Nageldesign im Reisegewerbe - keine Werbung?

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" manemi83, 20.08.2009 12:05.

manemi83

32
6
hallo...ich mache mich gerade selbständig als mobile friseurin und nageldesignerin im reisegewerbe.jetzt habe ich aber erfahren das wenn ich nageldesign im reisegewerbe mach ich keine werbung machen darf,ich dachte das wäre nur beim friseur so,so nun ist meine frage wenn ich nägel zu hause mache was muß ich beachten?müssen irgenwelche vorraussetzungen sein in dem zimmer damit man dort nägel machen kann?und kann ich dann trotzdem zu den leuten nach hause fahren?wie habt ihr das angemeldet beim gewerbeamt?muß ich da alles einzeln aufzählen?nageldesign,nagelmodellage?danke schon mal für eure antworten lg

20.08.2009 12:05 • #1


Bille

Bille

705
7
2
Hä? Also ich habe ein Gewerbe im Nebenerwerb und in der Anmeldung steht "mobiles Nagelstudio".
Es muss nur die Tätigkeit drin stehen, nicht alles was du anbietest...es sei denn es gehört nicht mehr dazu -> z.B. die Friseurin. Beim Kunden gibt´s keine Vorschriften. Aber brauchst du als selbständige Friseurin nicht den Meisterbrief?

20.08.2009 12:26 • #2



Hallo manemi83,

Nageldesign im Reisegewerbe - keine Werbung?

x 3#3


Blume

44
8
1
Also, ich hatte das Thema heute mit meinem Steuerberater, da ich zum Ende des Jahres ein Gewerbe anmelden will.
Er sagte, Gewerbe anmelden kostet wenig, und dann bekommt man so `n Fragebogen, den kann er mit mir zusammen ausfüllen, damit da alles glatt geht. Da viele Frauen, denen zu Hause langweilig ist (so seine Worte) Nägel machen, ist es auf jeden Fall ratsam, ein Gewerbe anzumelden. Viele, viele Kontrollen.
Er hat mir von einer Frau erzählt, die dummerweise Anzeigen geschaltet hat, und kein Gewerbe angemeldet hat. Zup, sie wurde erwischt!
Also, um auf Nummer Sicher zu gehen, rufst Du am besten mal Deinen Steuerberater an, dann bekommst Du alle Infos die Du benögigst und kannst beruhigt starten.
Viel Erfolg und lieben Gruß

20.08.2009 12:49 • #3


manemi83


32
6
also im reisegewerbe braucht man als friseurin kein meister aber du mußt halt von tür zu tür gehen um kunden zu werben.hast du denn ein normeles gewerbe angemeldet als mobiles nagelstudio?ich habe ja eine reisegewerbskarte und habe sie für friseur und nägel.hab schon ein gewerbe angemeldet uns als friseur bleibt es auch im reisegewerbe weil es anders nicht geht aber für die nägel muß ich das noch ändern lassen da ich im reisegewerbe egal was ich mache keine werbung machen darf und das wollte ich ja für die nägel......darfst du denn mit deinem moilen nagelstudio werbung machen?lg

20.08.2009 14:07 • #4


XeniaGreen

XeniaGreen

84
13
Hallo alle zusammen,

habe letzte Woche mein Nebengewerbe als Nageldesignerin angemeldet. Habe dem Herrn vom Ordnungsamt auch gesagt das ich es mobil machen will. Daraufhin fragte er ob ich ein Reisegewerbe anmelde.Da müste ich auch ein Polizeiliches Führungs Zeugnis vorlegen und auch noch andere Sachen beachten (was hat er dann nicht gesagt weil ich keines haben wollte) und das es teuer würde.
Aber da man beim Reisegewerbe ja keine Termine und Werbung machen darf kommt das nicht in frage für mich.

Heute kommt die Gewerbeanmeldung und es steht dort nichts von Mobil drauf.

Der Herr sagte mir das es egal wäre ob ich zu Hause oder Mobil arbeite oder ein Geschäft miete.

Gruß XeniaGreen

20.08.2009 14:39 • #5


GlamourGirl86

436
4
was ist wenn du das nagelesign an extra gewerbe anmeldest?
lohnt sich so ein reisegewerbe überhaupt? kann mir vorstellen dass viele einem da einfach an der türe abwimmeln.
aber wie die anderen schon sagen, am beten mal beim steuerberater, unternehmensberater jemandem der sich wirklich auskennst nachfragen.

20.08.2009 15:50 • #6


manemi83


32
6
ja hab ich schon gemacht aber die waren sich auch nicht sicher reisegewerbe mache ich ja auch nur wegen friseur und da bleibt mir ja auch nix anderes übrig wollte ja über die nägel dann mit werbung machen...die frau beim gewerbeamt wollte sich nochmal schlau machen aber ich denke ich muß einfach für nägel alleine noch ein gewerbe beantragen.will halt eigentlich nur nicht zu hause arbeiten sondern nur bei den kunden und da bin ich mir halt unsicher und die vom gewerbeamt auch.deswegen habe ich gedacht ich frage bei euch mal nach.....

