Geld nehmen bei modellen?

lacoste08

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ich dek n sparschwein hinstellen ist aber okay

08.09.2009 14:46 • #16


Bille

Bille

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Also Mädels, das ist ein schweiriges Thema...

Du darfst nicht´s verlangen - sobald du auch nur sagt das du gerne die Materialkosten hättest ist es Schwarzarbeit.

Du darfst aber ne Trinkgeldkasse aufstellen....musst aber dann auch damit Leben wenn jemand nichts gibt...

Aber wie schon erwähnt ist es dünnes Eis...so können aus "Freundinnen" die werden die dich in Ruin treiben. Hab das selbst erlebt...zum günstigen Preis Nägel für Freunde und Bekannte gemacht...dann hat eine gemeint das Sie das ja nun oft genug gesehn hat und das selbst kann. Somit waren Sie und alle ihre guten Freundinnen weg. UND zu KRÖNUNG -> Sie macht Nägel ...schwarz für 10€ und wollte mich (habe ein gemeldetes Gewerbe) anschwärzen bei anderen das ich doch so billig Nägel zu Hause mache....

Also tu dir das net an...ne Gewerbeanmeldung kostet zwischen 20 und 25 € je nach Stadt...dann kann dir keiner was.

08.09.2009 17:07 • #17



Hallo Gast,

Geld nehmen bei modellen?

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monsch

monsch

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mische mich auch mal ein....

Hallo...
man muss doch um eine Gerwebe anzumelden ein Zertifikat haben, oder nicht?
Und wie läuft das ganze dann überhaupt?
Ich zum Beispiel habe kein Zertifikat, mache Nägel für Lau und würde doch hin und wieder die Scheinchen annehmen die man mir zustecken will.(Ich sage dann immer...lad mich doch ins kino ein...oderso...)

Muss man dan bestimmte Richtlinien einhalten wie Einweghandtücher, GEZ und der ganze mist? Kommt da Jemand Kontrollieren?

08.09.2009 17:24 • #18


oschatzi

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hallo;:-)

wer nägel macht für 10 € der muss extrem lange weile haben.
modelle zum üben brauchen nix zahlen aber sobald man das kann...dann sollte das auch was kosten.

also ich möchte etwas geld damit verdienen und auch freunde, bekannte und so weiter müssen zahlen.
machen die aber auch schon selbstverständlich. :-))

leute die das schwarz im keller machen gehören wirklich angezeigt:-))

also lieber anmelden.....

08.09.2009 17:40 • #19


Bille

Bille

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Ob man für eine Gewerbeanmeldung ein Zerti braucht oder nicht entscheidet die Stadt. Bei uns braucht man keines. Ich habe es als "mobiles Nalgestudio" angemeldet, somit hätlt sich alles ringsum in Grenzen....

08.09.2009 17:56 • #20


Sabsi

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Zitat von monsch:

man muss doch um eine Gerwebe anzumelden ein Zertifikat haben, oder nicht? ...dananch wird selten gefragt
Und wie läuft das ganze dann überhaupt?

Muss man dan bestimmte Richtlinien einhalten wie Einweghandtücher, GEZ und der ganze mist? Kommt da Jemand Kontrollieren?


Hygiene ist ohnedies das oberste Gebot ob Du nun nur an dir selber nagelst oder an Fremden, kommt aufs gleiche raus.

...............und wenn man Geld verdienen damit will, muss man auch die Pflichten die es dafür gibt erfüllen.

Das eine was man will, das andre was man muss................oder Du legst es drauf an, dass Du angezeigt wirst............und das wird dann erst recht teuer.

Grad in dieser Branche wo jeder Hinz- und Kunz sagt, dass mach ich...........sind die Neider die grösste Gefahr.

