Zitat von Yade2011:
Aber ich bin verwundert, dass es so einfach war.. Die Dame hat mir jetzt nix bzgl. Bau- und Gesundheitsamt einbeziehen gesagt.
Auf meine Nachfrage sagte sie, ich könnte sofort loslegen **freu**
Viele Grüße
Eine Sachbearbeiterin, die bei der Stadt den Gewerbeschein ausstellt ist nicht = Bauamt bzw. Zuständig für Ordnungsamtsangelegenheiten usw usw...
Ich will dich wirkl. nicht Bange machen, aber ich habe genug einschl. Erfahrungen mit Behörden hinter mir, als das ich da seeeehr vorsichtig geworden bin,auf was ich mich verlasse und was nicht....
Und grundsätzlich hast Du jetzt schonmal
gar nichts in der Hand, wenn jemand von der Behörde kommt und sagt:
...das geht so und so aber nicht... denn die Aussage von der Dame war eine Aussage...an die sie sich "bestimmt plötzlich" nicht mehr erinnern kann, bzw. die auch nicht maßgeblich sein kann.
Du hättest gezielt erfragen müssen, was es für Vorschriften (aushändigen lassen) gibt, für einen privaten Wohnraum,dessen einzelne Bereiche Du mit einem kosmetischen Gewerbe nutzen willst-.
Wenn Du die Dame gefragt hättest, kann ich da Teppich auslegen,meinst Du sie hätte das gewußt das man das in unserem Bereich nicht soll? Glaub ich weniger...da es einfach zu viele versch. Gewerbebereiche und Vorschriften für die Einzelnen gibt.
Hab da ein Superbeispiel für...:
Es gab mal jemanden, der mich ärgern wollte und mir das Ordnungsamt auf den Hals gehetzt hat, als ich noch meine Videothek betrieb.... die sollten mir "erklären" das ich keinerlei 18er Artikel im Familienbereich stehen haben darf.
Er stand auch brav mit Köfferchen in der Tür, tat sich besonders wichtig hervor und ging maßregelnd mit hochgezogenen Augenbrauen und Schreibblock durch die Räume...
Nachdem er mir dann sehr gönnerhaft darlegte, was ich alles wegzuräumen hätte und besagte Liste vorlegte, habe ich ihm das aktuelle Jugendschutzgesetzt vorgelegt, die entsprechenden Paragraphen gezeigt worin alles genau geregt war.
NUR indizierte 18er Artikel müssen in einen extra verschlossenen Raum,sonst nix. Und für die gibts eine sep. Liste
Sollte er sich von dieser meiner Aussage nicht überzeugt sein,möge er doch bitte den IVD (Interessenverban deutscher Videothekare) anrufen und es erfragen.
"Äh, ja..schauen wir mal..das muß ich prüfen..."waren seine letzten Worte bevor er entschwand und nimmer wieder kehrte
Hätte ich mich nicht selber ausgekannt, hätte ich meinen halben Laden umräumen dürfen und große Umsatzeinbußen gehabt (nicht jeder geht gerne in den 18er Bereich...)7
So kanns auch gehen....