Gewerbe auf Ehemann anmelden ?!

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" meli_L., 25.03.2011 09:51.

meli_L.

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Hallo Mädels,

ich würde gerne Gewerbe anmelden, jetzt habe ich aber einen 400 € Job, den ich auch vorerst brauche. Jetzt müsste ich ja meine KV selber zahlen (300 €) und das würde sich nicht lohnen, da ich ja noch arbeiten muss.

Jetzt hat mir gestern mein AOK-Mensch gesagt, ich solle das Gewerbe über meinen Mann anmelden (Kleingewerbe/Nebengewerbe).

Jetzt wollte ich mal wissen, ob von euch jemand damit Erfahrung hat ?

LG Meli

25.03.2011 09:51 • #1


heavy

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Hmm...
Also mein Nebengewerbe ist auf mich angemeldet und ich bin bei meinem Mann in der Familienversicherung mit drin und muss daher auch nix zahlen.
Glaube das geht bis Freibeträge von 400€...
Da ich demnächst auch noch einen anderen Job habe, komme ich definitiv auf mehr als 400 € monatlich (allein schon durch den Job) und dann darf ich das 3 Monate machen und ja... Dann is sense mit der Familienversicherung.

Auf was willst Du denn das Gewerbe anmelden?

25.03.2011 10:18 • #2



Hallo meli_L.,

Gewerbe auf Ehemann anmelden ?!

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Alicechen

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du musst bedenken, dass dann aber anstelle von dir dein mann seine kv selber bezahlen muss.
Ich meine auch es gäbe da einen freibetrag, das müsste dir deine kv aber auch dann erklären können.

ich denke groß drumherum kommen wirst du nicht, solltest du dein gwerbe wirklich haben wollen.
zu allererst solltest du auch kalkulieren wie hoch deine einnahmen usw überhaupt sind, denn das müsstest du dafür auch wissen um nicht hinterher dazustehen und nachzahlen zu müssen.

25.03.2011 10:48 • #3


meli_L.


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Hallo,

mein Mann arbeitet ja, ich bin ja mit meinem Mann Familienversichert. Bei ihm ist es ja kein Problem mit der KV. Ich habe gestern mit der KK gesprochen, ich habe einen Freibetrag von 365 € und da bin ich ja mit dem Job schon drüber.

Es geht mir einfach darum, dass ich am Anfang ja noch nicht so viele Kunden habe und ich mir die 300 € einfach nicht leisten kann. Wenn ich einen Kundenstamm habe und mein Sohn in der KG geht ist das ja was amderes.

25.03.2011 11:24 • #4


heavy

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Man muss sich natürlich seinen Kundenkreis erst aufbauen.
Aber Dein Mann muss ja genauso zahlen...

Also ich würde Dir raten, das Gewerbe auf Dich selbst anzumelden.
Das ganze wär einfach zu umständlich und die Versicherung muss so oder so gezahlt werden.

Vorallem muss man genauso für die Zukunft denken und unangenehme Situationen miteinplanen. Im Fall einer Trennung, könnte Dein Mann das Gewerbe einfach auflösen. Aber wenn das Gewerbe auf Dich angemeldet ist, bleibt es Dir.

25.03.2011 11:51 • #5


UliHase

UliHase

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und 300 euro kostet eine private Pflichtversicherung nicht... ab einem GEWINN vonn ca 800 Euro musst du wenn du dich privat Pflichtversicherst bei der gesetzlichen 143 Euro zahlen....... und wie gesagt, GEWINN!

25.03.2011 18:56 • #6


meli_L.


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@ UliHase

also wenn ich das rictig verstehe, meinst du ich soll mich privat versichern ?! Aber das ist doch noch teurer, dass muss ich doch alle Arztrechnungen selbst zahlen.

Ich habe doch mit dem Mensch von der KK gesprochen, der hat mir gesagt ab einem Einkommen von 365 € muss ich 300 Krankenkasse zahlen.


Lg Meli

25.03.2011 20:06 • #7


UliHase

UliHase

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Bei einem GEWINN von 365 im Monat kostet eine "private" PFLICHT VERSICHERUNG bei der Krankenkasse 143 Euro (AOK und ich denk, dass die anderen da gleich oder ähnlich teuer sind)

Das heißt das du gesetzlich versichert bist.