Geh auf Nummer sicher, dann kannst auch ordentlich was dafür verlangen und du kannst offiziell Werbung machen, so viel Du willst und keiner kann dir an den Karren fahren. Hat auch noch den Vorteil, dass man mit einem Gewerbeschein an hochwertigere Produkte von Firmen kommt, die man ohne GS nicht bekommt.

Liebe Grüsse

08.09.2009 23:51 • #21


Layca

danke erst mal für eure zahlreichen antworten... ich bekomm vom arbeitsamt geld, da ich ja nicht arbeiten kann AUSSER HAUS, wie ist das denn wenn ich geerbe anmelde. muss ich doch denn einnahmen ausgaben usw immer abgeben? ich werd mich hier mal im forum durchlesen. wie das is wenn man vom amt geld bekommt und gewerbe usw hat, und wie es denn abläuft,wenn ich gewerbe habe..

gestern hatte ich ein anruf , die dme wollte sich gern die nägel machen lassen, sie fragte nach dem preis, ich sagte sie sein denn ein modell es kostet sie nix, da pampte die mich an wenn das kostenlos ist denn kann ich nur ( ihr wort) scheiss nägel machen HALLO?

lg

09.09.2009 00:03 • #22


Sabsi

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.......da ist es am besten Du setzt dich mal mit deinem Sachbearbeiter zusammen........ ich glaub bei 160,-- Euro liegt die Grenze die du dazuverdienen darfst.
Es gibt aber auch Existenzgründerzuschuss und dgl. ....und du wirst nicht drumm rum kommen einen Businessplan zu erstellen.

Genaueres dazu sagt dir dein Sachbearbeiter, aber lass dich nicht abweisen............auch diese Leute haben Vorgesetzte.

Liebe Grüsse

09.09.2009 00:11 • #23


Layca

guten morgen...

danke dir sabsi, ich werd mein arbeitsvermittler heute mal anrufen, und
mich da mal erkundigen wie ich das machen kann. mein arbeitsvermitler ist ein ganz netter da hab ich glück gehabt.. immer wenn ich frsgen hab erklärt er mir das ganzzz genau ;)



lg

09.09.2009 06:33 • #24


Ellifant

Ellifant

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hallo ihr lieben,

die situation schaut so aus.....wenn du für einen bestimmten zeitraum, das heisst nicht regelmäßig, für deine arbeit geld nimmst....und das soltest du tun...dann ist das nicht schwarzarbeit. wenn du aber anfängst werbung zu machen und sozusagen am öffentlichen verkehr teilnimmst, dann musst du ein gewerbe beantragen. in der zeit, wo du testest, ob das nageldesign was für dich ist, kannst du geld nehmen und musst dich nicht anmelden. du musst ja deine materialien bezahlen und deine arbeitszeit.

ich habe anfangs immer, für ein halbes jahr, für jede kundin 25,-euro genommen. du musst das richtig verkaufen. wenn du nichts nimmst, dann ist es für dich schwierig, später gutes geld zu verlangen.wenn du, sagen wir mal, nur 10,- nimmst und sagst, das ist für material, wie willst du dann später rechtfertigen, dass du 50 - 60euro nimmst oder für den refill 30 - 40?

du kannst bei der agentur für arbeit einen gründungszuschuss beantragen. das steht jedem zu, der anspruch auf arbeitslosengeld hat....kauf dir mal ein buch (das kannst du später absetzen) über existenzgründung. da steht alles drin. geh aber davon aus, dass du mindestens ein halbes jahr brauchsst, um tolle nägel zu machen und auch die kundschaft an dich zu binden....wenn du noch fragen hast,meld dich gerne bei mir.
gruss anke

09.09.2009 08:13 • #25


Layca

@ Ellifant hallöchen, erst mal danke für deine antwort.. nun weiss ich nix mehr, denn alle hier sagen so andere sagen so, du nun aber sagst so...

aber ich mach das ja schon seid 5 jahren fast, das heisst ja ich weiss das ich das weite machen möchte, und sobald ich gesundheitlich wieder auf dem damm bin will ich in dem beruf arbeiten.

