Kündigung weil krankgeschrieben

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Small Talk, Plauderecke & Offtopic

" phelsuma, 28.03.2010 17:21.

phelsuma

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Wollte da mal was los werden !

Ich habe im Dezember nach 3.5 Jahr in der gleichen Firma meine Kündigung bekommen! Und das weil ich 2 Wochen zu Hause krankeschrieben war ( Aus dem Grund weil ich seit Jahren an Migräne leide und täglich Kopfschmerztabletten konsumierte musste ich davon weg kommen,, also ich war nicht süchtig oder so aber es führte dazu das ich nur noch mehr Kopfschmerzen hatte) das passte meinem Chef nicht und sagte er will keine "süchtigen" in seinem Geschäft ! Hatte am Samstag mein letzter Arbeitstag und bekamm noch das Arbeitszeugniss das nicht wircklich guet war und das Blatt das der Arbeitgeber ausfüllen muess für das arbeitslosengeld und dort schrieb er aus Begründung der Kündigung das ich ungenügende Leistung erbringte ! Ich finde das eine absolute frechheit was schliesslech 3.5 Jahre dort war immer flexibel, und habe immer an allem angepackt das zu machen war ! Und dazu kommt noch das ich der Stv.Fillialeiterin immer alles erklären und zeigen musste (ich als normale angestellte) ! Ich finde das einfach nid fair !?!

28.03.2010 17:21 • #1


Sunny1206

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das ist nicht nur nicht fair, das ist auch noch nicht legal...es gibt gesetze! du darfst nicht aus gründen von krankheit entlassen werden und einen grund zu erfinden ist auch nicht richtig. bei solchen kündigungen müssen oft vorher erst abmahnungen geschrieben werden. ich würde mich mit nem anwalt in verbindung setzen. es gibt kündigungsschutzgesetze. vor allem, dass du jetzt so ein schlechtes zeugnis bekommen hast!

lg, sunny

28.03.2010 17:32 • #2



Hallo phelsuma,

Kündigung weil krankgeschrieben

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phelsuma


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Ich weiss das,dass nicht richtig ist. Das wissen si ja auch dehalb auch di falsche Begründung! Ich könnte schon einen Anwalt nehmen,aber ich bin einfach froh das ich dort weg bin und will nicht noch lange daran nachdenken! Werde auf jedenfall morgen noch anrufen und sagen das ich das nicht fair finde ! (Falls ich mich daführ habe) bin leiider etwas schüchtern und habe mich nicht so daführ etwas zu sagen. Daführ habe ich am letsten Tag noch den Bürostuhl kaputt gemacht (habe ihn durchs Lager geschmissen ;) was soooo sauer konnte mich nid mehr beherrschen...hihihi

28.03.2010 17:39 • #3


Coco23

Coco23

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hey,

also erst einmal wollte ich sagen, dass es mir total leid tut!

Zu deinem Ex- Chef: er ist ein ...! Das muss mal gesagt werden.

Ich denke du bist bestimmt nicht die einzige, die unfair behandelt wurde!

Nur weil diejenigen am längeren Hebel sitzen denken die, man lasse sich alles gefallen oder besser gesagt man müsse sich alles gefallen lassen!

Kopf hoch! Das wird schon wieder und wer weiß vielleicht war es ja auch Schicksal und du findest in absehbarer Zeit was viel besseres!

Ich wünsche dir alles Gute und viel Glück :D !

Lg Coco

28.03.2010 17:39 • #4


phelsuma


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@ Coco23
danke dir :)
Es ist genau so,in diesen 3.5 Jahren wurden mehreren Angestellten gekündigt !
Kann jetzt am 8.April in einer Bäckrei schnuppern gehen,hoffe das ich diese Stelle bekomme :)

28.03.2010 17:41 • #5


hadrahe

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mh, tust mir richtig leid.... Ich kenne mich leider auch nicht mit Schweizer-Arbeitsrecht aus. Ich arbeitete über 10 Jahre in einer deutschen Kanzlei und möchte Dir Mut machen: Such einen Rechtsanwalt auf und leg ihm Deine Kündigung, den Arbeitsvertrag und nötigerweise ein ärztliches Attest vor zur Prüfung. Sollte wirklich der Grund der Kündigung sein, dass man bei Dir eine Suchtabhängigkeit vermutet und als Kündigungsgrund angibt, kann ich mir, so dies nicht zutrifft, nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber damit durchkommt. Nötigenfalls kann man in solcher Lage in Deutschland zwar nicht unbedingt auf Wiedereinstellung klagen (Vertrauensverhältnis ist weg), doch meist kann man ne Abfindung und auf jeden Fall ein besseres Arbeitszeugnis erstreiten. Erkundige Dich mal, hier in Deutschland kann man durch Offenlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe (Du zahlst dem Anwalt nur eine sogenannte Schutzgebühr und er rechnet bei der Landeskasse ab), ob es sowas bei Euch auch gibt. Nötigenfalls investier halt das Geld und versuch das Beste rauszuholen.

Selbst, wenn Du nicht wirklich was erreichst, hat Dein ehemaliger Arbeitgeber erstmal Trödel und muss reagieren...,

Ich wünsch Dir Glück und Durchhaltevermögen....

28.03.2010 17:42 • #6


hadrahe

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ha - hab wohl zu lange oder zu viel getippt, haben sich einige Antworten überschnitten.

