als fachfrau geantwortet:
es muss keine nutzungsänderung der wohnung beantragt werden.
du musst den vermieter schriftlich um genehmigung für den betrieb eines heimstudios für nagelmodellage in deiner wohnung bitten. er kann dir ein gewerbe, solange es nicht gesundheitsgefährdend, sittenwidrig.. usw. ist, nicht verbieten. sobald seine schriftliche genehmigung vorliegt, kannst du loslegen aus mietrechtlicher hinsicht.
keine mieterhöhung, da es bei der wohnungsnutzung als hauptzweck bleibt.
erhöhung der betriebskosten(heiz- und nebenkosten) nur im bereich der verbrauchsabhängigen kostenarten, da mehr wasser / abwasser, müll, heizkosten... usw. anfällt. du kannst jedoch gewerbemüll anmelden. aber es ist schlecht gebenüber dem vermieter zu beweisen, dass nicht doch über den normalen hausmüll mitentsorgt wird.
es sei denn ihr habt sackabfuhr...
grundsteueranhebung für den teil deines arbeitszimmers? ist mir so noch nicht vorgekommen... hängt wohl von den einzelnen behörden ab und von dem aufwand der zur berechnung / erhebung ansteht....
du trägst die verantwortung bei kundenverkehr für die nutzung des hauses (einhaltung der ruhezeiten / hausordnung, verweilen im hausflur, beschädigungen im haus durch kunden...usw.) ich denke, da solltest du dem vermieter auch schildern wie der betrieb so laufen soll.
so das war die schilderung aus vermietersicht...
es kommt immer darauf an, wie streng ein privatvermieter ist oder wie eine hausverwaltung mit manchmal echt pingeligem verhalten ist.
ich wünsche dir viel viel spaß und gutes gelingen
murph !