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Logos als Nageldesign

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Nageldesign

" Bine99, 31.01.2013 16:11.

Bine99

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Hallo.
Mal eine Frage. Eine Kundin möchte demnächst verschiedene bekannte Logos auf die Nägel haben. Nun meine Frage, darf ich das Design so machen?
Und darf ich das Foto dann veröffentlichen?
Lg Bine

31.01.2013 16:11 • #1


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Veröffentlichen auf keinen Fall, Verwendung ist streitig.

31.01.2013 16:21 • #2



Hallo Bine99,

Logos als Nageldesign

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Xanthara

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Ich muß da Shugga zustimmen, das ist ein ganz spezielles und heikles Thema.
Du kannst zwar viele Logos, Bilder und so weiter für den Privatgebrauch abzeichnen, abfotografieren und so weiter, aber eben nicht für den gewerblichen Gebrauch. Dazu benötigst du eine schriftliche Erlaubnis vom Hersteller, Fotograf, Eigentümer, Produktinhaber u.s.w.
Auf gut Deutsch, du darfst damit kein Geld verdienen.
Beispiel : winni puh
Du kannst Nailtattoos mit ihm drauf kaufen und diese auch auf die Nägel machen, und kannst auch Geld dafür nehmen. Das läuft alles ohne Probleme.
Weil der Tattoohersteller schon die Erlaubnis dafür eingeholt hat.
Anders siehts aus, wenn du einen Winni Puh auf die Nägel malen tust.
Winni Puh ist eine eingetragenes geschütztes Produkt, und bedarf der Erlaubnis zur Vervielfältigung. Hast du die nicht, kann es teuer werden.
Den Punkt könntest du umgehen, wenn du NUR die Modellage berechnest, und NIX für die malerei nimmst.
Es gibt gerade für den Bastelbereich eine Liste, welcher Anbieter das zulässt, und wer das nicht möchte, ich schau mal ob ich die noch finde, die hat nämlich einen besonderen Namen und ich komme gerade nicht drauf.

01.02.2013 09:36 • #3


Ginger

Ginger

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..und wer prüft das nach, ob man damit geld verdient hat?

und was ist, wenn man -um beim beispiel zu bleiben- den winnie puuh selber malt, und dann vielleicht in einem anderen gelbton und nicht winnie puuh-gelb?! :roll: und er wird ja dann eh nicht so 100 % original aussehen...

nicht, dass ich das vorhabe, aber interessierte mich jetzt :wink:

01.02.2013 09:58 • #4


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Dann sind wir ja eigentlich im Bereich der Geschmacksmuster und der Verwechslungsgefahr.
Beispiel Apple: Apple geht gegen so ziemlich alle Logos vor, die in irgendeiner Form einen Apfel zeigen.
Diese Einleger von Chanle LV und so weiter sind i.d.R. auch nicht legal, die kommen aus China und für die Chinesen ist Copyright ja reinstes chinesisch :mrgreen:
Das Management des pom pöösen Mannes HG forderte jüngst eine ND auf, ihre Modellage, auf der besagter HG abgebildet war, zu entfernen..


Nächste Zwickmühle, mit dem keine Malerei berechnen.. Was machen die, die eine kleine Malerei im Preis inklusive haben? :D

01.02.2013 10:44 • #5


Xanthara

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Zitat von Ginger:
..und wer prüft das nach, ob man damit geld verdient hat?

und was ist, wenn man -um beim beispiel zu bleiben- den winnie puuh selber malt, und dann vielleicht in einem anderen gelbton und nicht winnie puuh-gelb?! :roll: und er wird ja dann eh nicht so 100 % original aussehen...

nicht, dass ich das vorhabe, aber interessierte mich jetzt :wink:


Deine Kundin brauch nur an den richtigen geraten, der petzt. Dann musst du nachweisen das es nicht so ist. Bei so einem Kundenwunsch, würde ich immer eine Quittung schreiben, wo wirklich drauf steht, Modellage pur Preis..
Malerei Kostenlos. Quittungskopie immer gut aufheben.

