wenn du von der kleinunternehmerregelung gebrauch machst musst du keine ust-voranmeldung abgeben, das geht allerdings nur wenn du unter 17500€ umsatz im jahr bleibst (dazu findest du aber auch was wenn du sie suchfunktion benutzt)
von der regelung musst du aber nicht gebrauch machen.
die umsatzsteuervoranmeldung wird dann monatlich, im quartal oder im jahr gemacht und ans finanzamt abgeführt, der zeitraum richtet sich auch nach der höhe des umsatzes.
informier dich doch am besten mal beim steuerberater darüber was für dich sinnvoll ist.
24.08.2009 11:44 •
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