25.03.2011 20:24 • #8


meli_L.


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Ich bin bei der AOK versichert.

Da muss ich den Mensch nochmal anrufen.

25.03.2011 22:12 • #9


Bille

Bille

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Es ist ein gewaltiger unterschied ob man freiwillig in der gesetzlichen bleiben will oder sich privat versichert...die gesetzlichen (also auch AOK) habe tatsächlich meist nur 365€ Freibetrag und einen Mindestbeitrag egal welches Einkommen/Gewinn von ca. 300€....

25.03.2011 23:09 • #10


meli_L.


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Also irgendwie blicke ich jetzt nichts mehr. Jeder erzählt was anderes !

@ UliHase woher hast du deine Info oder ist das bei dir der Fall, mit den 143 € ?




LG Meli

25.03.2011 23:22 • #11


UliHase

UliHase

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Also bei unserer AOK Niedersachsen ist das so!

25.03.2011 23:51 • #12


Silvershark

Silvershark

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Mach dich bei deiner Krankenkasse selbst richtig schlau. Was anderes wird dir nix übrig bleiben. Bei der Barmer zählt z.B.der UMSATZ nicht der Gewinn! Auch ist das von der Stundenzahl abhängig.

Wenn du mit dem anderen Job schon drüber bist, muss der Arbeitgeber doch eh für dich zahlen. Also am besten ein persönliches Gespräch mit einem KK Mitarbeiter dessen Abteilung das auch ist.

LG

26.03.2011 11:38 • #13


Sabsi

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Wenn sie so einen Job hat auf 400 Euro-Basis, dann wird die Krankenkasse über die Knappschaft abgerechnet.

Wenn sie jetzt Gewerbe anmeldet zahlt sie von Anfang an den Mindestbeitrag.

Wie hoch dieser Mindestbeitrag ist, ist Umsatzabhängig aber nicht Gewinnabhängig.

Steuern und Versicherungen werden immer vom Bruttoverdienst gerechnet, aber nicht netto.

Die richtige Auskunft darüber aber bekommst Du bei deiner zuständigen Krankenkasse.

Du kannst es Dir aber selber ausrechnen, alles was Du an Verdienst hast zusammenzählen und davon rechnest 14,90 % für die KK ab und nochmal 1,95 % für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Den Betrag welchen UliHase genannt hat, der kommt bei einem Umsatz von 800,-- Euro in etwa hin.

Du kannst den Herrn von der KK oder Frau auch nach der Mindestbemessungsgrundlage von Existenzgründern fragen § 57 SGB III, da liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei etwas unter 1.300 Euro (mit der Begründung weil es sich bei allem was drunter liegt, nicht lohnt ein Gewerbe anzumelden, weil man davon nicht leben kann) dann würde das mit den von Dir genannten 300,-- Euro schon hinkommen.

Bei der Krankenkasse ist es so durch die neue Regelung, da sie die Umsätze vom Finanzamt ohnedies bekommen, dass man lieber von Haus aus sich gleich richtig einstufen lässt, als das man im nächsten Jahr ne fette Nachzahlung auf dem Tisch hat.

Die Idee, das Gewerbe auf Deinen Mann anzumelden, bringt finanziell keinerlei Vorteile, eher sogar nachteile, da er mit Sicherheit in eine nächst höhere Bemessungsgrundlage fallen wird und entsprechend mehr als Du jemals zahlen würdest an die KK abdrücken muss.

31.03.2011 01:02 • #14


meli_L.


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Danke Sabsi,

für die ausführliche Antwort.

Ich habe jetzt nochmal mit dem Mensch von der KK gesprochen.

Wir haben es jetzt so geregelt, wie UliHase es gesagt hat. Ich muss jetzt die 143 € zahlen.

Ist ja für den Anfang auch schon ne Menge Geld aber so ist alles völlig legal und ich muss mir keine Sorgen mehr machen.

Ich muss mir jetzt noch ne Berufshaftpflicht zulegen und dann kann es losgehen.


LG Meli

31.03.2011 08:40 • #15



Hallo meli_L.,

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