Wer oder was ist die GEMA eigentlich?
Unter diesem Kürzel verbirgt sich die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte; sie vertritt die Rechte der ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger, also Musikurheber. Durch Verträge mit ähnlichen Gesellschaften im Ausland vertritt sie auch die Rechte ausländischer Musikurheber und verfügt damit praktisch über das gesamte Musikrepertoire der Welt.
Daher gilt, dass, egal welche Musik öffentlich (oder im privaten Kreis ab 30 Personen) läuft, egal wer diese Musik aufführt, die GEMA die betreffende Veranstaltung mit ihrem fest geregelten Vergütungssatz belegen kann. Rechtlich abgestützt ist dies über das Urheberrechtsgesetz (§§ 97 und 106).
Die Zahlung läuft entweder über
A.Einzelverträge bei Einzelveranstaltungen oder über
B.Pauschalverträge bei regelmäßigen Musikaufführungen.Ferner existieren so genannte
C.Gesamtverträge, die die GEMA mit vielen Spitzenorganisationen wie z.B. den Wohlfahrtsverbänden abgeschlossen hat; hier gelten dann ermäßigte Vergütungssätze.
Die Kriterien für die Bemessung der Gebühren sind: Raumgröße, Höhe des Eintrittspreises, Art und Dauer der Veranstaltung.
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Wenn ich mir das durchlese würde ich sagen das wir keine GEMA zahlen müssen!
LG
14.11.2011 11:15 •
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