Dann wäre es ratsam, wenn Du Dir den GWS auf Nebenerwerb holst, so bleibst Du KV versichert bei Deinem Mann und kannst dann beim FA die Kleinunternehmerregelung §19 beantragen, d.h. Umsatzsteuerbefreit, aber Einnahmen-Überschuss Rechnung und Steuererklärung.
Zudem musst Du dann so oder so Angaben beim Amt über Deinen Verdienst machen, was aber im Nebenverdienst mit ~250,00 €/Monat legitim ist, es aber je nach eurer Einstufung, zu Abzügen kommen kann.
Es gibt also viel zu beachten und genau zu prüfen.
Vielleicht hast Du ja einen Bekannten, der Steuerberater ist oder so. Geh mal mit ihm einen Kaffee trinken und lass Dir das vor Ort erklären.
Hast Du denn einen Hauptberuf?
Arbeitest Du jetzt in dem noch?
03.03.2012 21:48 •
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