Zitat von TitusMaus:ähm naja ob man nun einmalig zahlt oder jeden Monat, das sollte man alles kalkulieren können, dann ist es auch ok..
man rechnet es doch ein in seiner Kalkulation und so sollte man damit auch umgehen..
als Inhaber sollte man einteilen können und nicht alles auf einmal aus dem fenster werfen, nur weil man grad nen batzen Kohle liegen hat..
LG Dani
vollkommen richtig.
Ich arbeite mit so einem Abo schon seit mehreren Jahren (einen Tread dazu gibts hier aus dem Jahr 2008).
Buchhalterisch musst Du es aber monatlich so verbuchen wie eine tatsächliche Einnahme und nicht den gesamten Betrag auf einmal.
In der Gesamt GuV am Jahresende ändert sich dadurch nichts.
Buchst da aber alles auf einmal, je nach dem wie du versichert bist, dann hat dich die Krankenkasse am Wickel und Du musst Dich selber versichern und/oder auch das Finanzamt weil Du dadurch steuerpflichtig werden würdest.
Am besten ist Du legst Dir ein separates Konto dafür an, von welchem Du am Monatsende den Betrag von den Kunden welche einen Abo-Termin hatten umbuchst auf dein normales Geschäftskonto. So hat man Geld und man kommt nicht in die Versuchung alles auf einmal auszugeben.
Nichts zurückgeben musst du ausklammern oder mit einer Klausel belegen, denn wenn eine Kundin krank wird oder einen Unfall hatte und deswegen das Abo nicht nutzen kann, dann solltest Du so fair sein und ihr den Restbetrag zurückgeben.
Vergisst sie aber einen Termin, dann ist es Dein gutes Recht, eine Ausfallpauschale zurückzu behalten. Darauf hat sie dann keinen Anspruch, denn Du hättest bei rechtzeitiger Absage jemand anderem den Termin geben können.
Mal abgesehen davon finde ich die Idee mit dem nicht personen gebundenen Abo auch nicht schlecht... denn wenn die jeweilige Kundin die Abo-Karte sich mit einer Freundin teilt umso schneller ist diese abgestempelt und ein neue Abokarte wird fällig.
15.04.2011 02:21 •
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