Hallo
die Grenze von 5.200,-- betrifft nur die sogenannten Bagatellgewerbe, trifft nicht auf das Nageldesign zu, ausserdem sind die Grundbeiträge in allen 80 IHK-Bezirken in DL nicht überall gleich. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheiden die Vollversammlungen der einzelnen IHKs.
Das System ist überall das gleiche: Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbetrag und Umlage. Den nach Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelten Grundbetrag muss – mit Ausnahme der befreiten Bagatellfälle und der befreiten Existenzgründer – jeder zahlen. Die Umlage orientiert sich dagegen an den Erträgen der Firmen.
(man wird nur dann befreit wenn man auch diesen Existenzgründerkurs belegt hat).
Die gesetzlichen Aufgaben müssen aber überall gleich erfüllt werden. Das führt zu regionalen Unterschieden bei den Beiträgen. Der niedrigste Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende liegt derzeit zwischen 30 und 75 Euro pro Jahr. Von der Beitragspflicht freigestellt sind "Bagatellgewerbetreibende", die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 5.200 Euro - nicht überschreitet.
Wenn man Kosmetikerin ist und im Handwerksregister eingetragen ist bezahlt man zwischen 150,-- und 300,-- Euro als Grundbeitrag.
Liebe Grüsse
02.09.2008 21:26 •
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