weißt Du, Tina, gerade diese Dame unterliegt ebenfalls den Pflichten der Selbständigkeit... und wenn sie das Geschäft mit Werbung usw. so aufzieht, muss man nicht wirklich Rücksicht darauf nehmen, ob sie denn eventuell etwas vergessen habe. Ich bin der Meinung, auch sie hätte sich an die Richtlinien halten müssen und hätte somit auch eine Genehmigung einholen müssen. Hat sie die, ist es gut -- hat sie die nicht, muss man nicht wirklich darauf Rücksicht nehmen - wenn nicht ich nachfrage, hat jeder andre das gleiche Recht zu fragen. Sogenannte Kollegialität untereinander sollte schon bestehen, aber warum soll dies soweit gehen, deren - eventuell hier unterstellt -auf die Genehmigung einen Antrag zu stellen =vergessen oder wissentlich nicht nachgefragt
noch zu unterstützen. Wenn die Dame die Genehmigung nicht eingeholt hat, ist es schlichtweg ihr Problem - selbst, wenn sie darauf angesprochen wird, heißt es noch lange nicht, dass sie ehrlich antwortet. Und das hat nix damit zu tun, der Dame das Geschäft zu vermasseln, sondern damit, sein eigenes Geschäft zu retten..,.,.Oder?
08.08.2010 10:19 •
#26