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Gutschein abgelaufen

nailsdesign

nailsdesign

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ich finde dass auch sch... aber gesetz ist gesetz. Wenn Firma existiert muss sie gutschein akzeptieren.Ich habe auch immer bei meinen Gustscheinen geschrieben: 6monate gülitig und eine Kundin hat mir ein Artikel mitgebracht wo war alles eklärt. Egal was ich schreibe 3 jahre ist pflicht.

14.05.2011 11:23 • #16


Sabsi

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was solls.... irgendwann kommt die Rabattmarkenzeit wieder zurück !

14.05.2011 20:29 • #17



Hallo Beccy,

Gutschein abgelaufen

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Pelle

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Gutscheine die bezahlt worden sind müssen mindestens 3 Jahre gültig sein, befristet vom 31.12. den Austellungsjahres. Wird der Guitschein zB am 9. Januar 2011 ausgestellt, iat dieser bis zum 31.12. 2014 gültig.

Ein Jahr ist für einen befristeten Gutschein aber zu kürz, daher gilt automatisch die 3-jahres-Regel.

Ist der geldgutschein abgeleufen, kann man sich den Betrag beim Händler auszahlen lassen, weil eine Bereicherung für den Händler nach §812 BGB nicht erlaubt ist.

In Ö ist das etwa genauso. Nur gilt dieser nicht nur 3, sondern gleich 30 jahre ^^

Ist es ein "Erlebnisgutschein", also steht kein Betrag sondern gleich die Dienstleistung zB 1xNagelmodellage, dann ist der Gutschein 1 Jahr gültig.

Gutscheine die man geschenkt bekommt vom Unternehmen, die dürfen ablaufen wie das Geschäft es will nach 1 Monat oder sonst wie.

Wechselt der Besitzer des Unternehmens, muss auch dieser den Gutschein annehmen, da er auch diese Verbindlichkeiten des Vorgängers übernommen hat.

15.05.2011 09:27 • #18


midore

Zitat von Sabsi:
was solls.... irgendwann kommt die Rabattmarkenzeit wieder zurück !


....gibt's doch schon (leicht abgewandelt von der alten Art): All die Herzchen- und sonstigen Treue-Klebemärkchen in den Supermärkten. Für eine bestimmte Anzahl kann man dann ausgewiesene Aktionsartikel günstiger bekommen. Erinnerte mich wirklich stark an die Zeiten als ich als Kind die Rabattmarken meiner Omi in die Heftchen kleben durfte.

15.05.2011 09:45 • #19


Sabsi

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Danke Pelle, genau das war das Wort:

Erlebnisgutschein --- die kann man nämlich nach wie vor befristet ausstellen bzw. sind 1 Jahr gültig und die Aktionsgutscheine die man als Geschäftsinhaber verschenkt (also die, welche nicht gekauft werden können) die kann man so befristen wie man es für sich richtig hält (1 Mon, 2 Mon, 3 Mon etc.)

Ansonsten gilt für die Schweiz eine Verjährung von 5 und 10 Jahren für Gutscheine, da kommt es auf die Wertigkeit an.

3 Jahre wie in D ist da echt human.

15.05.2011 23:36 • #20


Pelle

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Bitte Sabsi ^^

Ja, 3 Jahre ist noch human. Nicht wie in Ö... mit 30 Jahren...

16.05.2011 07:33 • #21


Sunshine1981

Und beccy,
hast du dich mal erkundigt wegen dem Gutschein? Würd mich mal interessieren, wie die Sache weiter geht.

16.05.2011 08:22 • #22


karo34

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Das ist wirklich ne interessante Frage - würde mich auch interessieren.

16.05.2011 10:11 • #23



Hallo Beccy,

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