mietverträge gehören in erster linie zum privatrecht - bgb .. dort müsste eigentlich diverses vorab geregelt sein ..
eventuell könnte noch in anderen gesetzen ein paar einzelne regelungen stehen (bimschg vielleicht) wo man einzeln sich kundig machen könnt
dann kommt es natürlich auch auf den mietvertrag an, was genau drin steht und was davon zulässig ist
ist es der selbe vermieter wie bei den autoschraubern, haben die vielleicht einen anderen vertrag ?
die idee mit dem mieterschutzbund is schon mal sehr gut, da ist sowas sicherlich schon bekannt.
so pauschal da jetzt zu sagen: er hat recht / er hat unrecht geht ja leider selten :/
LG
08.03.2011 22:17 •
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