Weil ihr zwei Produkte miteinander vermischt und somit ein neues Produkt mit anderer Zusammensetzung schafft. Damit seid ihr Inverkehrbringer und müsstet das zulassen lassen. Das Thema hatten wir schon ganz oft. Ich denke, die neue KVO wird es ähnlich streng handhaben.
13.06.2013 18:43 •
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