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Haftung bei "nageltante in ausildung"

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Schulung, Ausbildung & Job

" ToMaTo, 27.02.2011 12:57.

ToMaTo

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hallo mädelz,

mich interessiert gerade brennend ob ich für eventuelle schäden am nagel/ nagelhaut haften muss, wenn ich meinen kunden ganz klar mitteile, dass ich übe und sie lediglich modelle dafür sein können

sprich ich informiere sie vorab dass ich keine ausgebildete nageltante bin. das wissen meine kunden also

wenn ich jetzt fahrlässig handel und z.b. die nagelhaut verletze dann bin ich ja dafür direkt verantwortlich aber wenn jetzt folgekrankheiten entstehen, wie ist es damit?

zudem interessiert mich auch z.b. der fall, wenn jetzt ein liftig entsteht und dadurch feuchtigkeit eindringt und z.b. ein nagelpilz entsteht- wer haftet da?

theo ist es doch so, dass wenn ich drauf hinweise dass sämtliche modelle das auf eigene gefahr machen egal ob ich dafür geld nehme oder nicht oder?

leider finde ich im netz keine wirklich passende info dazu.

lg tomato

27.02.2011 12:57 • #1


meli_L.

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Hallo,

also ich kann dir nur eins sagen, Geld darfst du auf keinen Fall dafür nehmen, wenn du keine Gewerbe angemeldet hast.

Für solche Zwecke hat man normalerweise eine Berufshaftpflicht, wenn alles seine Ordnung hat.

Vielleicht solltest du dir zum üben einen Nailtrainer besorgen, so kann nix passieren.


LG Meli

27.02.2011 13:05 • #2



Hallo ToMaTo,

Haftung bei "nageltante in ausildung"

x 3#3


sybille3

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Die Frage ist, ob in der Vereinbarung mit deinen Kunden tatsächlich ein Haftungsausschluss für (leichte) Fahrlässigkeit zu sehen ist.
Wenn du ihnen nur sagst, dass du noch übst, ist das sicher nicht der Fall. Du musst auf jeden Fall deutlich machen, dass auch Verletzungen passieren können oder Pilze etc. und dass du dafür nicht einstehen willst.
Wenn du das nicht schriftlich machst, hättest du aber im Falle des Falles das Problem, dass du den Ausschluss nicht beweisen kannst.

Man muss aber auch sagen, hat schon mal jemand gehört dass ein Kunde seine Nageldesignerin auf Schadensersatz verklagt oder Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung stellt? Wegen einer verletzten Nagelhaut wäre das doch ein bisschen viel Aufwand und die Staatsanwaltschaft würde wohl nur drüber lachen. Und der Schaden läge wohl bei 10 Euro oder so, den wohl kaum jemand einklagen würde.

Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob durch deine "falsche" Modellage ernsthafte Verletzungen wie Nagelbrüche o.ä. entstehen können, dann würde ich die Finger davon lassen und das Risiko nicht eingehen, sondern erstmal vernünftig üben.

27.02.2011 13:28 • #3


Faylyla

Faylyla

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also: ausgebildetet naildesignerin gibts ja auch schonmal nicht als Berufserkennung, bzw. eingetragenen beruf. Dementsprechend wäre der ansatz dort schonmal falsch, denn es kann ja jeder machen ob schulung oder nicht. eine ausbildung die geregelt jeder machen muss um den beruf machen zu dürfen gibt es (noch) nicht.
weiterhin: was du auch tust: immer wenn du am Mensch arbeitest und Verletzungen entstehen können musst du davon ausgehen dass du haftbar gemacht werden kannst. egal ob gewollt oder nicht und Modell oder nicht.

für mich klingt deine frage etwas nach: ich will nageln, dafür bissl geld haben, aber ohne gewerbe also ohne kosten einer versicherung, demnach such ich ne lücke um dem zu entgehen.

finde ich etwas zu blauäugig, denn selbst wenn du an modelllen übst und jem. verletzt kann man dich dran kriegen wenn du eine kundin hast der das nicht passt und die dich dann der schwarzarbeit bezichtigt...

27.02.2011 15:22 • x 3 #4


jane-doe

jane-doe

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Du schreibst von "Kunden" also nehm ich an, du nimmst Geld dafür (solltest also Gewerbe angemeldet und ne Haftpflicht haben) und kannst somit haftbar gemacht werden.

