...oder du besuchst ein Existenzgründerseminar, dort werden auch alle Fragen beantwortet.
letztendlich ist ein Kleingewerbe nichts anderes als eine normales Gewerbe nur das man die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen muss bis zu einem Umsatz von 17.500,-- Euro, du aber im Gegenzug auch nicht Vorsteuerabzugberechtigt bist und keine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen musst.
Was du noch alles beachten musst, findest Du hier in diesem Bereich in zahlreichen Themen... und wie bereits erwähnt: SUCHE benutzen !
06.11.2010 03:47 •
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