Winni puuh bleibt winny puuh, egal ob du ihn grün, gelb oder lila malst.

01.02.2013 10:54 • #6


Xanthara

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Zitat von ShugahDeluxe:
Das Management des pom pöösen Mannes HG forderte jüngst eine ND auf, ihre Modellage, auf der besagter HG abgebildet war, zu entfernen..


Nächste Zwickmühle, mit dem keine Malerei berechnen.. Was machen die, die eine kleine Malerei im Preis inklusive haben? :D


Und die sah so gut aus die Modellage! :?

Die müssen den Preis eben rausrechnen und 2 € weniger nehmen,

Übrigens heißt die Liste für den Bastelbereich Angels Policy

Und von so einer Modellage nie Fotos veröffentlichen, man sieht ja was man davon hat.....

Wer sowas anbieten will, sollte sich bitte vorher rechlich absichern, das heißt, sucht euch einen Anwalt für Markenrecht und lasst euch beraten!
Ich bin kein Anwalt, was ich hier schreibe sind Erfahrungswerte und Infos von andern Foren.

01.02.2013 10:57 • #7


Ginger

Ginger

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na, wie gesagt, hab ich eh nicht vor, sowas.

aber man sieht ja so viel...deshalb frag ich mich, wie die anderen das machen.

und was ist, wenn jemand für einen wettbewerb z.b. irgendwelche disney-motive nimmt... oder sonstwas eben, dann bekommt man ja kein geld dafür...

01.02.2013 11:47 • #8


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Genau genommen verdient man ja mit der Veröffentlichung nen Preis.. Ich finds echt schwierig :nixweiss:

01.02.2013 11:50 • #9


Ginger

Ginger

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ist es auch....

man bekommt ja z.b. auch fertige tattoo mit diversen motiven, die dann nicht original sind... und ich glaube kaum, dass die "hersteller" da immer eine genehmigung haben. nur als benutzer ist man dann wahrscheinlich trotzdem der doofe, wenn´s hart auf hart kommt...

also lieber was anderes schönes arbeiten. gibt ja genug möglichkeiten :wink:

01.02.2013 11:57 • #10


femme fatale

femme fatale

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Zitat von Ginger:
ist es auch....

man bekommt ja z.b. auch fertige tattoo mit diversen motiven, die dann nicht original sind... und ich glaube kaum, dass die "hersteller" da immer eine genehmigung haben. nur als benutzer ist man dann wahrscheinlich trotzdem der doofe, wenn´s hart auf hart kommt...

also lieber was anderes schönes arbeiten. gibt ja genug möglichkeiten :wink:


Theoretisch (Rechtlich) ja :cry: Aber das ist dann die Entscheidung des Richters (<- Lieblingssatz meines Dozenten :mrgreen: )

02.02.2013 10:36 • #11


ME86

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Wenn ich im guten glauben an die Echtheit die Dinge gekauft habe, kann mir da doch keiner einen Vorwurf machen, oder? Da ist dann doch der Hersteller dran?!

02.02.2013 12:16 • #12


femme fatale

femme fatale

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....

03.02.2013 11:12 • #13


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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Zitat von femme fatale:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....

Korrekt !
DANN hättest Dich informieren müssen,wird Dir jeder Jurist sagen.

Da geht mir durch den Kopf...:
ne Bekannte hat BÖSE eins auf die Gliocke bekommen,da sie bei Ebay nen 1x getragenen Ed Hardy Pulli verkauft hat.
Darf man nicht ohne Genemigung/Verkaufslizenz-auch nicht gebraucht...