LG Jane

27.02.2011 17:28 • #5


San_dra13

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Ich würde das ganze mit dem Stechen von Piercings oder Tatoos vergleichen: In beiden Fällen unterschreibt man, dass man von Risiken in Kenntniss gesetzt wurde und dass diese in Folge des Stechens entstehen können, unabhängig von dem Wissen und Qualität... Das heist man willigt mehr oder minder zu einer "Körperverletzung" ein, in Folge derer Hautreizungen und durchaus auch Hautkrankheiten entstehen können. Solange man nicht nachweisen kann, das jemand mit Absicht unsauber gearbeitet hat, kann derjenige nicht für Folgeschäden belangt werden.
Ich würde sagen, dass das gleiche für das Nageldesign gilt... Außer du würdest an Minderjährigen rumwerkeln, ohne dir vorher das Einverständnis der Eltern eingeholt zu haben. Dann könntest du trotz der Inkenntnisnahme der Risiken durch die minderjährige Kundin von deren Eltern verklagt werden.

27.02.2011 17:58 • #6


sybille3

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Nein.
Es ist ein entscheidender Unterschied, ob man korrekt arbeitet und etwas trotzdem passiert oder ob man etwas falsch gemacht hat. Ist bei Arzthaftung genauso, auch wenn man in den Eingriff und die Risiken einwilligt.

"Absicht", also Vorsatz, ist für eine Haftung keinesfalls erforderlich, Fahrlässigkeit, also "aus Versehen Fehler machen" genügt vollkommen.

Lest mal § 823 BGB und § 229 StGB.

Und ansonsten kann man ja auch jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen, selbst wenn man kein Gewerbe hat.

27.02.2011 18:23 • #7


ToMaTo


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hallo,

also ich nehme geld dafür, habe jedoch um mich diesbezüglich abzusichern ein kleingewerbe angemeldet

aber dies steht auch nicht zu debatte...

ich formuliere die frage mal anders:

wenn ich meinen modellen mitteile, dass ich jegliche haftung ausschließe, da ich halt am üben bin, hat das, wenn es in schriftlicher form ist, eine entsprechende güktigkeit?

alles andere steht hier überhaupt garnicht zur diskussion

lg

27.02.2011 18:58 • #8


Kiska88

Kiska88

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Nein es hat keine Gültigkeit. Grundsätzlich kann dich jeder Kunde, ob Model oder nicht, belangen!

27.02.2011 20:31 • #9


sybille3

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Selbstverständlich haben Haftungsausschlüsse Gültigkeit.

Man muss allerdings dazu sagen, dass es sich nicht um AGB handeln darf - es muss also mit jedem einzelnen Kunden ausgehandelt sein. Wenn du ein Gewerbe hast ist das wahrscheinlich nicht so...

27.02.2011 21:07 • #10


Kiska88

Kiska88

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Anders gefragt: wenn ich der Nageldesignerin Vorsatz unterstelle wie will Sie mir das gegenteil beweisen?

27.02.2011 21:10 • #11


meli_L.

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hättest du die Frage gleich so formuliert, wäre diese Diskussion wahrscheinlich garnicht so aufgekommen :wink:


LG Meli

27.02.2011 21:10 • #12


sybille3

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Muss sie nicht - wenn du sie in Anspruch nimmst musst du ihr den Vorsatz beweisen und das wirst du nicht können.

Letzendlich: Vor Gericht und auf hoher See...
Schließ eine Haftpflichtversicherung ab!
(Die im Übrigen bei Vorsatz auch nicht zahlt!)

27.02.2011 21:11 • #13


Kiska88

Kiska88

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Ich mein mir ist es im Grunde ja egal... Von mir kommt die Frage ja nicht, aber jetzt mal im Ernst: Wenn man Haftungsauschlüsse geben kann in welcher Form muss das passieren damit mir keiner was kann, wenns doch anscheinend geht ?

27.02.2011 21:57 • #14


sybille3

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mit der Rechtsberatung ist das ja immer so eine Sache und wie die Juristen sagen "es kommt darauf an". ;-)

Generell kann man das für einfach und grobe Fahrlässigkeit vereinbaren, aus Beweisgründen am Besten schriftlich. Das ist aber eher was für Leute, die das mal bei ner Bekannten machen - sobald sowas nicht auf gegenseitiger Abmachung beruht, sondern der eine es vorformuliert und der andere muss es unterschreiben und der Nageldesigner hat auch noch ein Gewerbe, dann funktionierts nicht mehr.

27.02.2011 22:03 • #15



Hallo ToMaTo,

x 4#15









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