Wir haben seit nunmehr zwei Jahren eine neue Verodnung für kosmetische Mittel in Europa.
Das wichtigste findest du hier:
http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 013_de.htm
Ganz wichtig ist die Labelung mit den INCIS, deshalb darf man im Studio eigentlich auch keine einfachen weißen Tiegel haben oder irgendwas umfüllen.
Die Labels auf den Produkten sind für dich als Verbraucher eigentlich die einzige Möglichkeit, die Zulassung zu prüfen.
Wenn ein Verkäufer ein neues Produkt in Umlauf bringt, muss er es notifizieren lassen, das bedeutet, er trägt es in der CPNG ein. Dort sind u.a. die detailierten Produktrezepturen nachzlesen. Deshalb ist es nur mit etwas erhöhtem Aufwand möglich, da irgendwie ran zu kommen. Du musst dich also auf den Aufkleber verlassen.
Auf Nummer sicher gehst du, wenn du bei der Behördennummer 115 anrufst und den Fall schilderst, die können dir das nochmal detailierter erklären.
19.02.2015 14:11 •
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