Der Nachteil wenn Du das Gewerbe auf Deinen Mann laufen lässt, was durchaus möglich ist, dann bezahlt er an die Berufsgenossenschaft, weil Du dann seine Mitarbeiterin bist...und je nachdem wie ihr das vertraglich regelt auch Krankenkasse bzw. bei Minijob an die Knappschaft 31 %.
Am besten ist Du wendest Dich mit derartigen Fragen an einen Steuerberater, da jeder Fall individuell ist.
01.01.2012 18:07 •
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