uuah, wenn ich bauamt höre, krieg ich das große kribblen
da gibt es vielleicht komische regeln, die versteht kein mensch!
ich brauchte z.b. nur 1 parkplatz, dafür aber 2 notausgänge. der kundenplatz ist direkt (1 bis 1,5 m) neben der tür (nicht abgeschlossen). aaaber: weil man die tür theoretisch abschließen könnte, durfte sie nicht als notausgang gelten...sondern ich brauchte eine sondergenehmigung für mein fenster!
da kann man sich nur annen kopp packen!
ich frage mich auch oft, wie andere das machen... seien es läden, kneipen, ärzte oder sonstige einrichtungen... da sehe ich sowas auch nicht oft. und gerade, wie "richtige" öffentliche stellen / gewerbe das handhaben, ist mit ein rätsel.
bei nem kleinen homestudio (oder was anderem in der art) kann man ja noch sagen, die haben sich einfach nicht gemeldet und die genehmigung eingeholt. aber die "großen" ? keine ahnung...
13.04.2015 13:19 •
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