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Kleingewerbe vor Tätigkeit beantragen/ Kalkulation

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" HF2016, 20.06.2016 09:29.
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1. Kleingewerbe

Ich bin ja eher diejenige die sich Zeit lässt und bei der sich das ganze entwickeln soll.
Ich werde Schulungen besuchen - die erste im Juli. Ich werde mir vorerst im Keller einen Nageltisch etc. einrichten - meine Frage ist ab wann habt ihr das Gewerbe beantragt.
Ich müsste das ja im Grunde jetzt schon machen, da ich die Schulungen mache und hierfür auch dann an Modellen und meinem Egon arbeiten möchte.

Haftpflichtversicherungen werden gerade abgefragt und dann auch abgeschlossen.

Wenn ich das Gewerbe anmelde für Nageldesign und Handel... und dann doch das Bauamt anfragt, könnte ich auf mobil ummelden, oder? Denn geplant ist mein Home-Nagelbereich erst wenn meine Große auszieht und ich genügend Erfahrung habe.

Gelesen habe ich hier schon viel, aber irgendwie ist bei vielen der Weg andersherum - zumindest habe ich so beim lesen das Gefühl.

Wir haben seit 2005 ein Kleingewerbe auf dem wir 2-4 Mal im Jahr auf hiesigen Weihnachts- und Frühjahrsmärkten waren. Hierfür brauchte ich keinen Reisegewerbeschein, weil ich das nicht dauernd ausübe.
Und ich nur im Landkreis bin.

Das Bauamt selber hat keine Probleme mit meinem Antrag, allerdings brauche ich einen Parkplatz - das würde dann aber geklärt. Nur das entsprechende Zimmer muss erst frei sein.

Da ich aber ja bis dahin im Grunde schon gewerblich tätig bin stellt sich die Frage wie ich das am Besten mache. Buchhaltung, Abrechnung etc. ist kein Problem. Das mache ich ja schon viele Jahre und bin auch gelernte Zahlenfrau.

2. Kalkulation

Die Kalkulation, da bräuchte ich vielleicht auch noch mal Tips wie ich meine Anfangsopfer berechne mit Material. Alles andere ist ja Übung und erst wenn das klappt würde ich mehr berechnen oder?
Ich muss für mich ja auch erst einmal die passenden Produkte testen. Magnetic und Nothing But Nails gefallen mir sehr gut, sind aber auch teurer in der Anschaffung.

3. Name - da fehlen mir die Ideen

Ich bin als Henningsfelderin im www bekannt, heiße Nicole wie viele andere auch und bin eher dezent was den öffentlichen Auftritt angeht. Internetauftritt ist derzeit nicht geplant. Logo kommt wenn der Name steht. Da bin ich kreativ :mrgreen:

Ich freue mich auch über PN wenn ihr nicht öffentlich dazu schreiben mögt. Ich bin bald auf Malle und habe Zeit mir Gedanken zu machen und Ideen zu sammeln.

Nicole

20.06.2016 09:29 • #1


ela-nails

ela-nails

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Hier im Forum sind viele Damen die Schulungen machen ....aber dafür musst du doch jetzt noch kein Gewerbe anmelden ....ich würde an deiner Stelle erst einmal Schulungen besuchen , üben , auch an Modells ....die machen das doch umsonst ....und solange du dir nicht sicher bist das du in deinem Fach perfekt bist, würde ich auch noch kein Gewerbe anmelden ;)
denn du musst ja bedenken das da Kosten auf dich zukommen sobald du zum Amt gehst und den Antrag stellst.... ;)
ist meine Meinung :)

20.06.2016 10:17 • x 1 #2



Hallo HF2016,

Kleingewerbe vor Tätigkeit beantragen/ Kalkulation

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Huhu ELA,

auf der einen Seite hast du Recht, aber ich habe gelesen das man auch für die Arbeit am Modell versichert sein muss und auch das Gewerbe haben muss.
Bin da immer lieber auf der sicheren Seite.

Klar sonstiger Einstieg erst wenn das perfekt sitzt!

20.06.2016 10:59 • #3


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Aber ich muss ja auch ein Gewerbe haben wenn ich 1x im Jahr meine Handarbeitssachen auf dem Weihnachtsmarkt verkaufe. Das rechnet sich regulär auch nicht wirklich der Zeitaufwand mit Steuern etc. Aber ohne Schein ist es nicht erlaubt. Es sei denn das Finanzamt beschliesst die Liebhaberei - da warten wir schon so lange drauf.
Die Kontrollieren auch

20.06.2016 11:02 • #4


Rala

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Ich kenne mich da zwar gar nicht aus aber kann man Fortbildungskosten nicht absetzten wenn man ein Gewerbe hat? Wenn ja würde es sich ja anbieten jetzt schon anzumelden. Auch das Material kannst man absetzen wenn man ein Gewerbe hat, das wäre ja auch noch ein Faktor, und die Möbel, Umbauten etc.
Liebe Grüße Lina

20.06.2016 11:47 • #5


HF2016

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Ja das kann man alles absetzen - das würde ich dann auch machen.

