Keine Ahnung ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin und Brandenburg brauchst du keinen Namen, da musst du nur die Gesellschaftsform festlegen und diese auch im HR eintragen lassen.(Falls du eine festlegst)
Das ist Punkt 1 in der GewA1 (Angaben zum Betriebsinhaber: Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter) Beispiel hierfür wäre Müller OHG, Meier GmbH.
Legst du irgendwann für dich einen Namen fest, musst du ihn Prüfen lassen, ob dieser bereits vergeben ist. Ist das der fall und du nutz ihn trotzdem, wird das richtig teuer. Auf der sicheren Seite, bist du eher, wenn du deinen eigenen Namen mit einfließen lässt. Wie zum Beispiel: Sabine Müller Nageldesin
12.04.2015 11:19 •
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