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Kleingewerbe anmelden

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" KathrinMarie, 06.03.2022 10:13.

KathrinMarie

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Guten Morgen zusammen,
Ich bin seit paar Tagen an Informationen sammeln in Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit.
Ich habe dazu noch paar offene Fragen:
1.Wenn ich das Gewerbe zuhause anmelde, muss ich dafür extra einen Raum haben?
(ich bin alleinerziehend und lebe mit meiner Tochter in einer 3 Zimmer Wohnung, ich habe daheim leider keine Möglichkeit etwas seperat einzurichten.)
2.wenn ich es nicht von zuhause aus führen darf, ist es dann sinnvoll über ein Reisegewerbe anzumelden? Dann würde ja der Faktor Bauamt wegfallen?

Oder was für Möglichkeiten habe ich ansonsten?
Danke schon mal für die Antworten
Liebe Grüße
Kathrin

06.03.2022 10:13 • #1


Ginger

Ginger

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Hallo Kathrin,
am besten wendest du dich mit einen Fragen an dein Gewerbeamt vor Ort. Die Vorgaben können da nämlich von Stadt zu Stadt oder von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein. Manche sind da sehr streng, andere sehen das eher locker.
So wärst du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. :wink:

06.03.2022 10:18 • x 1 #2



Hallo KathrinMarie,

Kleingewerbe anmelden

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NCS

NCS

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Wie Ginger schon sagt, fragst du am besten bei der Stadt nach, wie bei euch die Bestimmungen sind, da jede Kommune es anders handhabt. Jede Stadt hat da andere Richtlinien, die man zur Genehmigung erfüllen muss (Parkplätze für Kunden, Fluchtwege usw.)
Bei einer Mietswohnung muss du auch bedenken, dass der Vermieter dem Gewerbe in der Wohnung zustimmen muss. Ich weiß z.B., dass man bei uns ohne Vorlage einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters den Gewerbeschein nicht ausgestellt bekommt. Gleichzeitig wird bei einem stätionären Gewerbe bei uns im Bauamt immer angefragt, ob die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. In manchen Ortsteilen sind z.B. Gewerbe vom Bebauungsplan her schon gar nicht zulässig. Da ändert auch die Genehmigung vom Vermieter nichts.

Ein Reisegewerbe ist in deinem Fall eigentlich nicht notwendig, bzw. auch nicht ratsam.
Reisegewerbe bedeutet, dass du bundes- oder landesweit deine Dienstleistung relativ spontan und ohne vorherige Terminabsprache anbietest. Für ortsgebundene mobile Dienstleistungen ist dies nicht notwendig. Außerdem bist du bei einem Reisegewerbe auch mit Werbung eingeschränkt. Deine Werbung darf niemals dazu verleiten, dich anzurufen. Erlaubt sind nur allgemeine Imagewerbung sowie Plakate oder Handzettel, die deinen Besuch ankündigen. Allerdings dürfen auch darauf abgesehen von der Anschrift keine Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) stehen.

06.03.2022 10:43 • x 1 #3


KathrinMarie


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Und was für Möglichkeit hab ich sonst wenn ich die Räumlichkeiten zuhause nicht habe?
Meine Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Gewerbe Hauses, ich denke da sollte es keine Probleme geben.
Wie gesagt, die Frage stellt sich mir wie ich Dienstleistungen anbieten kann von zuhause aus bzw auch mobil wenn zuhause nicht möglich.

Meine Nägel fee von damals hat mir geschrieben dass sie ein mobiles Kleingewerbe angemeldet hat weil sie sonst ein Kunden WC haben müsste und so aber trotzdem von daheim gearbeitet hat. Einmal kam einer vom Gesundheitsamt der wollte aber nur schauen wo dass Arbeitsmaterial ist und wie sie es säubert.

06.03.2022 11:37 • #4


NCS

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Du musst einfach in der Formulierung deiner Tätigkeit im Gewerbeschein eintragen lassen, dass du ein mobiles Nagelstudio betreibst.
Ob du es dann so machst wie deine alte Nagelfee solltest du dir gut überlegen. Du musst als mobiles Nagelstudio ein Fahrtenbuch führen, welches vom Finanzamt eingefordert und mit dem Kilometerstand deines Autos abgeglichen werden kann. Auch kann es versichrungstechnisch zu Problemen kommen, wenn mal ein Schaden (egel ob Personen- oder Sachschaden) entsteht. Hinzu kommt, dass du dann auch so gut wie keine Nebenkosten an Wasser und Strom, Müll, Mietanteil, Hausmeisterkosten etc. als Kosten für dein Gewerbe abrechnenen kannst, denn diese Kosten fallen ja bei einer Behandlung außer Haus gar nicht bis ganz minimal an.

07.03.2022 13:47 • x 1 #5