hallo - alles nicht so einfach, wie wir uns das vorstellen - meine Hygienedame vom zuständigen Amt hat sich damit beschäftigt und mir folgendes mitgeteilt:
für die gewerbliche Abgabe von Seife spielt u.a. die Kosmetikverordnung eine wichtige Rolle. Hier wird festgelegt, welche Stoffe zur Herstellung verboten bzw. erlaubt sind. Hinsichtlich der Kennzeichnung der Seifen sind konkrete Kennzeichnungselemente festgelegt, welche durch uns auch abgeprüft werden.
Die Rückverfolgbarkeit ist sehr wichtig, wer hat hergestellt, welche Mengen, wann...,
In gewerblich abgenommenen Räumen, war die Lebenmsittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung vor Ort?
Hinsichtlich der verwendeten Stoffe sind Unterlagen für die Überwachungsbehörde bereitzuhalten, wie quantitative und qualitative Zusammensetzung des Erzeugnisses, physikalisch-chemische und mikrobiologische Spezifikation, Belege, dass die Herstellungsweise nach Guter Herstellungspraxis erfolgt ist, Sicherheitsbewertung für die menschliche Gesundheit, Name und Anschrift der Person, die für Bewertung verantwortlich ist, Erkenntnismaterial über unerwünschte Nebenwirkungen, Wirkungsnachweis, wenn Wirkung besonders hervorgehoben wird
Daten über Tierversuche u.s.w.
also -nicht nur Gewerbeschein erweitern und loslegen - nein .... lieber sein lassen! lg
25.10.2012 21:07 •
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