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Gesetzliche Unfallversicherung bei der BGW ?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Queensberry, 06.04.2009 20:11.

Queensberry

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Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe. Muß ich mich bei der gesetzlichen Unfallversicherung der BGW versichern?
Hab schon ein Schreiben bekommen werde daraus aber nicht schlau. :(
Habt ihr auch eine Unfallvericherung?
würde mich sehr über schnelle Antworten freuen. :)

LG
Olga

06.04.2009 20:11 • #1


Sabsi

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Das ist die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Personen im Heil- und Pflegegewerbe.

Eine normale Unfallversicherung ist für unseren Beruf, der ja eigentlich keiner ist, da nicht anerkannt, vollkommen ausreichend.

06.04.2009 23:09 • x 1 #2



Hallo Queensberry,

Gesetzliche Unfallversicherung bei der BGW ?

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Queensberry


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Danke Sabsi! :D

Aber was soll ich denn jetzt machen?:oops:
Muß wohl dort anrufen, denn die hatten mir schon ein Fragebogen geschickt.
Naja, mal sehen was die mir am Telefon sagen werden.

LG
Olga

07.04.2009 20:00 • #3


Sabsi

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Wenn sie dir diesen aus freien Stücken geschickt haben ohne dazu von Dir aufgefordert worden zu sein, dann in Ablage P, dort ist er bestens aufgehoben.

Und wenn die anrufen sollten, kannst Du immer noch sagen, dass Du Dir "Vergleichsangebote" anschaust.

Liebe Grüsse

P = Papierkorb

07.04.2009 22:54 • #4


Queensberry


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Danke für deine schnellen Antworten!
Liebe Grüße

08.04.2009 11:00 • #5


Queensberry


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Hallo Ihr lieben,

bin am verzweifeln. :oops:

Habe heute schon wieder ein schreiben der BGW bekommen. Obwohl ich auf ihr letztes Schreiben nicht reagiert habe, haben die mir jetzt geschrieben, dass ich bei denen unfallversichert bin. Die Gefahrtarifstelle 7, der Strukturschlüssel 0510, Gefahrklasse 3,50.
Muss denn sonst niemand sich bei der BGW versichern?
Weiß nicht wirklich was ich machen soll. :(
Ich danke schon mal für die Antworten.

LG Olga

06.06.2009 20:58 • #6


Sabsi

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Ruf dort an und frag nach womit das begründet ist und weise sie drauf hin, dass Du mit dem Heil- und Pflegegewerbe nichts zu tun hast.

oder bitte was hast Du in Deinem Gewerbeschein stehen ?

Liebe Grüsse

09.06.2009 01:52 • #7


rockabillybabe

rockabillybabe

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Hallo Queensberry,

ich weiß, schon lange her, hab aber gestern auch so ein Schreiben bekommen. Was ging denn da bei dir noch? Weiß net, was ich tun soll...

Danke, Jennie

09.12.2009 09:50 • #8


Bella82

Bella82

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Alter Beitrag, hab aber seit gestern auch so ein tolles Schreiben da! Und jetz keine Ahnung, ob Nichtbeachtung oder doch melden!? Hat das sonst noch jemand?

06.06.2013 07:42 • #9


peewaal

peewaal

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Habe ich auch bekommen, bzw. ist noch in Bearbeitung. Man kann einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn man weniger als 100 Tage (1 Arbeitstag = 8Std.) tätig ist. Da das bei mir der Fall ist, werde ich diesen Antrag stellen. Wer mehr arbeitet, wird pflichtversichert. Dafür ist man unfallversichert mit Rentenanspruch - wenn mal etwas passiert, auf dem Weg zu einer Kundin oder Schulung, etc. ist man halt abgesichert. - LG Doris

06.06.2013 12:32 • #10



Hallo Queensberry,

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