"Kein Geld zurück" stimmt so nicht. Wenn eine Dienstleistung mangelhaft erbracht wurde, hast du durchaus Anspruch auf Nachbesserung oder Rückerstattung. Problem ist oft, dass "mangelhaft" ein subjektiver Tatbestand ist. Du sagst "ist Mist", ND sagt "nö, ist super", also Aussage gegen Aussage.
Aber bei einem Sachverhalt wie deinem ist meiner Meinung nach von mangelhaft die Rede.
Problem bei so Sachen ist immer, ist es den Aufwand denn wert? Auf möglichen Anwaltskosten würdest du bei uns z.B. nicht sitzen bleiben. Die müsste die ND tragen.
Aber wer hat denn schon Lust sich wegen sowas sogar vor Gericht zu zoffen...
15.10.2012 17:47 •
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