Am schnellsten geht das über den Web-Test, den alle Provider anbieten, da ja beinahe jeder dann auch eine Site schaltet heute. Solltest du dann auf einer Website landen dieses Namens landen, findet sich im Impressum meist ein Hinweis darauf ob der Name geschützt ist. (Kleines R im Kreis)
Ansonsten gilt, wenn ein Name vom Erstverwender kostenpflichtig rechtlich geschützt ist, könnte man (muss aber nicht) zur Unterlassung aufgefordert werden. Allerdings wo kein Kläger....
Dies gilt aber in der Regel nicht, wenn du eine gebräuchliche Beschreibung deiner Dienstleistung mit deinem Namen verbindest, sonst dürfte es auch den Friseursalon Schmidt in Deutschland nur einmal geben.
Es gibt auch eine Auskunftstelle...(wo noch mal gleich?)
IHK? HWK?
Is bei mir (Fotografin) schon etwas länger her, aber ich hatte ähnliche Probleme mit Namensgleichheit.
Meine Tochter letztes Jahr ebenfalls mit ihrem Hundesalon. Man möchte sich ja schließlich mit dem Namen auch identifizieren können daher lohnt sich die Recherche schon, finde ich.
viel Glück und noch mehr Erfolg
))
29.08.2012 11:18 •
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