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Materialkosten ohne Gewerbeanmeldung / Österreich

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Marshmallow, 15.12.2011 21:57.

Marshmallow

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Hallo allerseits,

find die Frage jetzt zwar eher banal, da ich sie mir schon vor geraumer Zeit selbst beantwortet habe, aber jetzt hat mich meine Mutter doch nochmal zum Denken angeregt :roll:

Ich bin Schülerin und verfüge somit über kein Einkommen. Dementsprechend ist auch kein Geld für Schulungen bzw. die Prüfung vorhanden. Hier in Österreich ist es ja ziemlich streng und ich darf ohne Prüfung kein Gewerbe anmelden. War für mich bisher auch kein Thema, nagele erst seit knapp einem Jahr und das auch nur an mir oder dem geduldigen Nailtrainer. Meine Mutter unterstützt mich finanziell dabei, da sie meine Arbeiten super findet und jetzt hab ich ihr auch am Dienstag das erste Mal die Nägelchen gemacht und sie meint, ich sollte damit sofort Werbung machen.
Ich meinte dann natürlich, dass ich das nur ohne Entgelt dürfte und mir das Material so nicht leisten könnte. :dumm:
Daraufhin meinte sie, es wäre erlaubt, Materialkosten einzufordern, solange für mich kein Gewinn entsteht.
War für mich anfangs unverständlich, aber langsam gewinnt es an Logik. Trotzdem bin ich da sehr unsicher, will ja auch niemanden hintergehen bzw. Steuern hinterziehen. Sobald ich arbeiten gehe (was leider noch 2 1/2 Jahre dauern wird) und mein Geld verdiene, möchte ich ja auch Schulungen besuchen und wenn dann noch Interesse besteht vielleicht die Prüfung machen um anschließend nebenbei noch etwas dazuzuverdienen.

Also, um auf den Punkt zu kommen: Kennt jemand dazu die rechtliche Lage in Österreich? Darf man die reinen Materialkosten einfordern oder fällt das unter Schwarzarbeit, selbst wenn ich dadurch keinen Gewinn mache? :nixweiss:

15.12.2011 21:57 • #1


Sabsi

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Du darfst in Österreich erst Materialkosten nehmen... wenn Du bereits eine Schulung hast oder gerade in einer solchen Ausbildung bist.

Vorher darfst Du nicht s nehmen und auch keine offizielle Werbung machen, denn dann ist es Schwarzarbeit...

Was Du machen kannst, Sparschwein aufstellen und hoffen, das jemand etwas unaufgefordert reintut......aber verlangen bzw. direkt drauf ansprechen deswegen, das darfst Du nicht.

15.12.2011 22:06 • x 1 #2



Hallo Marshmallow,

Materialkosten ohne Gewerbeanmeldung / Österreich

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Marshmallow


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Danke erstmal für die superschnelle Antwort :)

Nur zum besseren Verständnis: Wenn ich eine Schulung besucht hätte, aber kein Gewerbe angemeldet habe bzw. die Prüfung noch nicht absolviert, ist es trotzdem legal Materialkosten zu nehmen?
Wär zumindest ein Anreiz, meine Mami als Investorin zu involvieren *lach*

15.12.2011 22:29 • #3


Sabsi

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ja, dann erst ist es legal...Materialkosten zu nehmen zumindest ist das in Österreich so. ..... also erst Schulung machen !

Wenn du denkst, das Du das Zeug dazu hast...überrede doch Deine Mami das Geld was sie investieren will... dir für eine Schulung zu geben, damit bist Du hinterher auf der sicheren Seite, darfst Werbung machen und Materialkosten nehmen.....und wenn du dann die Prüfung vor der Wirtschaftskammer hast, dann kannst auch Gewerbe anmelden... alt genug bist du ja dafür...... vorausgesetzt Du bist 18 Jahre wie im Profil angegeben.

15.12.2011 23:33 • #4


Nypa

Nypa

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Das finde ich auch teilweise so verwirrend. Ich studiere BWL und da nimmt man natürlich auch gewisse Rechtsgrundlagen durch. Und im HGB steht ja z.B., dass es erst ein Gewerbe wird, wenn eine gewinnabsicht besteht.

