Hallo Schnuffialva,
so war das nicht gemeint mit keine Umsätze. Durch die Anmeldung eines Gewerbes erwirbt man die "Kaufmannseigenschaft" kraft Gesetz § 1 Handelsgesetzbuch und das bedeutet das derjenige ein Handelsgewerbe betreibt egal in welcher Form, kann auch Dienstleistung sein, und dieses mit einer Gewinnerzielungsabsicht macht. Das wird im Gesetz einfach so vorausgesetzt, denn ansonsten braucht man kein Gewerbe anmelden.
Der Gewinn oder Verlust setzt doch schon voraus das man Umsätze tätigt, denn das Ergebnis einer gewerblichen Tätigkeit kann positiv oder negativ sein, dementsprechend muss man Steuern zahlen oder bekommt Einkommensteuer erstattet Ich hoffe das ich Dir das etwas verständlicher erklären konnte. Steuerrecht und das ganze Gedöns drumherum ist gar nicht so einfach, komme auch manchmal etwas ins schleudern.
Grüßle
Sunnyanja
27.11.2010 18:40 •
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