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Interessante Links zum Thema selbständig machen

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Traumangela, 02.09.2007 13:32.

Traumangela

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Minijob („400 € Job“)
http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php

Änderung: 12.05. nicht funktionierende Links durch neue ergänzt !

02.09.2007 13:32 • #1


Petra

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Hallo ,
danke für die Infos. Sollte man sich wirklich mal in Ruhe durchlesen , dann gibt es keinen Sprung ins kalte Wasser.

Diese Links werden leider nicht mehr angezeigt.

http://www.existenzgruender.de


• Klicktipps - Informationen zum Minijob ("400 Euro-Job")

12.05.2008 15:02 • #2



Hallo Traumangela,

Interessante Links zum Thema selbständig machen

x 3#3


Traumangela

Hallo Petra,

danke für die Aufmerksamkeit, ich habe soeben die nicht mehr funktionierenden Links durch die neuen ersetzt .

Dieses wird immer wieder mal vorkommen, da auch die Seiten von Behörden und anderen Institutionen von Zeit zu Zeit verändert werden.

Liebe Grüsse

12.05.2008 18:08 • #3


Petra

445
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Hallo ,
Super , Danke .Find so etwas immer sehr Informativ.

12.05.2008 18:14 • #4


bangles

bangles

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Hallo Mädels,

habe hier auch noch was zum Thema Gewerbeanmeldung.


Gewerbeanmeldung in Deutschland

Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).

Anmeldeweg

Der Gewerbetreibende teilt der Kommune durch die Anmeldung mit, dass er eine konkret zu bezeichnende gewerbliche Tätigkeit beginnt. Es handelt sich nicht um die Beantragung einer Genehmigung, da wegen der grundsätzlichen Gewerbefreiheit nur für bestimmte Branchen gesonderte Erlaubnisse nötig sind (s.u.).

Mit der Anmeldung und Bestätigung (auch Gewerbeschein genannt) erfolgt eine Meldung durch Versenden der Durchschriften dieser Bestätigung an verschiedene Behörden (u. a. Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften, ggf. Bauamt, Steueramt).

Darüber hinaus wird der Betrieb je nach Arbeitsschwerpunkt Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Mit Gewerbeanmeldung erfolgt die Eintragung in das Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde, während hingegen im Gewerbezentralregister gewerberechtliche Verstöße aufgezeichnet werden.

Gebühren

Die Gebühren der Gewerbeanzeigen werden von den Gemeinden festgesetzt. Sie betragen in der Regel:

* Gewerbeanmeldung: 10 - 30 EUR (in Sachsen-Anhalt 15 - 45 EUR - ich habe 30 EUR bezahlt - Höhe der Kosten ist von der Gebührenordnung des Bundeslandes abhängig, bzw. kann dann von jeder Stadt/Gemeinde im Rahmen der Gebührenordnung selbst bestimmt werden),
* Gewerbeummeldung: 10 - 30 EUR,
* Gewerbeabmeldung: 0 - 30 EUR,
* Reisegewerbekarte: 25 - 400 EUR (Gebührenrahmen),
* Auskunft aus dem Gewerberegister: zwischen 5 und 15 EUR.

Die Zulassungen zu bestimmten Gewerben werden von den (Land-)Kreisverwaltungen erteilt, sofern die Kommune unter 60.000 Einwohner hat.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich (regionale Unterschiede möglich), z. B.:

* Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
* Reisegewerbe (Reisegewerbekarte, teilw. gilt die Reisegewerbekarte als Gewerbeanmeldung, beim zuständigen KVR/LRA erfragen),
* Betrieb von Spielhallen (Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung),
* Zurschaustellung von Personen (Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung),
* Handel mit waff., Munition, Sprengstoff und Giften ,
* Handel mit Sittichen und Wirbeltieren,
* Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (Gaststättenkonzession) ,
* Betrieb von Taxiunternehmen,
* Fahrschulen
* Güterkraftverkehrsunternehmen
* Makler (Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung)
* Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung),
* Buchführungshelfer,
* Inkassobüro,
* Pflegedienste,
* Handwerk.

