Zitat von Xanthara:Wer sowas anbieten will, sollte sich bitte vorher rechlich absichern, das heißt, sucht euch einen Anwalt für Markenrecht und lasst euch beraten!
Ich bin kein Anwalt, was ich hier schreibe sind Erfahrungswerte und Infos von andern Foren.
Hach... nun kann ich jetzt schon mal helfen, und nicht nur Wissen saugen
Also, das Problem sind mehrere Rechtsgebiete, die hier betroffen sind.
1. Urheberrecht, 2. Patent und Markenrecht, 3. Verwertungsrechte, die sich aus Verträgen von den vorhergehenden Rechten ergeben... ( da sind noch einige mehr, aber das sind die wichtigsten)
Ein Markenlogo steht unter diesen verschiedenen Schutzgesetzen, und es ist grundsätzlich
verboten es zu benutzen.
Die meisten Firmen dulden eine private Nutzung, als wenn jemand Fan dieser Marke ist und sich selber das Porsche-Logo oder den Playboy-Bunny auf die Nägel malt, wird das geduldet. ( Erlaubt ist es deswegen aber noch lange nicht)
Eine geschenkte Malerei bleibt in der gewerblichen Nutzung, weil du mit deiner Kundin ja kein privates Verhältnis hast, sondern ein geschäftliches.
Das allein bringt dich nicht aus der Haftung für den Rechte-Inhaber bleibst du haftbar, der Kunde muss gar nichts befürchten, weil er ja kein Geld verdient hat.
Das erklärt auch, warum man keine Fotos von solchen Arbeiten veröffentlichen sollte... Die Gefahr erwischt zu werden ist einfach größer
Es gibt aber verschiedene Wege, wie man ein Markenlogo trotzdem auch gewerblich nutzen darf.
1. man schreibt den Rechte-Inhaber einfach mal an und fragt höflich nach, ob man sein Logo dieser Kundin auf die Nägel machen darf. ( in den meisten Fällen bekommt man die Erlaubnis ohne Probleme)
2. man kauft sich fertige Sticker oder ähnliches und benutzt diese ( da hat der Stickerhersteller sich bereits die Verwertungsrechte gesichert, und die Nutzungsgebühren sind im Verkaufspreis eingerechnet - ähnlich wie Gema in der Musik) - allerdings muss man in diesem Fall darauf achten, dass eine gewerbliche Weiternutzung in den AGB erlaubt ist, ist dies nicht der Fall, den Hersteller anfragen, ob man es zweckgebunden nutzen darf ( auch hier geht das per Mail und man bekommt fast immer eine positive Antwort).
Was man IMMER machen darf, ist das Logo nachzumalen, sodass es nicht dem Original entspricht. Es darf dem Original ähnlich sein, aber nicht gleich, das wäre eine Kopie. Aber ich kenne kaum jemanden, der es schafft frei Hand so zu malen, dass es eine Kopie wird.
Dies ist zwar auch nicht explizit erlaubt, aber auch nicht verboten, es ist eine Grauzone, weil es rechtlich nicht möglich ist eine Idee zu schützen, sondern nur ein fertiges Produkt ( was anderes ist ein Logo ja nicht).
Dann zum nächsten Punkt...
Wenn man nun dieses Logo verwenden darf, darf man auch seine Arbeit rumzeigen. Es ist nun nicht mehr eigenständig geschützt, sondern in ein neues Werk eingeflossen, auf das ihr das Urheberrecht habt. Voraussetzung ist nur, ihr müsst das Foto selber gemacht haben, oder vom Fotografen die Erlaubnis haben das Foto frei zu verwenden.