Ich mache nur mir selbst die Nägel, habe aber vor kurzem einer Freundin die Nägel verstärkt, weil sie ihr bei der Arbeit sonst so schnell splittern. Habe natürlich kein Geld genommen, weil es ja dann Schwarzarbeit wäre. Aber theoretisch wäre es das ja nicht, wenn ich GENAU die Kosten NUR für das Material nehmen würde.

Ich versteh einfach nicht so ganz, warum da Schwarzarbeit draus gemacht wird, wenn im HGB doch was anderes steht... Vielleicht hätte ich doch besser Jura studiert :D

15.12.2011 23:59 • #5


Sabsi

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Jura sagt: in dem moment wo Du für etwas Geld verlangst...ohne dafür ein Gewerbe angemeldet zu haben....dann ist es Schwarzarbeit.

Rein rechtlich wenn man dem Gesetz nachgeht, muss man auch Trinkgeld versteuern.

16.12.2011 00:04 • x 1 #6


Xanthara

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@Nypa Zumal du die Materialkosten nicht genau ausrechnen könntest. Dazu müsstest du das Gel oder Acryl auswiegen,was auf den Fingern ist. Jede einzelne Lösung, Spray oder was auch immer genutzt wird müsstest du auch auf den einzelnen Umlegen. Selbst bei einer ordentlichen Kalkulation bist du immer im Plus, oder solltest im plus sein mit den Materialkosten. Ist eben schwierig, vor allen mit dem deutschen Finanzamt.

16.12.2011 00:52 • #7


Nypa

Nypa

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Oi, stimmt. Kalkulation würd denen bestimmt nicht reichen. Umso besser, dass ich kein Geld genommen hab. ^^

Danke euch beiden.

16.12.2011 01:02 • #8


Sabsi

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ausserdem ist es beim Nageldesign so..... der Löwenanteil vom Preis entfällt auf die Zeit und der tatsächliche Materialaufwand ist nur ein ganz kleiner Bruchteil davon.

16.12.2011 01:08 • #9


Xanthara

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Zitat von Nypa:
Oi, stimmt. Kalkulation würd denen bestimmt nicht reichen. Umso besser, dass ich kein Geld genommen hab. ^^

Danke euch beiden.


Rein theoretisch, kannst du aber deiner Freundin mal eine Bestellung bezahlen lassen :mrgreen:

16.12.2011 01:36 • #10


Sabsi

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Zitat von Xanthara:
Rein theoretisch, kannst du aber deiner Freundin mal eine Bestellung bezahlen lassen :mrgreen:


das ist nicht nur theoretisch möglich sondern auch praktisch !

16.12.2011 02:16 • #11


Marshmallow


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Wollte mich noch einmal ganz doll bedanken für die schnellen Antworten ... habt mir super weitergeholfen :knuddel:

22.12.2011 01:36 • #12


L_A

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Hallo!

Also ich habe vor kurzem den Grundlehrgang an der WIFI in Österreich gemacht!

An einem Tag war auch jemand da, der uns das mit dem Gewerbe etc. gut und genau erklärte!

Und dieser sagte auch zu uns, dass wir ohe Gewerbeanmeldung nicht einmal eine Tafel Schokolade annehmen dürften!

Wir haben da wirklich sehr genau nachgefragt, da wir alle schon sehr verunsichert waren und auch gedacht haben, dass wir Materialkosten verlangen dürfen! Und viele von uns wollten ja auch nicht direkt die Gewerbeprüfung machen und vorher eben erstmal ein paar Praxisjahre einlegen ...

Ist also laut diesem Herrn verboten!

22.12.2011 12:02 • #13


tw87

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Es ist in Österreich genauso wie in Deutschland verboten!

22.12.2011 20:24 • #14


Muschebubu

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Nachtrag... sorry hab überlesen, dass es um Österreich geht.

23.04.2015 20:08 • #15



Hallo Marshmallow,

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