Wie Ginger schon sagt, fragst du am besten bei der Stadt nach, wie bei euch die Bestimmungen sind, da jede Kommune es anders handhabt. Jede Stadt hat da andere Richtlinien, die man zur Genehmigung erfüllen muss (Parkplätze für Kunden, Fluchtwege usw.)
Bei einer Mietswohnung muss du auch bedenken, dass der Vermieter dem Gewerbe in der Wohnung zustimmen muss. Ich weiß z.B., dass man bei uns ohne Vorlage einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters den Gewerbeschein nicht ausgestellt bekommt. Gleichzeitig wird bei einem stätionären Gewerbe bei uns im Bauamt immer angefragt, ob die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. In manchen Ortsteilen sind z.B. Gewerbe vom Bebauungsplan her schon gar nicht zulässig. Da ändert auch die Genehmigung vom Vermieter nichts.
Ein Reisegewerbe ist in deinem Fall eigentlich nicht notwendig, bzw. auch nicht ratsam.
Reisegewerbe bedeutet, dass du bundes- oder landesweit deine Dienstleistung relativ spontan und ohne vorherige Terminabsprache anbietest. Für ortsgebundene mobile Dienstleistungen ist dies nicht notwendig. Außerdem bist du bei einem Reisegewerbe auch mit Werbung eingeschränkt. Deine Werbung darf niemals dazu verleiten, dich anzurufen. Erlaubt sind nur allgemeine Imagewerbung sowie Plakate oder Handzettel, die deinen Besuch ankündigen. Allerdings dürfen auch darauf abgesehen von der Anschrift keine Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) stehen.
06.03.2022 10:43 •
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