Hallo Ihr Lieben!
Ist schon merkwürdig, was ich hier alles für Aussagen der Steuerberater lese... Also: Es gibt den so genannten "Datenzugriff der Finanzverwaltung". Dies besagt, dass das Finanzamt alle steuerrelevanten Daten, die elektronisch erzeugt werden, im Falle einer Betriebsprüfung haben möchte. Darüber hinaus ist definiert, wie diese Daten zu liefern sind.
Solltet Ihr also Eure Buchhaltung in Excel führen (hier hätte ich schon meine Bedenken, weil dies immer ohne Dokumentation geändert werden kann, da ist man ganz schnell im Bereich der Schätzung) müsst Ihr diese dann 10 Jahre vorhalten! Das heisst 10 Jahre Datensichern und die Lesbarkeit der Daten sicherstellen. Ein Kalender in Excel gehört primär sicherlich nicht dazu -ABER wenn der Kalender neben den Kundendaten die Einnahmen einhält, also quasi Bestandteil der Buchführung ist - dann schon. Allerdings OHNE die Kundennamen, weil diese definitiv nicht steuerlich relevant sind.
Dann könnte ich mir noch vorstellen, gibt es den Fall der mobilen Nagelpflege. Hier könnte man einen Kalender mit den Daten und Adressen und ggf. sogar den Kilometern vorstellen. Die Kilometer fließen in die Ausgaben ein... Hier wäre die Adresse ebenfalls steuerlich relevat, weil ausschlaggebend für die Ermittlung der Fahrtkosten. Auch hier spielt der Name keine Rolle.
Weiteres Thema: Heimarbeitsplatz: Vielleicht gibt es jemanden, der die Kosten für sein zu Hause in irgendwelchen Programmen erfasst. (Beliebt: Quicken) Und daraus werden dann die Kosten für den Heimarbeitsplatz ermittelt. Diese wandern als Aufwand in Eure Ausgaben. Auch in diesem Fall muss dieses Programm und die Daten aufbewahrt werden
Wer also ganz sicher sein will, nimmt einfach eine Kladde und trägt da alles ein - keine Probleme mit Datensicherung, keine Archivierungsprobleme, und immer lesbar.
Aber wie gesagt - problematisch wird das nur im Falle einer Betriebsprüfung - nicht im Rahmen des normalen Jahresabschlusses / Steuererklärung.
Liebe Grüße
Cathy
Ich vergaß noch etwas:
Es gibt wundschöne kleine Progrmmchen zur Kundenverwaltung mit Terminkalender, Einnahmen, Ausgabenerfassung und direkt auf Knopfdruck das fertige Ergebnis präsentieren. Wer soetwas einsetzt - für den gilt das oben geschrieben ganz klar! Steuerlich relevante Daten und ihr müsst Euch darüber hinaus Gedanken machen, wie ihr die Daten anonymisiert bekommt.
28.03.2014 12:27 •
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