@tabatax: Da muß ich Dir widersprechen, da ich es leider anders erlebt habe
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Es ist ja nun schon ein paar Jahre her ist, daß ich ein Gewerbe angemeldet habe, daher
sind mir die genauen Daten nicht mehr geläufig. Eine große Rolle bei der Befreiung von der BG ist z. B. die Zeit, die Du investierst Ab einer gewissen Stundenzahl, wirst Du zur Mitgliedschaft verpflichtet; wenn Du einen Mitarbeiter hast, dann sowieso.
In dem Moment, wo Du ein Gewerbe anmeldest, wird dies automatisch sofort an FA, IHK und BG weitergegeben, welche sich alle umgehend bei Dir melden.
Ich hatte damals bei der BG angerufen und mitgeteilt, daß ich meine Handarbeiten neben meiner Berufstätigkeit abends im Wohnzimmer auf der Couch anfertige. Die Frage, wieviel Zeit ich da investiere, habe ich mit 6 - 8 Std. wöchentlich beantwortet. Daraufhin wurde mir gesagt, daß ich dann befreit sei. Habe ich Trottel natürlich auch so hingenommen, bis dann am Jahresende die Rechnung der BG kam (wenn ich mich recht erinnere, waren das so um die EUR 365)
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Bei meinem sofortigen Anruf und dem darauffolgenden Schriftverkehr habe ich dann erfahren, daß in solch einem Fall schriftlich Widerspruch eingelegt werden bzw. die Befreiung schriftlich beantragt werden muß, was mir der Mitarbeiter im Jahr davor am Telefon natürlich nicht gesagt hatte
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Lange Rede, kurzer Sinn: Ich mußte die EUR 365 für das 1. Jahr zahlen
, erst danach war ich dann befreit.
09.01.2014 19:51 •
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