Für diese Gewerbe müssen die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und gegebenenfalls bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden.

17.08.2008 22:10 • x 1 #5


Traumangela

Danke für diese wieder sehr aúsführliche Information.

LG

17.08.2008 23:28 • #6


Gründerin

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Hallo in die Runde,

hatte vorhin auch den Post bezüglich der Frage zum Businessplan gesehen und hab da auch noch einen Linktipp. Ich dachte, das gehört thematisch wohl eher hier rein.

Wer sich selbstständig machen will und auch Fördermittel beantragen will, der braucht den Businessplan ja - und dass der nicht so einfach zu erstellen ist, ist ja auch klar. Am besten ist es immer, wenn man den Plan mit jemanden zusammen erstellen kann (Steuerberater o.ä.), aber auch im Netz gibts viele Infos. Ich hab jedoch die Erfahrung gemacht, dass es entweder Abzocke-Seiten gibt, auf denen man vielleicht noch in eine Falle tappt und irgendwelche Vorlagen viel Geld kosten oder man eben kostenlose Sachen findet, die aber von der Qualität nicht so gut sind.

Das hier finde ich da viel besser
http://www.unternehmenswelt.de/businessplan-tool.html

Das ist kostenlos und von der Qualtität eben auch super. So wie man es eben braucht und man kann den Plan am Ende an seine eigene Situation komplett anpassen.

Vielleicht braucht ja jemand mal wieder einen Businessplan...
lg

24.01.2011 16:58 • x 3 #7


Sabsi

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Herzlichen Dank für den überaus interessanten Link.

25.01.2011 00:55 • #8


nadine7892

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Die Kosten für die Betriebshaftpflicht dürfen auch nicht vergessen werden. Der erste Beitrag wird bei der Neugründung auch sofort fällig.

04.07.2012 09:53 • #9


petra_k

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Hallo Ihr Lieben,

ich fand die Gewerbeordnung in Deutschland auch ziemlich schwer zu verstehen und zu durchblicken. Besonders auch, welche Rechtsformen man zur Auswahl hat, wenn man nicht unbedingt ein Einzelunternehmen gründen möchte z.B. um die Haftung zu beschränken. Ich kann euch deshalb diesen Leitfaden ans Herz legen:

http://www.gewerbe-anmelden.net/wann-un ... rden-muss/

Dort kann man sich Seite für Seite durchblättern und erhält alle Informationen zur Gewerbeanmeldung. Interessant fand ich z.B. dass auch Privatpersonen in einem gewissen Rahmen Rechnungen schreiben dürfen. Ich dachte immer, dass man sofort einen Gewerbeschein braucht, wenn man eine Rechnung schreibt.

31.01.2013 11:27 • #10


helruna

helruna

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Zitat von petra_k:
Hallo Ihr Lieben,

ich fand die Gewerbeordnung in Deutschland auch ziemlich schwer zu verstehen und zu durchblicken. Besonders auch, welche Rechtsformen man zur Auswahl hat, wenn man nicht unbedingt ein Einzelunternehmen gründen möchte z.B. um die Haftung zu beschränken. Ich kann euch deshalb diesen Leitfaden ans Herz legen:

http://www.gewerbe-anmelden.net/wann-un ... rden-muss/

Dort kann man sich Seite für Seite durchblättern und erhält alle Informationen zur Gewerbeanmeldung. Interessant fand ich z.B. dass auch Privatpersonen in einem gewissen Rahmen Rechnungen schreiben dürfen. Ich dachte immer, dass man sofort einen Gewerbeschein braucht, wenn man eine Rechnung schreibt.



bei dem link zeigt mein virenscanner gefährliche website an.

26.01.2015 17:36 • #11



Hallo Traumangela,

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