mh, tust mir richtig leid.... Ich kenne mich leider auch nicht mit Schweizer-Arbeitsrecht aus. Ich arbeitete über 10 Jahre in einer deutschen Kanzlei und möchte Dir Mut machen: Such einen Rechtsanwalt auf und leg ihm Deine Kündigung, den Arbeitsvertrag und nötigerweise ein ärztliches Attest vor zur Prüfung. Sollte wirklich der Grund der Kündigung sein, dass man bei Dir eine Suchtabhängigkeit vermutet und als Kündigungsgrund angibt, kann ich mir, so dies nicht zutrifft, nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber damit durchkommt. Nötigenfalls kann man in solcher Lage in Deutschland zwar nicht unbedingt auf Wiedereinstellung klagen (Vertrauensverhältnis ist weg), doch meist kann man ne Abfindung und auf jeden Fall ein besseres Arbeitszeugnis erstreiten. Erkundige Dich mal, hier in Deutschland kann man durch Offenlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe (Du zahlst dem Anwalt nur eine sogenannte Schutzgebühr und er rechnet bei der Landeskasse ab), ob es sowas bei Euch auch gibt. Nötigenfalls investier halt das Geld und versuch das Beste rauszuholen.
Selbst, wenn Du nicht wirklich was erreichst, hat Dein ehemaliger Arbeitgeber erstmal Trödel und muss reagieren...,
Ich wünsch Dir Glück und Durchhaltevermögen....
28.03.2010 17:42 •
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