Zitat von Nero:Das Problem an der Sache ist, das sich jeder med. Fusspfleger nennen kann auch ohne jegliche Ausbildung. Ich habe selber eine Ausbildung gemacht und als Fussflegerin gearbeitet, hätte ich aber ohne Ausbildung machen können, einfach nur Gewerbeschein holen und los geht es.
Die Dame, welche dir die Rillen verpasst hat, war mit Sicherheit auf keinem Kurs, denn das Arbeiten mit dem Fräser gehört bei der Ausbildung zu den Grundlagen und wird sehr lang trainiert.
Wenn es zu Rillen kommt, wurde zu stark gefräst und der falsche Bit, warscheinlich ein HM anstatt ein Diamantbit benutzt, dauert leider sehr lang bis das herauswächst.
LG
@nero: Deine Behauptung ist schlichtweg falsch!
Med. Fusspflege durfte noch nie ohne entsprechende Ausbildung ausgeübt werden.
Die Tätigkeiten eines Fusspflegers ( kosmetische Fusspflege),
eines Fusspflegers für med. Fusspflege und eines Pdologen unterscheiden sich in vielen Dingen.
Sehr schön nach zu lesen auf der Internetseite des ZFD (Zentralverband für Fusspleger und Podologen)
Auch das neueste Urtel des Bgh zur Tätigkeitsbezeichnung eines Fusspflegers ist unter anderem hier
nachzulesen. Ansonsten: BGH Urteil vom 24. September 2013 AZ. I ZR 219/12
Demnach besteht weiterhin ein Titelschutz für Podologen: Med. Fusspfleger,
im Gegensatz dazu: Fusspfleger für medizienische Fusspflege.
Es besteht nämlich auch weiterhin kein Schutz der Tätigkeitsbezeichnung, aber ein Titelschutz.
Deshalb: Bitte erst genau informieren und keine Unwahrheiten verbreiten!
LG Beautybiene
20.07.2015 11:36 •
x 2 #10