Wenn sie so einen Job hat auf 400 Euro-Basis, dann wird die Krankenkasse über die Knappschaft abgerechnet.
Wenn sie jetzt Gewerbe anmeldet zahlt sie von Anfang an den Mindestbeitrag.
Wie hoch dieser Mindestbeitrag ist, ist Umsatzabhängig aber nicht Gewinnabhängig.
Steuern und Versicherungen werden immer vom Bruttoverdienst gerechnet, aber nicht netto.
Die richtige Auskunft darüber aber bekommst Du bei deiner zuständigen Krankenkasse.
Du kannst es Dir aber selber ausrechnen, alles was Du an Verdienst hast zusammenzählen und davon rechnest 14,90 % für die KK ab und nochmal 1,95 % für die gesetzliche Pflegeversicherung.
Den Betrag welchen UliHase genannt hat, der kommt bei einem Umsatz von 800,-- Euro in etwa hin.
Du kannst den Herrn von der KK oder Frau auch nach der Mindestbemessungsgrundlage von Existenzgründern fragen § 57 SGB III, da liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei etwas unter 1.300 Euro (mit der Begründung weil es sich bei allem was drunter liegt, nicht lohnt ein Gewerbe anzumelden, weil man davon nicht leben kann) dann würde das mit den von Dir genannten 300,-- Euro schon hinkommen.
Bei der Krankenkasse ist es so durch die neue Regelung, da sie die Umsätze vom Finanzamt ohnedies bekommen, dass man lieber von Haus aus sich gleich richtig einstufen lässt, als das man im nächsten Jahr ne fette Nachzahlung auf dem Tisch hat.
Die Idee, das Gewerbe auf Deinen Mann anzumelden, bringt finanziell keinerlei Vorteile, eher sogar nachteile, da er mit Sicherheit in eine nächst höhere Bemessungsgrundlage fallen wird und entsprechend mehr als Du jemals zahlen würdest an die KK abdrücken muss.