Nageldesign gehört nicht zur HWK - Gerichtsurteil

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Gast, 08.06.2008 15:42.

Traumangela

Vor einigen Jahren hat eine Nageldesignerin gegen die Handwerkskammer geklagt................. diese Klage ging letztendlich bis vor den obersten Verwaltungsgerichtshof..................wo die Handwerkskammer verloren hat !

Alles zusammengefasst findet Ihr in diesem Link:

http://www.buhev.de/2008/04/vgh-bw-6s24 ... tudio.html

Wenn man dieses Urteil genau liest bzw. daraus resultierend, wird es keine staatliche Anerkennung unseres Berufszweiges geben.

Unsere Kunden sind unsere tägliche Jury. Wer die Qualität bringt und was sonst alles dazu gehört, wird auch Erfolg haben. Da brauch man den Staat nicht dazu.

Wie denkt Ihr darüber ???


Liebe Grüsse

08.06.2008 15:42 • #1


Funny Anny

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Hallo

Ich habe seit gut 2 Jahren Nageldesign als Kleingewerbe angemeldet, mach das aber immer nur 3-5 x pro Woche, als kleiner Nebenverdienst.
Ich arbeite Vollzeit in einem anderen Beruf.
Streite mich seit 2 Jahren mit der HWK, weil ich absolut nicht einsehe jährlich einen so hohen Betrag zu zahlen. :twisted:
Für etwas das ich niemals brauche.
( Werde nie Mitarbeiter haben, geschweige sie im Ausland schulen)

Jetzt lese ich heute Mittag diesen Beitrag und mir fallen fast die Augen aus dem Gesicht :shock:

Stimmt das wirklich, dann hat mich die HWK morgen früh wieder am Telefon. :!:
Ist das rechtens was die machen???


LG
Funny Anny

31.08.2008 20:39 • #2



Hallo Gast,

Nageldesign gehört nicht zur HWK - Gerichtsurteil

x 3#3


Traumangela

Hallo Anne,

druck Dir das Gerichtsurteil aus und machs am besten schriftlich mit Einschreiben-Rückschein.

Das Urteil ist seit Ende November rechtskräftig, abgesegnet vom obersten Verwaltungsgerichtshof.

Für Nageldesign und Verkauf von zugehörigen Produkten ist die Industrie und Handelskammer zuständig.

LG

31.08.2008 20:51 • #3


Funny Anny

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Muss ich denn bei der IHK ähnliche Beiträge zahlen wie bei der HWK ???
Nutz mir denn die IHK was?
Ich brauch das doch überhaupt nicht,wofür auch,
klappt seit 2 Jahren alls wunderbar ( Steuern etc)

Anne

31.08.2008 21:04 • #4


Traumangela

Hallo Anne,

soweit ich informiert bin kommt es in etwa aufs gleiche raus, kommt auch auf den Umsatz drauf an.

Wenn man ein Gewerbe betreibt, egal wie gross oder klein muss man auch die Konsequenzen tragen, das sollte einem von Anfang an klar sein, denn man macht sich ja nicht aus JUX und Tollerei selbständig.

Das eine geht ohne das andere nicht.

Liebe Grüsse

31.08.2008 23:11 • #5


LuciaNails

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Zitat von Funny Anny:
Muss ich denn bei der IHK ähnliche Beiträge zahlen wie bei der HWK ???
Nutz mir denn die IHK was?
Ich brauch das doch überhaupt nicht,wofür auch,
klappt seit 2 Jahren alls wunderbar ( Steuern etc)

Anne


Hi Anne


Die Pflichtmitgliedschaft in der IHK ist für kleine Gewerbe kostenlos bis preiswert.Erstmal gibt es eine 2 Jahres Schonfrist für Existenzgründer!
Ab dann zahlst Du bis 5.200 € Gewinn keinen Beitrag, bei einem Gewinn von 5201 bis 24.500 € kostet es 25 € Beitrag (aber nur wenn man nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Bei Firmen die im Handelsregister eingetragen sind beträgt der
Freibetrag nur 5.200 Euro)
Du bekommst dort monatlich eine Zeitschrift(Wirtschaftsspiegel) die ersten 2 Jahre ist der kostenlos, danach kostet er um die 120Euros oder so (bin mir jetzt nicht ganz sicher) pro Jahr! Den kannst Du dann aber ganz einfach abbestellen (brauch man eh nicht dringend, ist bei mir total überflüssig)!

L.G. Beate

02.09.2008 06:22 • #6


Funny Anny

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Vielen Dank für die aufschlußreiche Antwort!!!

Konnte noch nicht bei der HWK anrufen da ich mit Grippe flachliege.
Aber die Antwort ist jetzt Grund genug da morgen direkt mal nachzuhören.
Die sind unglaublich, bin mal gespannt was da raus kommt.
Und vor allem wann und ob die sich mal von selber bei mir gemeldet hätten. Oder direkt wieder eine Rechnung gekommen wäre?!?

Vielen Danke
LG Funny Anny

02.09.2008 20:32 • #7


Traumangela

Hallo

die Grenze von 5.200,-- betrifft nur die sogenannten Bagatellgewerbe, trifft nicht auf das Nageldesign zu, ausserdem sind die Grundbeiträge in allen 80 IHK-Bezirken in DL nicht überall gleich. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheiden die Vollversammlungen der einzelnen IHKs.

Das System ist überall das gleiche: Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbetrag und Umlage. Den nach Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelten Grundbetrag muss – mit Ausnahme der befreiten Bagatellfälle und der befreiten Existenzgründer – jeder zahlen. Die Umlage orientiert sich dagegen an den Erträgen der Firmen.
(man wird nur dann befreit wenn man auch diesen Existenzgründerkurs belegt hat).

Die gesetzlichen Aufgaben müssen aber überall gleich erfüllt werden. Das führt zu regionalen Unterschieden bei den Beiträgen. Der niedrigste Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende liegt derzeit zwischen 30 und 75 Euro pro Jahr. Von der Beitragspflicht freigestellt sind "Bagatellgewerbetreibende", die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 5.200 Euro - nicht überschreitet.

Wenn man Kosmetikerin ist und im Handwerksregister eingetragen ist bezahlt man zwischen 150,-- und 300,-- Euro als Grundbeitrag.

Liebe Grüsse

02.09.2008 21:26 • #8


laluna86

laluna86

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Hallo,
also muss ich mich auch bei der [b]IHK [/b]anmelden? Kleingewerbe nebenberuflich?
Lg Andrea

02.09.2008 22:34 • #9


Traumangela

Hallo,

geht im Normalfall automatisch mit der Gewerbeanmeldung, da braucht man sich selber nicht drumm kümmern.

LG

03.09.2008 00:38 • #10


pimpyournails

pimpyournails

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bei mir funktioniert der Link nicht :(

22.10.2009 11:27 • #11


Betti

Der Link ist alt so muss man sich durchforsten wo sowas steht.
LG
Betti

22.10.2009 11:50 • #12


pimpyournails

pimpyournails

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22.10.2009 14:26 • #13


Sabsi

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Ja, das ist der gleiche Text.

Liebe Grüsse

22.10.2009 23:46 • #14


pimpyournails

pimpyournails

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Sabsi vielen Dank :D

23.10.2009 08:38 • #15



Hallo Gast,

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