Ich habe viele Kundinnen die im Lebensmittel und Gesundheitswesen arbeiten.
Es ist unterschiedlich, bei den einen ist es erlaubt bei anderen nicht.
Tatsächlich liegt es am Hygienebeauftragten, wenn dieser NEIN sagt zu Kunstnägel, dann müssen sie entfernt werden, wenn JA, dann dürfen sie bleiben.
Es kommt auch immer wieder drauf an, welche Tätigkeit man ausführt, wenn man als Arzthelferin nur im Patientenempfang tätig ist, stören Kunstnägel überhaupt nicht, dagegen wenn man direkt mit dem Arzt am Patienten arbeitet, kann es aus hygienischen Gründen verboten sein.
Besser ist sich vorher zu informieren, dann tut es einem hinterher nicht leid, wenn die Nägel aus Unwissenheit wieder entfernt werden müssen.
Liebe Grüsse
09.06.2009 02:03 •
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