Hallo,
ich habe mich für dich mal etwas schlau gemacht, und muss sagen, das ich zwecks Ausfallgebühr im Internet 2 unterschiedliche Urteile gefunden habe.
Der erste war 2009 in NRW. Die Nageldesignerin verklagte ihre Kd auf Ausfallgebühr von 2 verpassten Sitzungen. Auf ihrer HP hatte sie auf die AGB´s aufmerksam gemacht. (ich muss sagen, dass in der Erklärung des Richterspruchs nicht rauszulesen war, ob die ND der Kd diese AGB´s schriftlich zum unterschreiben gab) Auf jedenfall gab hier der Richter der ND recht, und verklagte die Kd auf Zahlung, eben weil die AGB´s für die KD einzusehen waren.
Beim 2. Fall, in Thüringen ebenfalls von 2009, verklagte die ND die Kundin auf Ausfallgebühr von 3 verpasster Sitzungen (soweit hätte ich es erst nicht kommen lassen) Die Klage wies der Richter mit der Begründung ab, die ND hätte sowohl die AGB´s im Nagelstudio aushängen müssen, als auch auf den Termin-Kärtchen vermerken müssen. Ein vermerk auf der HP reiche alleine nicht. Allerdings geht auch hier nicht hervor, ob die ND ihrer Kd die AGB´s schriftlich unterzeichnen lies.
Was ich dir aber als Garantie sagen kann, ist das du nicht mehr als max. 50% der zu erwartenden Einnahme einklagen kannst. Max. noch Fahrtkosten, Telefonkosten o. z.B. Mahnkosten.
Und es stimmt schon, es kann sein da die Leute das schlecht reden. Die sagen dann ja auch nicht immer die Wahrheit. Am Ende heist es, mit der hab ich schlechte Erfahrung gemacht, und schon bleiben Kd aus.
Stell dir mal vor, dir nimmt das jemand so übel, und schreibt im Internet nen Block mit ner schlechten Erfahrung, die bekommt dann jeder zu sehen, der dich (dein Studio) googelt. Ich weis zwar nicht ob das "Legal" ist, aber es gibt schon solche schlechte Erfahrungsberichte, und wenn du einmal so nen Titel hast, den kriegst du schwer wieder weg, auch wenn es dein gutes Recht ist. Leider
Hoffe es hilft dir.
LG