Kleingewerbe+ Minijob - geht das?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Pricipessina, 29.04.2009 11:49.

Pricipessina

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Hallo,

hatte ja in meiner Vorstellung geschrieben, dass ich bei New Yorker zur Zeit noch jobbe.

Hatte in der letzten Zeit überlegt villt. für das Nägel machen doch ein Kleingewerbe anzumelden, falls mal Leute auf mich drauf zu kommen und Nägel gemacht haben wollen. Dann brauche ich wenigstens keine Angst haben, das mich das Finanzamt dran bekommt.

Was denkt ihr denn? Werde ich dann besonders viele Abzüge durch den Minijob bekommen und die Steuerklasse wäre ja denn auch 5 oder?

LG

29.04.2009 11:49 • #1


Sabsi

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Ich denk mal dass Du dich dann selber krankenversichern musst, da durch den Minijob dies ja nur über die Knappschaft geregelt ist bis zu einem Betrag von 360,-- Euro ( 400) welche Du verdienen darfst und dich nicht selbst privat versichern musst.
Genaueres dazu erfährst Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse. Da gibts bestimmt auch noch einiges was Du zusätzlich beachten musst, da Du Abiturientin bist und auch noch bei Deinen Eltern versichert bist, wenn ich nicht irre.

Für s Kleingewerbe braucht man keine Lohnsteuerkarte, dafür bekommt man vom zuständigen Amt einen Gewerbeschein.

Was Du dann brauchst, ist eine Betriebshaftpflicht.

Steuerlich wird am Jahresende alles zusammengerecht, abzgl. der Ausgaben und was man sonst noch absetzen kann und für alles was über den steuerlichen Grundbetrag geht, zahlt man Steuer. Je mehr man verdient, desto mehr bezahlt man. Zur Zeit liegen die Grenzen bei 7.664,-- Euro für alles was drüber raus geht bezahlt man Steuer.

Gewerbe anmelden hat nicht nur Vorteile, der Schritt in die Selbständigkeit will gut überlegt sein.

Auch wenn Du jetzt denkst, ich melde ja nur Kleingewerbe an, was hat das mit Selbständigkeit zu tun.

Der Unterschied liegt nur in der Umsatzsteuerlichen Handhabung, denn als Kleinunternehmer (wenn man diese Regelung auf dem Finanzamtbogen ankreuzt) darf man bis zu einem Umsatz von 17.500,-- keine Mehrwertsteuer auf Belegen ausweisen, aber andersrum darf man auch keine Vorsteuer geltend machen.

Es gibt keinen weiteren Unterschied zur Selbständigkeit.

Liebe Grüsse

30.04.2009 01:48 • #2