Soweit ich mich erinnern kann und richtig informiert bin, ist man von den Gebühren nur in den ersten beiden Jahren befreit. Antrag muss man aber selber stellen ( § 34 der GeWO). Stellt man diesen Antrag nicht oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist, dann muss man zahlen.
Weiters muss man auch den Mindestbetrag bezahlen, wenn man schon mal ein Gewerbe angemeldet hatte. Die Mindestbeitragssätze liegen bei Kleinunternehmen bei 75,-- bis 300,-- Euro
Näheres dazu erfährst Du aber bei Deiner zuständigen IHK.
23.03.2010 02:10 •
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