20.06.2016 11:52 • #6


Chaia

Chaia

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Absetzen kannst du das nur wenn du steuern zahlst. Was du aber nicht tust, solange es ein kleingewerbe unter 17500€ Umsatz! (Nicht gewinn) ist.

Außer aber du beschließt steuern zu zahlen, das rechnet sich aber nicht, da du dann 5 Jahre dazu verpflichtet bist.

20.06.2016 12:49 • x 1 #7


Chaia

Chaia

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Ich würde dir auch zu nehm Kleinunternehmer-Gründerkurs raten. Damit du weißt was für Möglichkeiten du hast.

Und das Bauamt geht auf den Raum ein in dem du praktizierst. Denen ist es pupswurst wo du in 5 Jahren arbeitest.

20.06.2016 12:51 • x 1 #8


Ginger

Ginger

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du brauchst einen gewerbeschein, wenn du geld nimmst für deine modelle. wenn du es kostenlos machst, nicht. und wegen dem, was du jetzt vorher schon ausgibst: die belege kannst du sammeln, ich glaube, bis 2 jahre vor gewerbeanmeldung (bin mir aber nicht 100 % sicher)

wie das mit deinem jetzigen gewerbe ist - keine ahnung... vielleicht gibt es da sonderregelungen für sowas mini-mini-nur-2-mal-im-jahr :D aber ansonsten ist es so, dass hinter einer gewerbeanmeldung eine gewinnabsicht stehen muss. sprich, es soll darauf ausgelegt sein, dass du dich immer weiter vergrößerst, mehr verdienst usw. ist das nicht der fall und du hast z.b. jahrelang nur 3 kunden im monat, können sie dir das gewerbe aberkennen, da es dann als "liebhaberei" gesehen wird.

20.06.2016 12:57 • x 2 #9


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Chaia, das ist aber nicht richtig - ich setze meine Nähmaschinen etc. auch ab und zahle dann entsprechende Steuern auf meinen Gewinn. Bei mir in Zusammenveranlagung mit meinem Mann. Da Nebengewerbe.

Bei meinem jetzigen Gewerbe habe ich einen Gewerbeschein und eine ordentliche Buchführung, es ging hier nur darum, das ich wegen der Märkte keinen extra Reiseschein brauchte.
Ein normaler Gewerbeschein langte.

20.06.2016 14:06 • #10


Ginger

Ginger

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doch, das ist schon richtig.
wie das mit dem verpflichten ist, bin ich mir auch nicht sicher, aber der rest stimmt.
wenn du keine steuern zahlst, kannst du auch nichts geltend machen (absetzen) :wink:
und gerade am anfang wird man nie im leben über die 17.500 kommen, es sei denn, man hat megahohe preise :D du kannst natürlich steuern zahlen, und die kleinunternehmerregelung (ohne steuer) nicht in anspruch nehmen.

und nebengewerbe ist ja wieder was anderes, als haupt...

20.06.2016 14:12 • x 1 #11


Chaia

Chaia

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http://www.gewerbe-anmelden.info/kleing ... teile.html

Steht da recht weit unten. Die Seite ist recht knapp gehalten, gibt es auch noch in ausführlicher.

Wäre ja zu schön wenn man sämtliches absetzen kann, aber nix zahlen muss..

20.06.2016 14:27 • #12


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Aber ich mache das seit 11 Jahren - Kleinunternehmer im Nebenerwerb und setze alle Maschinen und Anschaffungen ab. Nähmaschine über 3-4 Jahre. Industriemaschine 6 Jahre etc.
Zahle doch auch auf den Gewinn reguläre Steuern im Jahresausgleich. Falle aber unter die 17.500 Euro
Das wird doch im Nageldesign nicht anders sein.

20.06.2016 14:27 • #13


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Ich glaube du meinst die Umsatzsteuervorauszahlung die entfällt und ich zahle diese regulär.

Aber Abschreibungen kann ich definitiv machen. Und die Kosten die ich am Anfang für Schulungen etc. habe schmälern zuerst natürlich den Gewinn und somit die Berechnung der anfälligen Steuern.

20.06.2016 14:31 • #14


Chaia

Chaia

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Vllt lohnt sich das auch einfach mehr weil solche Maschinen teurer sind als eine uv-Lampe oder ein geltöpfchen oder oder oder..

Klar kannst du auch unter 17500€ was absetzen, trotzdem bezahlst du dann steuern und das rechnet sich für eine nageldesignerin erst ab Summe X.

Kannst dich ja mal durch die Weiten des Internets wühlen, da steht ziemlich viel darüber Drin. Ich habs nicht genau im Kopf.

Als Kleinunternehmer, wie zB Ginger, schreibst du ja auch darunter:

"Als Kleinunternehmer nach Paragraph xy weise ich keine Umsatzsteuer aus" so oder so ähnlich

20.06.2016 14:33 • x 1 #15



Hallo HF2016,

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