Zitat von woilknoil:Hey Sabsi =)
das auch noch?
also ich darf über die 400€ grenze nicht kommen? eieieieiei - naja gut, jetzt am anfang werde ich da noch keine probleme haben, ich muss erst mal kunden ran schaffen =)
aber danke für den tip - da werd ich mich sofort drum kümmern!
So einfach ist es leider nicht...
Wenn du nicht mehr als 400EUR regelmäßig im Monat verdienst, dann greift der §8 (1) SGB IV und dein Nebengewerbe gilt als "Geringfügige Beschäftigung" (oder auch "MINI-Job")Somit wärst du "versicherungsfrei" und müsstest keine weiteren Beiträge (an z. B. KV oder RV) bezahlen.
Wenn dein Verdienst (beim Nebengewerbe) höher liegt als 400EUR, dann muss geprüft werden, ob der Nebenberuf wirklich ein Nebenberuf ist d. h. Welche Tätigkeit überwiegt sowohl zeitlich als auch wirtschaftlich der Anderen und bildet so den Mittelpunkt der Berufstätigkeit.
Um das auch nur annähernd beurteilen zu können müsste man zuerst einmal wissen wie viele Stunden du in der Woche deinem Hauptberuf nachgehst.
Ohje, da müsste man jetzt soo viel schreiben... und das Thema ist doch sowas von trocken
Frag einfach mal, wenn ichs beantworten kann, dann tue ich das gerne...
LG
28.10.2011 09:24 •
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