Die Frage ist, ob in der Vereinbarung mit deinen Kunden tatsächlich ein Haftungsausschluss für (leichte) Fahrlässigkeit zu sehen ist.
Wenn du ihnen nur sagst, dass du noch übst, ist das sicher nicht der Fall. Du musst auf jeden Fall deutlich machen, dass auch Verletzungen passieren können oder Pilze etc. und dass du dafür nicht einstehen willst.
Wenn du das nicht schriftlich machst, hättest du aber im Falle des Falles das Problem, dass du den Ausschluss nicht beweisen kannst.
Man muss aber auch sagen, hat schon mal jemand gehört dass ein Kunde seine Nageldesignerin auf Schadensersatz verklagt oder Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung stellt? Wegen einer verletzten Nagelhaut wäre das doch ein bisschen viel Aufwand und die Staatsanwaltschaft würde wohl nur drüber lachen. Und der Schaden läge wohl bei 10 Euro oder so, den wohl kaum jemand einklagen würde.
Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob durch deine "falsche" Modellage ernsthafte Verletzungen wie Nagelbrüche o.ä. entstehen können, dann würde ich die Finger davon lassen und das Risiko nicht eingehen, sondern erstmal vernünftig üben.
27.02.2011 13:28 •
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