Gutscheine die bezahlt worden sind müssen mindestens 3 Jahre gültig sein, befristet vom 31.12. den Austellungsjahres. Wird der Guitschein zB am 9. Januar 2011 ausgestellt, iat dieser bis zum 31.12. 2014 gültig.
Ein Jahr ist für einen befristeten Gutschein aber zu kürz, daher gilt automatisch die 3-jahres-Regel.
Ist der geldgutschein abgeleufen, kann man sich den Betrag beim Händler auszahlen lassen, weil eine Bereicherung für den Händler nach §812 BGB nicht erlaubt ist.
In Ö ist das etwa genauso. Nur gilt dieser nicht nur 3, sondern gleich 30 jahre ^^
Ist es ein "Erlebnisgutschein", also steht kein Betrag sondern gleich die Dienstleistung zB 1xNagelmodellage, dann ist der Gutschein 1 Jahr gültig.
Gutscheine die man geschenkt bekommt vom Unternehmen, die dürfen ablaufen wie das Geschäft es will nach 1 Monat oder sonst wie.
Wechselt der Besitzer des Unternehmens, muss auch dieser den Gutschein annehmen, da er auch diese Verbindlichkeiten des Vorgängers übernommen hat.
15.05.2011 09:27 •
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