Hallo
Ich kann dir bezüglich der HWK etwas berichten ^^ es kann natürlich sein, dass es bei mir anders ist aber ich gehe eher weniger davon aus.
Bei mir ist es genau so gelaufen wie @Ginger schon schrieb.
Ich musste nichts vorzeigen. Allerdings habe ich bei Anmeldung u.a. Massagen und kosmetische Anwendungen angegeben.
Ein paar Wochen später bekam ich dann Post von der HWK. Ich hab verduselt, dass diese Anwendungen in den handwerksähnlichen Bereich fallen und somit eine Anmeldung bei der HWK erforderlich ist. Hast du bei Anmeldung vllt noch etwas anderes angegeben als die Nagelerei? Diese ist nämlich weder IHK noch HWK erforderlich.
Von einem Reisegewerbe in dem Zusammenhang höre ich zum ersten Mal, ehrlich gesagt ^^
Vielleicht rufst du dich mal durch die umliegenden Gewerbeämter und fragst nach dem genauem Vorgehen.
Ich drücke dir die Daumen und lass den Kopf nicht hängen
27.05.2019 09:06 •
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