Gewerbe anmelden, arbeitslos und viele Fragen

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Sonja27, 07.02.2010 18:08.

Sonja27

16
7
Hallo
Ich habe mal ein par fragen.

Ich möchte jetzt gerne mir der nagelmodellage anfangen habe auch schon ein Modell.
Da für nehme ich natürlich nix den man weis ja nie wer vor einem sitzt.
Meine frage ist zum beispiel was ist wenn mir das Modell geld gibt ohne das ich was gesagt habe.

So nun meine eigentliche frage ich und mein Mann sind zur zeit arbeitslos .
Ich habe vor wenn ich es kann die nagelmodellage öfter zu machen und dann auch Geld zu verlangen nun wie ist das den ich habe ja kein regelmäßiges einkommen jeden monat vieleicht habe ich auch ein Monat nur mal eine Kunden das deckt ja nicht mein lebensstandart.

Aber wennich ein Gewerbeschein angemeldet habe bekomme ich doch aber nix mehr vom amt oder und mein Mann auch nicht.

Wist ihr was ich meine hoffe ihr versteht mich ein wenig.

Ich danke schon mal
lg sonja

07.02.2010 18:08 • #1


betty18

10
Hallo

Du kannst es ja erstmal als Kleingewerbe anmelden. Darfst nur nicht mehr als ungefähr 17 500 Euro im Jahr einnehmen.

So weit ich weiß, müssen dann keine Steuern abgeführt werden und das Amt zahlt trotzdem weiter. Zumindest die Differenz zwischen Einnahmen und dem, was Dir zusteht.

Mußt halt jedes Jahr eine BWA (Betriebswirtschalftliche Auswertung) vorlegen.

Etwas zuverdienen darf man ja ohnehin auch noch.

Gruß aus Berlin

Betty

07.02.2010 18:33 • #2



Hallo Sonja27,

Gewerbe anmelden, arbeitslos und viele Fragen

x 3#3


Sonja27


16
7
ich danke dir erstmal für deine antwort

meine angst ist nur klar das ich bis zu 100 euro dazuverdienen darf aber da ich ja dann als selbstständig eingestuft werde

wie ist das da eigentlich mit der krankenversicherung und so muss ich mich dann privat versichern

07.02.2010 18:44 • #3


betty18

10
hallo sonja

Solange du vom Amt (ALG2) Geld bekommst, und sei es nur 1 Euro, bist du über das Amt versichert (kranken und renten - versichert).
und brauchst dich nicht selbst versichern.

Gruß Betty

07.02.2010 19:11 • #4


Bille

Bille

705
7
2
...ähm...nicht ganz richtig...

Die Grenze mit den 17500€ im Jahr ist die Grenze unter der ein Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit ist...das hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun und schon gar nicht mit der Arge....

Beim Arbeitsamt darfst du 165€ dazu verdienen...oder du gehst mal zu deinem zuständigen Berater und informierst dich über den Existenzgründerzuschuss...

Gewerbeanmeldung ist pflicht wenn du Geld nimmst - sonstist es Schwarzarbeit.

Und Dinge wie Krankenversicherung usw. kannst du klären wenn du weist ob du dich Hauptberuflich selbständig machen willst....

07.02.2010 22:01 • #5


Sabsi

15767
144
4
54
und dazu kommt noch, dass Du eine Berufshaftpflicht braucht auch dann wenn Du nur eine einzige Kundin hast.

So schön es sich anhört "Selbständig" zu sein, damit geht man auch Verpflichtungen ein, das hört nicht auf beim Materialkauf.

Im Bereich "Studiogründung" gibts einen hochinteressanten Beitrag der lohneswert ist für alle die glauben, mit Nageldesign ist schnelles Geld verdient.

Liebe Grüsse

08.02.2010 02:04 • #6


Sonja27


16
7
ich möchte es ja nicht hauptberuflich machen ganz im gegenteil nur mal ab und an eine kunden und da ich es nicht schwarz machen möchte war es halt meine frage ob es auch so geht zwecks der alg 2 da ich ja zwei kinder zu versorgen habe.

08.02.2010 08:37 • #7


Sabsi

15767
144
4
54
ob hauptberuflich oder als Nebengewerbe, da ist der einzige Unterschied das man auf dem FA-Bogen die Kleingewerbesteuerregelung in Anspruch nehmen kann. Wie oben bereits geschrieben diese gilt bis zu einem Umsatz von 17.500,-- ist man nicht Umsatzsteuerpflichtig.
Alle anderen Pflichten die man als Selbständiger hat, bleiben die gleichen unabhängig davon ob Hauptgewerbe oder Nebengewerbe.

09.02.2010 00:33 • #8



Hallo Sonja27,

x 4#8