20.08.2009 16:30 • #7


XeniaGreen

XeniaGreen

84
13
Guten abend,

schaut mal unter www.herr-u.de. Der Herr hat auch ein Reisegewerbe als Friseur. Er hat eine HP und dort steht das sie Herrn U eine Nachrricht hinterlassen können und er meldet sich zurück.

Ist doch klasse. So kannst du doch eine Termin machen (was man da doch eigendlich nicht darf).

LG XeniaGreen

20.08.2009 18:27 • #8


Sabsi

15767
144
4
54
Es bleibt dir nicht erspart, das Nageldesign als eigenes Gewerbe anzumelden.

Es ist kein Reisegewerbe.

Die Begründung dafür liegt in der rechtlichen Regelung.

Friseur gehört zur Handwerkskammer und Nageldesign gehört zu Industrie und Handelskammer.

Liebe Grüsse

20.08.2009 20:26 • #9


manemi83


32
6
na ich habe es ja jetzt beides im reisegewerbe und habe heute erfahren das ich für die nägel dann auch keine werbung machen darf. jetzt ist meine frage muß das dann zu hause machen oder geht das auch das ich nur mobil bin wenn ich es als normales gewerbe laufen lasse?ich bin verwirrt die beim amt haben auch ahnung von gar nix.....muß das zimmer in dem man das dann macht irgendwas bestimmtes haben?hatte mal gehört das man z.b.fliesen haben muß zwecks der hygiene vorschriften.....

20.08.2009 20:54 • #10


Sabsi

15767
144
4
54
Wenn Du es normal anmeldest, wie jedes andere Gewerbe auch, ist es uninteressant ob du es mobil ausführst oder von zu Hause aus und Du hast auch noch den Vorteil, du darfst Werbung machen soviel du willst.

Die genauen Vorschiften welche für Dein Bundesland gelten, sagt dir das Gesundheitsamt.

Allgemein gültig: kein Teppichboden, keine Grünpflanzen, Abfalleimer aus Metall mit Deckel, gut zum belüften und die Deckenhöhe für einen gewerblich genutzen Raum muss 2,40 m haben.

Auf was Du noch achten musst, wenn Du es von zuhause aus anbietest, dass gegebenenfalls dein Vermieter seine Zustimmung dazu geben muss, dass du ausreichend Parkplätze anbieten musst. du in keinem reinen Wohngebiet wohnst (es muss eindeutig bei der Gemeinde als Mischgebiet deklariert sein).

Liebe Grüsse

20.08.2009 21:09 • #11


newe

73
9
Ich glaube, dass ist aber auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Ich darf z. B. nur mobil arbeiten. In meinem Gewerbeschein steht ausdrücklich drin, das ich zuhause keine Kunden empfangen und kein Warenlager einrichten darf. Für ein Homestudio brauche ich die Genehmigung vom Bauamt.

LG Sandra

21.08.2009 19:39 • #12


Sabsi

15767
144
4
54
das stimmt wohl, das es unterschiedlich ist von Bundesland zu Bundesland.

22.08.2009 01:31 • #13


Chantalle

Chantalle

34
6
10
habe auch festgestellt, daß es von Bundesland verschieden ist, bei manchen wird kontrolliert nach Auflagen, bei mir war keiner. Ich habe meine Studio zu Hause, aber separat alles.
Wichtig ist das du ein WC und eine Händewaschgelegenheit zur Verfügung stellst.

Ich habe ja eigentlich auch zwei Gewerbe, aber als ich meins ändern wollte bzw. das Nagelstudio angemeldet hatte, fragte die Dame mich, wollen sie es getrennt veranlagt halten oder mit einfügen? ich hab es mit eingefügt, so dass ich bei der Steuer nicht soviel Aufwand habe.

Du kannst natürlich das Friseurgewerbe als Reisegewerbe anmelden und Nageldesign getrennt anmelden, also neue Gewerbeanmeldung als Nagelstudio und mobil, beides ist ja möglich. Musst dann steuerlich alles zweimal tätigen. Wäre dann auch teurer beim Steuerberater die Sachen zu bearbeiten lassen. Ich hab bisher meine Steuersachen immer selbst gemacht, da ich das damals mit gelernt hatte, aber mittlerweile ist es schon sehr viel, so daß ich es nur noch vorbereite und fürs Finanzamt weitergebe

22.08.2009 10:09 • #14


manemi83


32
6
habe es jetzt als normales gewerbe angemeldet.und in der gewerbe anmeldung steht mobiles nageldesign und friseur bleibt ja sowieso im reisegewerbe.das ganze hat mich mal glatt 370 euro beim gewerbeamt gekostet....naja auf jeden fall geht es jetzt ab 1.9.los und ich bin gespannt wie es angenommen wird....dane für eure antworten...lg

29.08.2009 14:11 • #15



Hallo manemi83,

x 4#15