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Gewerbeanmeldung und fixe Anstellung?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Lisa221992, 09.01.2014 16:37.
Lisa221992

Lisa221992

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Hallo meine Lieben! :wink:

Und zwar habe ich eine Frage an euch. Ich würde gerne ein Gewerbe für den Bereich als Nageldesignerin anmelden, um keine Probleme zu bekommen wenn ich mal Geld verlange für meine Tätigkeit. Allerdings habe ich eine Festanstellung als Verkäuferin. Nun wollte ich mal bei euch fragen ob jemand in einer ähnlichen Lage ist und wie ihr das geregelt habt. Den es gibt ja auch nur einen Gewissen Nebenverdienst hab ich gelesen :cry: :help:


Vielen Dank schon mal im Voraus für Antworten
:herz:

Liebe Grüße
Lisa

09.01.2014 16:37 • #1


piccola

piccola

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Hallo Lisa221992,

ich bin ebenfalls ganztags berufstätig und habe ein sog. Kleingewerbe angemeldet (allerdings nicht als Nageldesignerin, sondern für einen Online-Handarbeitsshop).

Du kannst damit jährlich EUR 17.500 umsetzen, ohne daß Du steuerpflichtig wirst und muß halt einmal im Jahr beim Finanzamt eine Einnahmen-/Ausgaben-Aufstellung (ich führe eine einfache Excel-Tabelle) vorlegen.

Allerdings würde ich Dir empfehlen, vorher mit Deinem Arbeitgeber zu sprechen. Bei mir war es kein Problem, es gibt aber Firmen, die jegliche Nebenjobs verbieten (oder einfach mal in Deinen Arbeitsvertrag schauen, ob da evtl. etwas darüber steht).

LG

09.01.2014 16:52 • #2



Hallo Lisa221992,

Gewerbeanmeldung und fixe Anstellung?

x 3#3


Lisa221992

Lisa221992


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Hallo piccola!

Vielen Dank für deine Antwort! Hat mir schon sehr weitergeholfen.

Aber wenn ich unter den 17.500 bleibe muss ich dann keine Steuern ans Finanzamt zahlen? Ich weiß du hast geschrieben dass es Steuerfrei ist, aber macht mich etwas verwirrt :(

LG

09.01.2014 16:58 • #3


Kamikaze_Hase

Kamikaze_Hase

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Hey lisa
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, bist du dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wenn du aber unter dem Satz von 17.500 im Jahr bleibst, zahlst du keine steuern

09.01.2014 17:04 • #4


Lisa221992

Lisa221992


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Hallo Kamikaze_Hase

Ich weiß ich stell mich etwas dumm an :cry: aber ich muss dann eine Steuererklärung mit den Umsätzen etc. jährlich abgeben, aber keine Steuern dann zurückzahlen, denn ich wäre dann ja Steuerfrei unter 17.500.
Hab ich das so richtig verstanden?

LG

09.01.2014 17:09 • #5


piccola

piccola

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Hallo Lisa221992,

bei einem Umsatz unter EUR 17.500 mußt Du lediglich eine Steuererklärung abgeben (aber diese macht ja jeder Arbeitnehmer eigentlich sowieso), von der Gewerbesteuer bist Du mit einem Kleingewerbe bis zu einem Betrag von 24.500,-- jährlich befreit.

Solltest Du 5 Jahre mit Deinem Nebengewerbe nur minimale Einnahmen erzielen, kann das Finanzamt dies dann als Hobby einstufen, d. h., dann bist Du aus allem raus.

Aber google doch einfach mal nach Kleingewerbe. Du findest dort viele interessante Informationen.

LG

09.01.2014 17:11 • x 1 #6


Kamikaze_Hase

Kamikaze_Hase

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@Lisa
Ja genau richtig verstanden :daumen:
Denk aber daran, dass dein Arbeitgeber es dir gestattet einen Nebenerwerb zu tätigen
Die einzigsten kosten die kommen könnten, wäre der Steuerberater, falls du es nicht alleine kannst

09.01.2014 17:16 • #7


Lisa221992

Lisa221992


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Hallo piccola

Viel Dank für deine Hilfe! :lol:
Werd noch ein bisschen im Netz nachlesen. Aber du hast mir schon sehr damit geholfen! :tanzen:

Lg

09.01.2014 17:17 • #8


Lisa221992

Lisa221992


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@Kamikaze_Hase

Ja das wäre schon mein nächster Schritt mit meiner Arbeitgeberin darüber zu sprechen :wink:
Wobei sie auch schon Anmerkungen darüber gemacht hat(beim gelegentlichen Tratschen) das Sie sogar eine Kundin sein möchte :wink:

Wobei ich allerdings noch nicht genau weiß ob das eine gute Idee ist :roll:

Danke für deine Hilfe!

