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Mobile nageldesignerin

woilknoil

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naja was verstehen die unter geforderten parkplätzen =)
also die straße ist so ausgelegt, dass sie genau bei unseren garagen ne parknische hat wo vielleicht vier autos hintereinander parken =)
da ist meines erachtens genug platz, weil eigentlich nur immer ich u mein freund da stehen, wenn wir zu faul sind in die garage zufahren *gg*

21.10.2011 06:50 • x 1 #16


Tina78

Tina78

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Das ist ganz einfach.
Pro Wohnung im Haus 1 Stellplatz + den für deine Kundinnen, je nach dem wie viele auf einmal zu dir kommen. Da du alleine bist, also eine.

Macht bei uns 2 Familienhaus+Studio =3 Parkplätze.
Die nicht hintereinander sein dürfen, so das einer nicht raus kommt. War bei uns so, in der Einfahrt.
Haben dann noch ne Genemigung für den Garagenvorplatz vom Nachbarhaus geholt (vom Eigentümer) und dann gings. So hat die Kundin den Platz vor der Garage, kann jederzeit weg und wir stehen in der Einfahrt.

21.10.2011 07:05 • #17



Hallo woilknoil,

Mobile nageldesignerin

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woilknoil


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hey tina,

jetzt fällt mir grad n stein vom herzen =)

also das sollte null problem werden =)
unser haus ist dreistöckig mit vermieter ganz oben, wir(freund u ich) in der mitte, vermietermutter ganz unten.
es existieren 2 garagen. diese sind direkt an die straße angebunden (also wenn du auf der straße fahrst und einen 90grad winkel machst, stehst in ner garage *g*), also ohne gehweg davor oder einfahrt. dann ist, wenn man in die einfahrt fährt oben noch einstellplatz und ein carport und dann existieren, wie gesagt an den garagen entlang noch mindestens vier parkmöglichkeiten die frei genutzt werden können =)

21.10.2011 07:19 • #18


Tina78

Tina78

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Also, ein 3 Familienhaus.
Das müßte dann echt reichen.
ICh musste das von nem Architekten in den Liegenschaftsplan einzeichnen und beglaubigen lassen.
Es hätte nicht gereicht,w enn ich meine drei Striche mache und das Ordnungsamt nachschaut.

Wie gesagt, so wars bei uns im Landkreis.

Warst du schon auf dem Ordnungsamt?

21.10.2011 09:36 • #19


woilknoil


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ne da hab ich noch nicht nachgefragt.
ich warte noch auf eine mail vom Bauamt, was die zu der situation sagen und was ich da überhaupt machen muss.
und anschließend werde ich mich beim ordnungsamt melden.
ob ich von deren seite noch etwas beachten muss.

24.10.2011 11:32 • #20


Tina78

Tina78

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Normal dürfte da nichts kommen, wenn das Bauamt sein ok gibt.

24.10.2011 12:48 • #21


Sabsi

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und erkundige Dich bitte nochmal bei der Krankenkasse..... denn nur mal angenommen Du hast 25 Kunden á 30,-- euro = 750,--- das ist schon mal um s doppelte mehr als was die Krankenkassen zulassen, das man dazuverdient.

Die Höchsthinzuverdienstgrenzen liegen meist bei 360,- bis 395,-- Euro.

25.10.2011 00:37 • #22


woilknoil


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Hey Sabsi =)

das auch noch?
also ich darf über die 400€ grenze nicht kommen? eieieieiei - naja gut, jetzt am anfang werde ich da noch keine probleme haben, ich muss erst mal kunden ran schaffen =)
aber danke für den tip - da werd ich mich sofort drum kümmern!

warte ja immer noch sehnsüchtig auf eine antwort vom bauamt =)

ausserdem hab ich raus gefunden, dass das ordnungsamt in unserer ortschaft in der gemeinde ist (unsere gemeinde hat 4 mitarbeiter + bürgermeister) =)
und in der gemeinde hab ich meinen gewerbeschein ja auch geholt ... ich glaub ned mal dass die was sagen würden, wenn ich kunden daheim machen würde =)

26.10.2011 12:47 • #23


Sabsi

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Gegen das "mehr verdienen" dürfen, hat niemand etwas..... lediglich das mehr an diverse Behörden bezahlt und am Schluss wenn man alles zusammenrechnet.... das vom Hauptjob und das vom Nebenjob dann kassiert auch noch das Finanzamt kräftig bei der Einkommensteuer mit.... denn selbst wenn man verheiratet ist... ist der Spielraum den man hat nicht allzu gross.

27.10.2011 23:48 • #24


woilknoil


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Oh je ... ja da sind die wohl sehr zickig bei sowas =( hoffentlich rechnet sich das alles dann überhaupt für mich ...
wenn ich im monat (ich denke bis dezember, bis ich jetzt mal nen kundenstamm aufgebaut habe) nur ca 100€ dazu verdiene, wird das hoffentlich nicht soooo arg auffallen am Geld =(

28.10.2011 06:43 • #25


Judith8412

Zitat von woilknoil:
Hey Sabsi =)

das auch noch?
also ich darf über die 400€ grenze nicht kommen? eieieieiei - naja gut, jetzt am anfang werde ich da noch keine probleme haben, ich muss erst mal kunden ran schaffen =)
aber danke für den tip - da werd ich mich sofort drum kümmern!


So einfach ist es leider nicht...

Wenn du nicht mehr als 400EUR regelmäßig im Monat verdienst, dann greift der §8 (1) SGB IV und dein Nebengewerbe gilt als "Geringfügige Beschäftigung" (oder auch "MINI-Job")Somit wärst du "versicherungsfrei" und müsstest keine weiteren Beiträge (an z. B. KV oder RV) bezahlen.

Wenn dein Verdienst (beim Nebengewerbe) höher liegt als 400EUR, dann muss geprüft werden, ob der Nebenberuf wirklich ein Nebenberuf ist d. h. Welche Tätigkeit überwiegt sowohl zeitlich als auch wirtschaftlich der Anderen und bildet so den Mittelpunkt der Berufstätigkeit.

Um das auch nur annähernd beurteilen zu können müsste man zuerst einmal wissen wie viele Stunden du in der Woche deinem Hauptberuf nachgehst.

Ohje, da müsste man jetzt soo viel schreiben... und das Thema ist doch sowas von trocken :cry:
Frag einfach mal, wenn ichs beantworten kann, dann tue ich das gerne...

LG

28.10.2011 09:24 • #26


woilknoil


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Hallöchen =)

also ich hab einen hauptberuf mit 40 std. in der woche.
habe jetzt das nageldesign als nebengewerbe gemacht. da arbeite ich, wenn mal alles läuft, ca 10 - 20 std. die woche, denk ich =) also zusätzlich zu meinen 40 std (auch wochenende mit einberechnet!)

ob ich das erreiche und wie das entgeltlich aussieht weiss ich jetzt noch nicht =)

07.11.2011 08:25 • #27



Hallo woilknoil,

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