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Job anmelden für kleines Taschengeld?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Sommerregen, 03.03.2012 17:15.

Sommerregen

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Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage.Meine Schwägerin hat sich selbstständig gemacht,im mobilen med.Fußpflegebereich.(Gewerbeschein)
Sie hat auch Nageldesign angegeben,weil ich später dazustoßen werde.
(Jan.2013)

Kann ich Sie trotzdem bei Ihren Kunden unterstützen,(ich mach für
ein kleines Taschengeld dann die Nägel)?
Mein Bekanntenkreis sagt das wäre kein Problem,weil Sie ja den Gewerbeschein hat.

Wäre dankbar für Eure Antwort.
Liebe Grüße
Sommerregen :nixweiss: :help:

03.03.2012 17:15 • #1


hornynails

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in diesem fall müsste sie dich als angestellte angeben, zumindest auf 400€ Basis oder so... alles andere wäre schwarzarbeit! da sollte man vorsichtig sein! hol dir einfach einen eigenen gewerbeschein und übernimm dann von ihr die kunden fürs nageldesign.
ansonsten vorsichtig sein. das finantamt schickt deiner schwägerin sowieso einen fragebogen, wo sie z.b. auch mitarbeiter usw... angeben muss

03.03.2012 17:20 • x 1 #2



Hallo Sommerregen,

Job anmelden für kleines Taschengeld?

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Sommerregen


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Zitat von hornynails:
in diesem fall müsste sie dich als angestellte angeben, zumindest auf 400€ Basis oder so... alles andere wäre schwarzarbeit! da sollte man vorsichtig sein! hol dir einfach einen eigenen gewerbeschein und übernimm dann von ihr die kunden fürs nageldesign.
ansonsten vorsichtig sein. das finantamt schickt deiner schwägerin sowieso ein
en fragebogen, wo sie z.b. auch mitarbeiter usw... angeben muss


Danke für die schnelle Antwort,
Problem an der ganzen Sache ist nur,das Sie erst seit einer Woche Selbsständig ist,und nicht weiss,was für Kosten damit verbunden sind.
Sie muß ja erst einmal was Verdienen. :? :flehan:

03.03.2012 17:29 • #3


Sommerregen


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Danke für die schnelle Antwort,Problem an der ganzen Sache ist nur,das Sie erst seit einer Woche Selbstständig ist,und nicht weiss,was für Kosten damit verbunden sind

03.03.2012 17:36 • #4


Carmi

Carmi

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Hallo Siommerregen,

wenn sie dich auf 400 Euro einstellt und und du die vollen 400 auch verdienst...dann sind das ca. 125,- Euro an die Minijobzentrale.
Variiert natürlich, je nachdem wieviel du am Ende des Monats verient hast....

03.03.2012 17:51 • x 1 #5


Sommerregen


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Hallo Carmi
Danke für die Promte Antwort,400€ werde ich wohl nicht Verdienen,es werden wohl so 250/300€ sein.
da ich das nur Vormittags ausüben würde.(Schulpflichtiges Kind)

03.03.2012 18:04 • #6


Cessi

Cessi

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Ca. 30 % von deinem Verdienst muss sie zusätzlich als Arbeitgeber für dich bezahlen!

Wenn du 250 € verdienst muss sie zusätzlich noch 75,00 € zahlen.

LG :)

03.03.2012 19:23 • #7


Sommerregen


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Blöde Frage,
heißt das dann 75€ an die Minijobzentrale?

03.03.2012 20:20 • #8


ManjaD

ManjaD

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Hallo,

wie hier schon gesagt wurde, müsste Sie Dich einstellen.
Einfach so darfst Du nicht bei ihr mitmachen, nur weil sie Nageldesign auf ihrem GWS stehen hat.
Das freut den Zoll =)
Das wird so leider nicht funktionieren. Ich habe z.B. für meine Gewerbe jeweils einen extra GWS...und als GbR nochmal extra mein GP und ich jeweils einen, ansonsten hätte ich ihn einstellen müssen, also alles doppelt und dreifach, obwohl der jeweilige Firmensitz an einer Hauptstelle ist.

Du müsstest Dir dann schon einen eigenen GWS holen, den kannst Du auch auf Nebenerwerb anmelden.Dann noch Finanzamt Kleinunternehmerregelung usw.
Interessant wären noch Deine ganzen Umstände wie z.B. bist Du verheiratet? Wo bist Du krankenversichert? Arbeitest Du jetzt oder bekommst Du Stütze usw.
da sind viele Dinge zu beachten.

Wenn Du noch Fragen hast dazu, ich erkläre es Dir gerne genauer.

03.03.2012 21:09 • #9


ManjaD

ManjaD

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achso
minijozentrale ist die Meldebehörde für gf. Beschäftigte in privathaushalten
es wäre dann aber auch in diesem falle knappschaft usw fällig bei einstellung

03.03.2012 21:12 • #10


Sommerregen


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Ich bin verheiratet,und bin Familienversichert,allerdings erhalten wir Wohngeld und Kinderzuschlag,weil mein Mann Umschüler ist

03.03.2012 21:21 • #11


ManjaD

ManjaD

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Dann wäre es ratsam, wenn Du Dir den GWS auf Nebenerwerb holst, so bleibst Du KV versichert bei Deinem Mann und kannst dann beim FA die Kleinunternehmerregelung §19 beantragen, d.h. Umsatzsteuerbefreit, aber Einnahmen-Überschuss Rechnung und Steuererklärung.
Zudem musst Du dann so oder so Angaben beim Amt über Deinen Verdienst machen, was aber im Nebenverdienst mit ~250,00 €/Monat legitim ist, es aber je nach eurer Einstufung, zu Abzügen kommen kann.
Es gibt also viel zu beachten und genau zu prüfen.
Vielleicht hast Du ja einen Bekannten, der Steuerberater ist oder so. Geh mal mit ihm einen Kaffee trinken und lass Dir das vor Ort erklären.

Hast Du denn einen Hauptberuf?
Arbeitest Du jetzt in dem noch?

03.03.2012 21:48 • #12


Sommerregen


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Nein ich arbeite nicht,ich bin nur Hausfrau,will aber unbedingt arbeiten

03.03.2012 22:02 • #13


ManjaD

ManjaD

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Dann starte doch durch.

03.03.2012 22:05 • #14


Sommerregen


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Vielen,vielen Dank für die tollen Antworten,muß jetzt erst mal eine Nacht drüber schlafen.
Aber ich glaub ich pack es an.
Werd Euch auf dem laufenden halten.

03.03.2012 22:23 • #15



Hallo Sommerregen,

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