Also ich sehe spontan keinen Grund, warum ein Vermieter soetwas soll untersagen dürfen. Die Deckenhöhe ist dein Problem, nicht seins. Die Nutzung hat er dir durch den Mietvertrag vollständig überlassen. Das Einzige, was er verbieten kann, ist Untervermietung oder Sachen, die den anderen Mietern oder seiner Wohnung bzw. Keller schaden können.
Warum hast du ihn überhaupt gefragt?
Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du ja mal beim Miterschutzbund in deiner Stadt anfragen, vielleicht geben sie dir die Auskunft ja auch schriftlich und du kannst sie dem Vermieter vorlegen.
Wohnt er auch dort, d.h. kriegt er das mit und du evtl Ärger mit ihm? Also verhindern kann er das nicht, aber man muss ja auch keinen Streit provozieren. Ansonsten würde ich es einfach machen.
06.03.2011 14:34 •
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