werbung hab ich nur gemacht, das ich modelle suche mehr nicht ;)

bei unserem amt gibt es kein gründungszuschuss das hab ich schon erfragt.. ist evt von stadt/land unterschiedlich..


lg

09.09.2009 08:22 • #26


laluna86

laluna86

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Hallo,
ich habe das so gemacht. Ich habe nach meiner 5 Tägigen Ausbildung bei Nails 2000 direkt ein Gewerbe angemeldet und Modellpreise 13 Euro genommen. Nach ca. einem halben Jahr und 3 weiteren Schulungen bei ABC Nailstore habe ich dann normale Preise gemacht. Ich würde es auch genau so wieder machen. Es sind von meinen anfänglichen Modellen niemand weggeblieben und es hat sich auch niemand beschwert. Habe von Anfang an gesagt, dass ich in der Übungsphase bin und sobald ich mich der Aufgabe gewachsen fühle und meine Kriterien für die Nägel stimmen normale Preise nehme.
Und wie Sabsi schon sagt. Allein schon für an die GUTEN Firmen zu kommen braucht man halt den Gewerbe-Schein. Hier heißt es halt Haben was nicht jeder hat.
Lg Andrea

09.09.2009 08:33 • #27


Ina0905

Ina0905

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Zitat von Layca:
danke erst mal für eure zahlreichen antworten... ich bekomm vom arbeitsamt geld, da ich ja nicht arbeiten kann AUSSER HAUS, wie ist das denn wenn ich geerbe anmelde. muss ich doch denn einnahmen ausgaben usw immer abgeben? ich werd mich hier mal im forum durchlesen. wie das is wenn man vom amt geld bekommt und gewerbe usw hat, und wie es denn abläuft,wenn ich gewerbe habe..



wenn du "nur" ein Gewerbe anmeldest, musst du monatlich bloss eine Gewinn-Verlust-Rechnung abgeben, damit die Bei der ARGE oder Arbeitsamt sehen, dass du nicht zuviel verdienst, dort kannst du dann aber auch dein Arbeitsmaterial verechnen, Telefon, Werbekosten und so weiter.. die Rechnungen müssen dann aber auf deinen Gewerbenamen laufen.
Dann dürfen am Ende des Monats noch 160Euro übrig bleiben an Gewinn.

Dafür muss man keinen Buisnessplan erstellen und einen Existenzgründerzuschuss wirst du dafür auch nicht bekommen (müssen) . Machst ja nicht gleich einen Laden auf und springst komplett aus der Arbeitsagentur oder ARGE raus oder?

Die erste Zeit (ich glaube 1 Jahr) musst du monatlich beim Finanzamt (kannst du auch online mit "Elster" machen), deine Umsatzsteuer anmelden.

kommt aber glaube ich auch noch drauf an, ob du die Kleinunternehmerregelung bei der Gewerbeanmeldung ankreuzt oder nicht.

Einfach mal beim Amt erkundigen, bevor du den Gewerbeantrag stellst.

09.09.2009 09:01 • #28


Layca

ich danke dir, nun bin ich echt schlauer. ich werd mich klar erst beim amt erkundigen und denn gewerbe anmelden.. ich will da BLOß nix falsch machen oh nein...


danke dir noch mal lg

layca

09.09.2009 09:11 • #29


Ina0905

Ina0905

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hi, kein Problem,
hier noch ein Hinweis:

Kleinunternehmerregelung:


Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.

Quelle: steuerlexikon-online.de


Ich denke, das würde doch auf dich zutreffen oder?
Dann würdest du dir die "Arbeit" mit der Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat, beim FA sparen..

Ich habe das nicht gewählt, weil meine Kundschaft Rechnungen mit ausgewiesener MwSt verlangt (andere Branche).

09.09.2009 10:00 • #30



Hallo Gast,

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