Klein oder großgewerbe?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Alishia, 06.04.2013 14:25.

Alishia

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hallo zusammen,

ich habe mal eine dringende frage..
ab dem 15.04 gehe ich eigentlich in ein sonnen studio mit rein..
es war geklärt das ich die miete ohne mwst zahle..
gestern sagte sie mir das noch die mwst drauf kommen..
wie sieht das aus da ich klein unternehmerin bin und erst schauen muss wie es anläuft..
nicht das ich stauern zahle und dann hätte ich zu wenig kundinnen..
was sagt ihr?
muss ich dann direkt ein großgewerbe anmelden, wenn ich miete mit mwst zahle?
so hat es mir nun eine bekannte gesagt...
jetzt bekomme ich es etwas mit der angst zu tun.. wäre super, wenn ihr mir helfen könnt..

lg

06.04.2013 14:25 • #1


Ginger

Ginger

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also ich kenne nur haupt- oder nebengewerbe. :wink:

soweit ich weiß, darf sie dir nur miete mit mwst. berechnen, bzw. du musst es nur bezahlen, wenn du ein umsatzsteuerabzugsfähiges gewerbe hast. aber du wärst ja kleinunternehmer.....du müsstest dann ja erstmal eh keine steuern zahlen, weil du am anfang noch unter der grenze bleibst..


hmm...jetzt hab ich gerade den faden verloren... :oops: :roll:

vielleicht erzähle ich auch blödsinn.... :?

habe kopfweeeeeh... :evil:

06.04.2013 15:14 • #2



Hallo Alishia,

Klein oder großgewerbe?

x 3#3


Ginger

Ginger

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da steht was dazu: --> oranger kasten

http://www.gutefrage.net/frage/sind-gewerbemieten-immer-mit-mehrwertsteuer-

leuchtet mir ein, hab da auch nicht so den plan :P

06.04.2013 15:18 • #3


Chaosmama

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Das Finanzamt unterscheidet keine Gewerbeart...
heißt: es gibt nur Gewerbe ja oder nein.

Eine definitive Antwort auf deine Frage kann dir nur das Finanzamt ( die müssen dich kostenlos beraten) oder dein Steuerberater unter Vorlage deiner Umsätze geben.

Die Steuer wird unter Gewerbetreibenden grundsätzlich weggelassen, weil fast alle Vorsteuerabzugeberechtigt sind. Du musst die Steuer zahlen, darfst sie aber bei deiner Steuererklärung wieder abziehen.

Zitat von ReNoWiki:
Vorsteuerabzugsberechtigung bedeutet, dass die Mehrwertsteuer, die auf Waren oder Leistungen anfällt, die ein Unternehmer bzw. Unternehmen bezieht, beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Berechnet der Rechtsanwalt bspw. Gebühren von 1.000,00 € netto, fallen hierauf 19 % Umsatzsteuer (die für den Rechnungsempfänger Vorsteuer darstellen !) an, also 190,00 €. Diese 190,00 € sind dann für den Mandanten, der vorsteuerabzugsberechtigt ist, Vorsteuer.

Diese Vorsteuer wird bei der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben und von der Umsatzsteuerzahllast abgezogen.

Hat ein Unternehmer bspw. Ausgangsrechnungen über 10.000 € netto erstellt, muss er hierfür 1.900,00 € Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Davon abziehen darf er dann die 190,00 €, die er an den Rechtsanwalt als Vorsteuer gezahlt hat.

In manchen Fällen kommt es übrigens auch zu einem Vorsteuerüberhang; dies bedeutet, dass der Unternehmer mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hat und dadurch etwas vom Finanzamt zurückbekommt.

Es gibt Institutionen bzw. Firmen und andere gewerblich Tätige, die generell nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.


Ob dein Gewerbe dann noch unter der Kleinunternehmer-Regelung abgerechnet wird ( würde heißen, du kannst die Steuer nicht absetzen), oder du in die normale Berechnung kommst, liegt an deinem Umsatz.

Aufpassen musst du nur, weil ab einem bestimmten Umsatz die Familien-Versicherung der Krankenkasse wegfällt ( ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube ab 800€ GEWINN monatlich).

06.04.2013 15:39 • #4


goldilein123

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Aufpassen musst du nur, weil ab einem bestimmten Umsatz die Familien-Versicherung der Krankenkasse wegfällt ( ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube ab 800€ GEWINN monatlich).[/quote]


Soviel ich von meiner Krankenkasse weiß(BKK der.....)fällt die Famielienversicherung schon ab 386 Euro weg (war bevor die 450 minijob Grenze neu geregelt wurde),bist Du Monatlich über diesen Betrag mußt Du Dich selber Versichern.Wenn Du ein Nebengewerbe hast und zusätzlich auch noch einen anderen Minijob ausübst wird das alles zusammen gezählt.
LG

07.04.2013 13:10 • #5


Jusada

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Huhu,
die Betreiberin des Sonnenstudios muss Dir MwSt berechnen, da sie sicherlich über der Kleinunternehmerklausel liegt.
Das hat nichts mit deinem Gewerbe zu tun, Du kannst dann aber die Steuer, die Du gezahlt hast angeben.
Wenn Du im Laden etwas einkaufst zahlst du ja auch immer MwSt. Dazu ist der Verkäufer verpflichtet.
Gruß
Jusa

07.04.2013 15:21 • #6



Hallo Alishia,

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