Genau das ist es doch, was ein gutes Beratungsgespräch ausmacht, das man auch hinweist, was alles vorkommen kann.
AGB auch wenn man diese nicht unterschreiben lässt, gehören zur Selbständigkeit.
.......und auch eine telefonische Terminvereinbarung kommt einem Vertrag gleich.
Wir sind nun mal ein Dienstleistungsunternehmen.
Geld zurück bekommen wird schwierig sein, denn die Designerin hat ihren Arbeit ausgeführt, dass es nicht mit beiderseitigen Zufriedenheit geendet hat, lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Wie sie sich aber verhalten hat, das sie nicht mal gewillt war, Reklamationsarbeit zu leisten, ist absolut nicht richtig und vollkommen unverständlich.
Liebe Grüsse
16.08.2009 19:46 •
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