Wenn ich aber ne 0815 Jeans anbiete, den Pulli (halb zusammen gelegt,das man nur 3/4 Logoteile erkennt) als kostenlose Zugabe mit anbietet..
DAS müßte dann ja auch gehen :wink: :dumm:
Hm...... würd mich echt interessiern ob man dann angreifbar wäre oder nicht 8)

03.02.2013 11:57 • #14


Chaosmama

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Zitat von Xanthara:
Wer sowas anbieten will, sollte sich bitte vorher rechlich absichern, das heißt, sucht euch einen Anwalt für Markenrecht und lasst euch beraten!
Ich bin kein Anwalt, was ich hier schreibe sind Erfahrungswerte und Infos von andern Foren.



Hach... nun kann ich jetzt schon mal helfen, und nicht nur Wissen saugen :mrgreen:

Also, das Problem sind mehrere Rechtsgebiete, die hier betroffen sind.

1. Urheberrecht, 2. Patent und Markenrecht, 3. Verwertungsrechte, die sich aus Verträgen von den vorhergehenden Rechten ergeben... ( da sind noch einige mehr, aber das sind die wichtigsten)

Ein Markenlogo steht unter diesen verschiedenen Schutzgesetzen, und es ist grundsätzlich verboten es zu benutzen.

Die meisten Firmen dulden eine private Nutzung, als wenn jemand Fan dieser Marke ist und sich selber das Porsche-Logo oder den Playboy-Bunny auf die Nägel malt, wird das geduldet. ( Erlaubt ist es deswegen aber noch lange nicht)

Eine geschenkte Malerei bleibt in der gewerblichen Nutzung, weil du mit deiner Kundin ja kein privates Verhältnis hast, sondern ein geschäftliches.
Das allein bringt dich nicht aus der Haftung für den Rechte-Inhaber bleibst du haftbar, der Kunde muss gar nichts befürchten, weil er ja kein Geld verdient hat.

Das erklärt auch, warum man keine Fotos von solchen Arbeiten veröffentlichen sollte... Die Gefahr erwischt zu werden ist einfach größer :mrgreen:

Es gibt aber verschiedene Wege, wie man ein Markenlogo trotzdem auch gewerblich nutzen darf.

1. man schreibt den Rechte-Inhaber einfach mal an und fragt höflich nach, ob man sein Logo dieser Kundin auf die Nägel machen darf. ( in den meisten Fällen bekommt man die Erlaubnis ohne Probleme)

2. man kauft sich fertige Sticker oder ähnliches und benutzt diese ( da hat der Stickerhersteller sich bereits die Verwertungsrechte gesichert, und die Nutzungsgebühren sind im Verkaufspreis eingerechnet - ähnlich wie Gema in der Musik) - allerdings muss man in diesem Fall darauf achten, dass eine gewerbliche Weiternutzung in den AGB erlaubt ist, ist dies nicht der Fall, den Hersteller anfragen, ob man es zweckgebunden nutzen darf ( auch hier geht das per Mail und man bekommt fast immer eine positive Antwort).


Was man IMMER machen darf, ist das Logo nachzumalen, sodass es nicht dem Original entspricht. Es darf dem Original ähnlich sein, aber nicht gleich, das wäre eine Kopie. Aber ich kenne kaum jemanden, der es schafft frei Hand so zu malen, dass es eine Kopie wird.

Dies ist zwar auch nicht explizit erlaubt, aber auch nicht verboten, es ist eine Grauzone, weil es rechtlich nicht möglich ist eine Idee zu schützen, sondern nur ein fertiges Produkt ( was anderes ist ein Logo ja nicht).


Dann zum nächsten Punkt...

Wenn man nun dieses Logo verwenden darf, darf man auch seine Arbeit rumzeigen. Es ist nun nicht mehr eigenständig geschützt, sondern in ein neues Werk eingeflossen, auf das ihr das Urheberrecht habt. Voraussetzung ist nur, ihr müsst das Foto selber gemacht haben, oder vom Fotografen die Erlaubnis haben das Foto frei zu verwenden.

25.02.2013 10:42 • x 2 #15



Hallo Bine99,

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