Kleingewerbe anmelden, Umsätze & Finanzamt

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" schnuffialva, 27.11.2010 14:50.
schnuffialva

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hab da mal ne frage zum kleingewerbe. angenommen man meldet sich als kleingewerbe. erziehlt aber vorerst noch keine umsätze sondern meldet sich nur um zb den gewerbeschein zu erlangen um bei internetstores ware einzukaufen.

muss man dann trotzdem eine abrechnung fürs finanzamt machen?

hoffe ihr versteht was ich meine.

danke schonmal

27.11.2010 14:50 • #1


sunnyanja

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Hallo Schnuffialva,

sobald man ein Gewerbe anmeldet, bekommt man kurze Zeit später Post vom Finanzamt und muss dann dementsprechend auch Angaben über seine gewerbl. Tätigkeit machen. In der Steuererklärung sind dann Angaben über den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu machen.

27.11.2010 16:11 • #2



Hallo schnuffialva,

Kleingewerbe anmelden, Umsätze & Finanzamt

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schnuffialva

schnuffialva


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danke für deine antwort. aber dann könnte ja jeder sagen dass er keine umsätze hätte

27.11.2010 17:25 • #3


Xanthara

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Ja sagen kannste das schon, aber du mußt das auch nachweisen durch die Steuererklärung. Mir ist die zu Umfangreich, bei mir macht sie der Steuerberater, der kostet aber 400 € im Jahr. Somit rechnet sich keine An- und Abmeldung "nur für den Gewerbeschein"
Und wenn du angibst keine Umsätze zu machen, kann dich das Finanzamt dazu zwingen dich auch wieder von Gewerbe abzumelden.
Die verstehen da übrigens keinen Spaß dabei. Auch für die steckt in einer Gewerbeanmeldung arbeit dahinter. Für die An und Abmeldung enstehen auch wieder kosten....

27.11.2010 18:39 • #4


sunnyanja

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Hallo Schnuffialva,

so war das nicht gemeint mit keine Umsätze. Durch die Anmeldung eines Gewerbes erwirbt man die "Kaufmannseigenschaft" kraft Gesetz § 1 Handelsgesetzbuch und das bedeutet das derjenige ein Handelsgewerbe betreibt egal in welcher Form, kann auch Dienstleistung sein, und dieses mit einer Gewinnerzielungsabsicht macht. Das wird im Gesetz einfach so vorausgesetzt, denn ansonsten braucht man kein Gewerbe anmelden.
Der Gewinn oder Verlust setzt doch schon voraus das man Umsätze tätigt, denn das Ergebnis einer gewerblichen Tätigkeit kann positiv oder negativ sein, dementsprechend muss man Steuern zahlen oder bekommt Einkommensteuer erstattet Ich hoffe das ich Dir das etwas verständlicher erklären konnte. Steuerrecht und das ganze Gedöns drumherum ist gar nicht so einfach, komme auch manchmal etwas ins schleudern.

Grüßle

Sunnyanja

27.11.2010 18:40 • #5


Mary Poppins

Mary Poppins

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Hey,

Wenn du nur in gewissen Shops einkaufen willst, reicht da nicht einfach
ein Zertifikat von einer Schulung die du besucht hast ?!?!?
Ich kenne mich da nicht so aus, aber ich habe in der Schweiz
auch schon in Shops bestellt, da reichte das Zertifikat, auch bei Touché !

Würd mich jetzt auch interessieren !

27.11.2010 19:29 • #6


schnuffialva

schnuffialva


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war so interesse halber gefragt. kenne einige die meinten sie würden kleingewerbe anmelden nur um profit in manchen sachen zu bekommen. sprich das sie zb im großhandel einkaufen können und dadurch sparen....

27.11.2010 19:38 • #7


Heaven

Heaven

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Das ist eine Milchmädchenrechnung die diejenigen da machen. Die wissen gar nicht in welche Schwierigkeiten die sich damit bringen können. Das FA kann auch eine Prüfung machen wenn die sehen da tut sich nichts. Bzw. bei einem Verdacht der Hinterziehung oder ähnliches.
Und wegen dem zwingen zum Abmelden: klar, Umsatz kann positiv oder negativ sein. Aber wenn er ständig nur negativ ist, und das wäre er ja, wenn man ein Gewerbe anmeldet nur um bei manchen Firmen billiger einkaufen zu können, dann können die einen zwingen dicht zu machen.

Aber wer kommt denn auf so ne Idee? Find ich total bescheuert muss ich sagen.

28.11.2010 20:28 • #8



Hallo schnuffialva,

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