Um dass mal ganz Klar zu stellen, die Polizei darf nicht nachträglich etwas machen.. Sonst könnte jeder ankommen und mal ganz ehrlich was sollen sie dann
auch machen? Sollen sich die Polizei einen Durchsuchungsbefehl besorgen, mit welcher Begründung, nur weil jemand behauptet er hätte
fotografiert? Das geht nicht so einfach da braucht man Beweise, oder wollt Ihr mal einfach eine Wohnungsdurchsuchung haben nur weil
einer gesagt hat Ihr würdet seine Kinder fotografieren?
Sie darf nur in einer Ausnahmesituation agieren, Z.b. wenn Menschenleben bedroht sind o.ä..
Es ist eine Scheiß Situation, das Problem ist, man müsste es Ihm direkt nachweisen sonst kann man da einfach nichts machen,
jeder Bürger
hat Rechte und die haben auch befolgt zu werden, sei es Z.b. von der Exikutiven oder Judikativen Seite. D.h. ruft
sofort die Polizei wenn das
Gefühl aufkommt da läuft etwas Schief, und nicht den Mann anpöbeln, dieser würde schnell die Flucht ergreifen, versucht unauffällig die Polizei
zu informieren, so dass die Polizei den Mann aufgreifen darf und dann auch seine Kamera
kontrollieren darf.
Erst wenn sich dann herrausstellen sollte dass er solche, Bilder besitzt könnte man über weitere Schritte nachdenken, wie eine
Wohnungsdurchsuchtung bzw (all sein Eigentum Auto, Wohnung etc).
03.06.2013 19:28 •
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