Deine Äußerung mit dem Bürostuhl ist schon fast gewagt, was, wenn jemand Dich und Deine Ex-Arbeitgeber kennt? Könnte u.U. teuer werden....

28.03.2010 17:48 • #7


phelsuma


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wisso dann zahle ich ihnen einen neuen Stuhl ;p

28.03.2010 17:50 • #8


hadrahe

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ja, schon, nur kann die Firma Dir noch Ärger wegen Sachbeschädigung usw. unterschieben....

28.03.2010 17:57 • #9


suermeli

suermeli

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Hallo,

verlange von deinem (Ex)-Chef unverzüglich ein anständiges Zeugnis.

Falls er nicht gewillt ist, dir ein neutrales Zeugnis ausszustellen, informiere ihn, dass du dich ans Arbeitsgericht (ist für dich kostenlos) wenden wirst.

Kannst dich aber auch an den Kassensturz oder den Beobachter wenden.

In der Schweiz ist es den Arbeitgebern untersagt, ein nachteiliges Zeugnis auszustellen, da die Jobsuche damit erheblich erschwert wird.


Lg Brigitte

28.03.2010 19:53 • #10


katja-57

katja-57

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hi. also du hast ein recht auf ein "wohlwollendes" zeugnis. es muss auf jeden fall geändert werden. würde ich auch verlangen. du machst dir ja sonst die jobsuche nur unnötig schwer. ich persönlich würde auf jeden fall kündigungsschutzklage einreichen. meist kommt eine abfindung raus. und wenn du dich schon so behandeln lassen musstest, dann sollen die wenigstens auch dafür "bluten" ! :-)
ist schon echt der hammer, was sich so manche arbeitgeber raus nehmen. richtig frech!

aber kopf hoch! es kommen auch wieder bessere zeiten.

alles liebe

Katja

28.03.2010 20:12 • #11


Sabsi

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nach jedem Regen folgt Sonne !

Es ist jedoch verpflichtet, dir kein nachteiliges Zeugnis auszustellen. Allein eine Drohung mit dem Arbeitsgericht hat schon manche zum Nachdenken gezwungen.

Den Stuhl durchs Büro schmeissen, hättest Du aber nicht tun sollen, kann man aber in dieser Situation gut nachvollziehen, war aber absolut nicht korrekt. Solltest Du deswegen Ärger bekommen, wird es vermutlich auf einen Vergleich rauskommen, denn ein vernünftig tickender Richter kann diese Spontanreaktion auch nachempfinden.

Auf alle Fälle aber wünsche ich Dir viel Glück, das Du die Stelle in der Bäckerei auch bekommst.

Klär aber unbedingt gleich von Anfang an ab ob Du dort modellierte Nägel tragen darfst, denn nicht in allen Lebensmittelbranchen ist dies wegen der Hygienevorschriften erlaubt.

28.03.2010 21:22 • #12


freshnails

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Hallo phelsuma

Bin auch aus der Schweiz und erstens darf er dich nicht kündigen wenn du ein Arztzeugnis hast. zweitens darf er dir kein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen (ein Arbeitszeugnis darf dir nicht für einenen neuen Job im Weg stehen) und da hast du das recht drauf, ein neues Arbeitszeugnis auszustellen.

Ich würde zu einem Anwalt (kannst ja auch wenn du nicht genug Geld hast ne unentgeltliche Prozessführung auf der Gemeinde holen) oder hast du ne Rechtsschutzversicherung?

Lass das nicht so auf dich sitzen...!

LG aus Basel

29.03.2010 08:34 • #13


Dero

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Ich muss dann jetzt auch was loswerden, was die Kündigungen angeht. Mein Mann leidete bis noch vor ein paar Monaten an Derpesionen und sein Chef hat ihm nich geglaubt. Sogar als er das Attest von seiner Fachärztin vorgelegt hatte. Er wurde nach zwei Jahren harter Arbeit ( sogar meistens am We, obwohl keiner da war und ganzen Tag bis zu 10 Stunden am Tag gearbeitet hat ). Das Zeugnis ist schlecht für ihn ausgefallen und hat ihn bis aufs Übelste beschipft. Mein Mann hat wirklich im Sozialen Bereich sein Herzblut investiert und bekommt für seine Mühen und sei Abwesenheit von seiner Frau und seinen Kindern, die ihn kaum gesehen haben, ein großes Dankeschön in Form eines Trittes in den Hintern. Die Welt spielt verrückt und die Menschen ebenso, die nach Macht ringen, wobei Andere nach Luft und einer besseren Lebensweise ringen. Wie Du siehst, bist Du nicht die Einziege, der man sowas antut. Jetzt müssen uns wieder ein Leben mit Hartz4 einrichten. Wenn Du Dich wehrst, dann bekommst Du auch nichts Gutes raus, denn Chef ist Chef und er hat das Sagen, egal wie Du Dich auch anstrengst.

06.05.2010 21:25 • #14


whiskeytiger

whiskeytiger

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oh je, so ein Verhalten von deinem Chef is ja echt zum kotzen. Aber wie schon einige geschrieben haben du hast auf jeden Fall ein Recht auf ein anstängiges Zeugnis. Hat er dich nach der krankheit Fristlos gekündigt? Darf er ja eigentlich auch nicht, oder was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Er muss sich ja auch an fristen halten.

Für den Job in der Bäckerei drück ich dir alle Daumen ^^.

lg

06.05.2010 21:39 • #15



Hallo phelsuma,

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