Hobbyraum im Keller , Vermieter sagt nein !

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Small Talk, Plauderecke & Offtopic

" Zuckerfee, 06.03.2011 13:07.

Zuckerfee

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Hallo ,

also ich habe bei meinem Vermieter nachgefragt , ob ich mir in meinem Keller einen Hobbyraum einrichten darf . Sprich Bastelecke , Nagelecke usw. Hierbei sei gesagt , das ich den Keller für Nageldesign nicht Gewerblich nutzen kann , weil die Deckenhöhe nicht stimmt , kein Wasseranschluß da ist usw.
Andere Nahbarn schrauben in ihren Kellern auch rum an Auspuffen und Motoren oder oder oder ...
Naja mein Vermieter hat ohne Grundangabe NEIN gesagt . Also ich war der Meinung , das man den Keller nutzen kann wie man will solange man diesen nicht Gewerbilch nutzt !

Frage : Ist das richtig das er mirs berbieten kann oder kann ich den Keller nutzen wie ich will !? Wie gesagt als Hobbyraum ! Ist ja mein angemieteter Keller !

LG :wink:

06.03.2011 13:07 • #1


Faylyla

Faylyla

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ich würde sagen er hat recht. gerade bei nagedesign geht er davon aus dass nicht nur du alleine da bist und da hat er mit deckenhöhe etc schon recht. wenn jemand am Auto schraubt ist das was anderes. ein wohnraum muss wenn dann auch bauamtlich auf gewerblich umgemeldet werden. demnach kann er dir das untersagen, ja.

06.03.2011 13:21 • #2



Hallo Zuckerfee,

Hobbyraum im Keller , Vermieter sagt nein !

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mausl_87

mausl_87

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naja wenn sie es gewreblich nutzen würde
aber wenn sie es nur für sich nutzt kann sie ja machen was sie
will in ihrem keller
und sie redet ja von Hobbyraum und net von nem Nagelstudio im keller

06.03.2011 13:23 • #3


Faylyla

Faylyla

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das ist richtig, dennoch hat er das recht das zu verbieten wenn er davon ausgehen muss dass die beschäftigung nicht nur rein hobbymässig sein könnte. so isses jedenfalls bei uns.

06.03.2011 13:27 • #4


sybille3

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Also ich sehe spontan keinen Grund, warum ein Vermieter soetwas soll untersagen dürfen. Die Deckenhöhe ist dein Problem, nicht seins. Die Nutzung hat er dir durch den Mietvertrag vollständig überlassen. Das Einzige, was er verbieten kann, ist Untervermietung oder Sachen, die den anderen Mietern oder seiner Wohnung bzw. Keller schaden können.
Warum hast du ihn überhaupt gefragt?

Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du ja mal beim Miterschutzbund in deiner Stadt anfragen, vielleicht geben sie dir die Auskunft ja auch schriftlich und du kannst sie dem Vermieter vorlegen.

Wohnt er auch dort, d.h. kriegt er das mit und du evtl Ärger mit ihm? Also verhindern kann er das nicht, aber man muss ja auch keinen Streit provozieren. Ansonsten würde ich es einfach machen.

06.03.2011 14:34 • #5


Zuckerfee


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es geht ja nicht nur um die Nagelei sondern auch um eine Bastelecke . Wenn meine Nachbarn also im Keller mit nem Kumpel einen Roller auseinander schrauben ist das ok ( KFZ Mechaniker ) , wenn der Raum von einem weiteren Nachbarn zum Treffraum für Jugendliche genutzt wird ist das auch ok , der nächste baut Schachbretter und gießt Zinnfiguren dazu und verkauft diese auf diversen Märkten ist dies ok aber meins nicht . Wobei ich denke ich die Einzige war die gefragt hat !
Und ich habe zwar Gewerbe würde da unten aber niemals was machen , a. weils optisch vom drum herum nicht passt , b. ich keine Lust habe mit dem Gewerbeamt stress zu bekommen , c. keine Sanitäranlage da unten ist , es spricht zuviel dagegen etwas gewerblich da zu machen aber als Hobbyraum optimal , ich habe da meine Ruhe , Platz in der Wohnung usw. Also verstehen kann ichs nicht gerade .!

06.03.2011 14:35 • #6


mausl_87

mausl_87

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naja is dein hobbyraum und da kann er nix sagen wenn du
den im Keller hast weil du zahlst ja auch dafür

06.03.2011 14:40 • #7


sybille3

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"das ist richtig, dennoch hat er das recht das zu verbieten wenn er davon ausgehen muss dass die beschäftigung nicht nur rein hobbymässig sein könnte. so isses jedenfalls bei uns."

Es geht nicht darum, ob der Vermieter von irgendwas ausgeht. Er hat sich vertraglich verpflichtet, IHR die Nutzung zu überlassen und damit darf sie es nutzen wie sie will, nur nicht als Gewerbe, weil da dann Kundenverkehr ist, der die anderen vllt stört etc.
Damit kann er ihr die GEWERBLICHE Nutzung wohl untersagen, alles andere nicht.
Irgendwie rumspekulieren, was sie da dann vielleicht mögllicherweise machen würde, und deswegen etwas eigentlich erlaubtes verbieten darf er definitiv nicht.