Lg Lisa

09.01.2014 17:21 • #9


piccola

piccola

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Hallo Lisa,

bitte sehr, gerne geschehen :lol: .

Wir (mein Mann und ich) machen jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung. Da wir beide mit Zahlen und Buchhaltung nichts am Hut haben, macht das für uns eine Steuerberaterin (über einen Lohnsteuerverein, ist nicht so teuer. Der Betrag, den wir an sie zahlen müssen, richtet sich immer nach der Höhe unserer Steuerrückzahlung, den prozentualen Anteil weiß ich grad nicht).

Der Steuerberaterin gebe ich dann jedes Jahr meine Excel-Liste und das war es dann für mich :lol: .

Sollest Du ein Kleingewerbe anmelden, kann ich Dir noch den Rat geben, einer Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sofort schriftlich zu widersprechen (diese meldet sich nämlich umgehend bei Dir und verlangt eine ganze Ecke über EUR 300,-- im Jahr). Mußt Du aber unbedingt schriftlich machen!

LG

09.01.2014 17:38 • #10


tabatax

tabatax

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Berufsgenossenschaft musst du aber nur zahlen, wenn du Mitarbeiter einstellst - ansonsten zahlst du da nichts. Du bist dann dort zwar gelistet und bekommst einmal im Jahr ein Schreiben von denen, wo du dann einfach "Nullmeldung" ankreuzen musst und das war es dann.

09.01.2014 19:28 • x 1 #11


piccola

piccola

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@tabatax: Da muß ich Dir widersprechen, da ich es leider anders erlebt habe :cry: .
Es ist ja nun schon ein paar Jahre her ist, daß ich ein Gewerbe angemeldet habe, daher
sind mir die genauen Daten nicht mehr geläufig. Eine große Rolle bei der Befreiung von der BG ist z. B. die Zeit, die Du investierst Ab einer gewissen Stundenzahl, wirst Du zur Mitgliedschaft verpflichtet; wenn Du einen Mitarbeiter hast, dann sowieso.

In dem Moment, wo Du ein Gewerbe anmeldest, wird dies automatisch sofort an FA, IHK und BG weitergegeben, welche sich alle umgehend bei Dir melden.

Ich hatte damals bei der BG angerufen und mitgeteilt, daß ich meine Handarbeiten neben meiner Berufstätigkeit abends im Wohnzimmer auf der Couch anfertige. Die Frage, wieviel Zeit ich da investiere, habe ich mit 6 - 8 Std. wöchentlich beantwortet. Daraufhin wurde mir gesagt, daß ich dann befreit sei. Habe ich Trottel natürlich auch so hingenommen, bis dann am Jahresende die Rechnung der BG kam (wenn ich mich recht erinnere, waren das so um die EUR 365) :dumm: .
Bei meinem sofortigen Anruf und dem darauffolgenden Schriftverkehr habe ich dann erfahren, daß in solch einem Fall schriftlich Widerspruch eingelegt werden bzw. die Befreiung schriftlich beantragt werden muß, was mir der Mitarbeiter im Jahr davor am Telefon natürlich nicht gesagt hatte :evil: .

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich mußte die EUR 365 für das 1. Jahr zahlen :roll: , erst danach war ich dann befreit.

09.01.2014 19:51 • #12


piccola

piccola

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Zitat von piccola:
Hallo Lisa221992,

bei einem Umsatz unter EUR 17.500 mußt Du lediglich eine Steuererklärung abgeben (aber diese macht ja jeder Arbeitnehmer eigentlich sowieso), von der Gewerbesteuer bist Du mit einem Kleingewerbe bis zu einem Betrag von 24.500,-- jährlich befreit.

Solltest Du 5 Jahre mit Deinem Nebengewerbe nur minimale Einnahmen erzielen, kann das Finanzamt dies dann als Hobby einstufen, d. h., dann bist Du aus allem raus.

Aber google doch einfach mal nach Kleingewerbe. Du findest dort viele interessante Informationen.

LG


Hallo Lisa,

habe gerade erst gesehen, daß Du ja aus Wien kommst.

Ich weiß jetzt nicht, ob das für Österreich dann auch gilt, da müßtest Du Dich noch einmal sachkundig machen.

LG

10.01.2014 00:56 • #13


lavendelchen

lavendelchen

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hallo eine frage hab dennoch zählen 17,500€ nur vom nebengwerbe oder ist es allgemein mit dem einkommen den man monatlich durch die festeinstellung noch dazu bezieht?

10.01.2014 13:25 • #14


Kamikaze_Hase

Kamikaze_Hase

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Das zählt nur von dem nebenerwerb

10.01.2014 13:42 • x 2 #15



Hallo Lisa221992,

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