Gemeinsames Gewerbe aber getrennte Abrechnungen?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Sparkshy, 27.07.2011 14:36.

Sparkshy

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Hallo,

eine Freundin und ich wollen uns demnächst auf Rädern selbständig machen.
Da Werbung etc günstiger ist wenn man es zusammen macht, haben wir gedacht könnte man ja zusammen ein Gewerbe machen, somit auch eine gleiche Homepage haben und nur "einmalige" kosten für sowas haben und nicht jeder sein eigenes zahlt.
Natürlich würden wir uns einen gemeinsamen Firmannamen aussuchen und auch alles so melden.

Aber wie ist das mit den Abrechnungen, Lohnsteuererklärung etc? ich mache Nägel und sie nur Haare.
Kann man sowas getrennt machen!? Oder muss das immer geteilt werden?

Ich bedanke mich schon einmal im vorraus.

Natürlich wenn man sowas "zusammenlegen" muss und teilen muss, wäre das nicht sinnvoll. Und würden es dann getrennt irgendwie machen.


Liebe Grüße

27.07.2011 14:36 • #1


Beautynails-Team

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Für Haare - mobil braucht Deinen Freundin im Gegensatz zu Dir einen Reisegewerbeschein...bei Dir dagegen reicht eine einfache Gewerbeanmeldung.

Abrechnen aber müsst ihr getrennt, denn du hast Deine Einkommensteuererklärung und sie hat ihre, genauso ist das auch mit der Krankenkasse und allen anderen Versicherungen.

Soweit ich mich erinnern kann, gibts auch noch bezügl. öffentlicher Werbung beim Reisegewerbe einschränkungen.

Einfach mal die SUCHE benützen, darüber gab es hier schon mal eine Diskussion.

27.07.2011 19:13 • #2