Normalerweise sollte nichts dagegensprechen, solange auf dem Bordstein niemand behindert wird. Der Durchgang darf nicht behindert werden, z. B. für Leute mit Rollstuhl oder Kinderwagen.
Meistens ist das Ordnungsamt zuständig oder die können dich zumindest weiterleiten. Die sagen dir auch, welche Maße der Plakatständer max. haben darf.
Je nach Kommune kann es sogar etwas kosten, da musst halt schauen ob sich das für dich überhaupt lohnt.
Klär das aber auf jedenfall ab, BEVOR du den Kundenstopper aufstellst. Nicht, dass sie dir nachher noch ein Bußgeldaufs Auge drücken.
Viel Glück bei der Neukundengewinnung!
21.01.2014 10:03 •
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