Und wo ist überhaupt "bei uns"? In ganz Deutschland gilt überall das gleiche Mietrecht.

06.03.2011 14:40 • #8


Zuckerfee


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gefragt habe ich , weil mein Mann meinte es sei besser . Der schraubende Nachbar hatte nämlich gesagt er wolle das nicht das ich da unten bastel oder Nägel mache . Tussi kram mache . Bevor da eine Beschwerde kommt und / oder falsche Behauptungen wollte ich mit der Anfrage gleichzeit sagen das es Hobby und kein Gewerbe ist da unten !

06.03.2011 14:46 • #9


Beautynails-Team

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Zitat von Zuckerfee:
Wenn meine Nachbarn also im Keller mit nem Kumpel einen Roller auseinander schrauben ist das ok ( KFZ Mechaniker ) , wenn der Raum von einem weiteren Nachbarn zum Treffraum für Jugendliche genutzt wird ist das auch ok , der nächste baut Schachbretter und gießt Zinnfiguren dazu und verkauft diese auf diversen Märkten ist dies ok



hast Du mit diesen Worten schon mal gegenüber Deinem Vermieter argumentiert....... denn wenn das erlaubt wurde, müsste er meiner Meinung nach auch Dir den Hobbyraum erlauben.

06.03.2011 14:46 • #10


IcelaBaby

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ich versteh hier nur eins nicht und zwar wieso du dein vermieter überhaupt gefragt hast es ist dein keller den du angemietet hast und wenn du da für dich eine bastelecke einrichten möchtest wieso machst du das dann nicht einfach? du kannst in deinem keller doch lagern was du möchtest und den so dekorieren wie es dir gefällt der eine lagert sein müll im keller der andere macht sich seine werkbank da rein wie zb mein freund und du möchtest da eben eine bastelecke drin haben sehe da überhaupt garkeine probleme verstehe nicht warum er dir das verbieten möchte das kann er garnich.

wenn er angst hat das du da doch kunden rein holst is das eig sein problem er kann dir nur verbieten das nich gewerblich zu nutzen aber nich das du dir das so einrichtest wie du das willst.

wenn du da jetzt doch noch ein wenig angst hast weil er ja nun weiss was du vor hast erkundige dich halt noch mal um dein gewissen zu beruhigen wünsch dir viel erfolg dabei kannst ja dann mal ein bild posten wenn du dich durchgesetzt hast :wink:

06.03.2011 14:54 • #11


Beautynails-Team

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Man weiss halt nicht ob der Vermieter nicht bereits eine Klage eingereicht hat gegen die anderen wegen Zweckentfremdung .....und dann kann er es eben Dir auch nicht erlauben.

Ich hatte mal ein Mietverhältnis mit einer betagten alten Dame welche eine Betreuerin hatte und wollte im Garten, den ich mehr oder weniger nur allen benützt und gehegt und gepflegt habe (obwohl er mich nichts anging). Konnte einfach nicht sehen das dieser immer mehr verwilderte, einen Pool aufstellen.

Die Betreuerin (Verwalterin) hat von der Familie das "Sagerecht" und hat NEIN zum Pool gesagt. Aber meine alte Vermieterin hat ihr einen Strich durch die Rechnung gemacht und so einen Pool im eigenen Garten ganz toll gefunden und dagegen konnte die Betreuerin nicht s machen.

Sie sträubte sich zwar mit allem was ihr einfiel und letztendlich habe ich mich doch durchgesetzt ...zum anderen auch, weil es in der gesamten Nachbarschaft auch fast überall Pools in den Gärten gab.

Zitat:
Der schraubende Nachbar hatte nämlich gesagt er wolle das nicht das ich da unten bastel oder Nägel mache . Tussi kram mache


und an dem Nachbar kann s natürlich auch liegen, wenn dieser ein super Verhältnis hat zum Vermieter und die quasi unter einer Decke stecken.

06.03.2011 15:17 • #12


Kiska88

Kiska88

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Also ich denke soweit du in dem Keller kein Gewerbe bertreiben willst, kann er es dir ja nicht verbieten... Es ist "deine" angemietete Savche bzw. Raum. In deiner Wohnung kann dir ja auch keiner Verbieten aus einem Kinderzimmer ein Büro oder Bastelzimmer einzurichten...

06.03.2011 16:01 • #13


sybille3

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"Man weiss halt nicht ob der Vermieter nicht bereits eine Klage eingereicht hat gegen die anderen wegen Zweckentfremdung".

Äh. Nein. Sowas gibt es nicht.
Und das der Vermieter überhaupt gerichtliche Schritte einleitet, ist extrem unwahrscheinlich. Und er bekäme ja auch nicht recht, deswegen wäre kein Problem.

06.03.2011 17:38 • #14


Sabsi

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zweckentfremdete Nutzung ..... da gibts leider schon...ist meiner Schwester wiederfahren, Keller ist ein Abstellraum aber kein Hobbyraum. ... Ihr ging es nämlich vor ein paar jahren als sie noch in Meersburg wohnte, genau so wie jetzt Zuckerfee. Der Kellerraum hatte 12 m² und sogar ein kleines Kippfenster...sie durfte ihren Nähraum auch nicht in den Keller verlagern.

06.03.2011 21:45 • #15



Hallo Zuckerfee,

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