Hallo Nicky,
tut mir sehr leid für dich.
Was du da gerade mitmachst, ist ungerecht und hast du sicher nicht verdient.
Auch wenn ich selber (noch) kein Nagelprofi bin, möchte ich dennoch was dazu schreiben wegen der rechtlichen Seite. Das ersetzt dir natürlich keine professionelle juristische Beratung (das darf ausschließlich ein Jurist mit 2. Staatsexamen!), sondern ist nur gaaanz allgemein gesprochen.
Ich denke nämlich, dass du dir nicht so viele Gedanken machen brauchst (weil du nach dem entsprechenden Paragraphen gefragt hattest). Strafrechtlich könnte man an eine Körperverletzung (§ 223 StGB) denken, was eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung voraussetzt. In so einem Fall z. B. wenn eine ND eine Entzündung hervorruft. Selbst wenn eine ND eine Kundin oder ein Modell verletzt - beim Feilen schnell mal passiert - ist die Frage, ob das als rechtswidrig gewertet werden kann. Dann würde die Frage im Raum stehen, ob nicht eine Einwilligung von seiten des "Opfers" vorlag. Dabei müsste diese nicht unbedingt ausgesprochen werden, sondern durch sog. konkludentes Verhalten. Wer sich am Naturnagel bearbeiten lässt,
weiß in der Regel, dass mal was schief gehen kann. Die ND dürfte nur nicht vorsätzlich (mit Absicht) oder fahrlässig (aus mangelnder Sorgfalt/ "schlecht aufgepasst") handeln.
Meiner persönlichen Einschätzung nach wäre da schon Schluss mit lustig für dein Modell. Denn deswegen ist sie ja Modell und zahlt nur einen geringen Betrag, eben weil ihr ja ganz bewusst ist worauf sie sich einlässt, wenn du ihr sagst "okay, ich darf an dir üben und dafür zahlst du nur die Hälfte von dem, was du bei einer fertig ausgelernten Nageldesignerin zahlen müsstest".
Dann ist immer noch die Frage der Beweisbarkeit. Kann dein Modell denn statt nur zu behaupten auch BEWEISEN, dass DU durch DEINE Arbeit eine "körperliche Beeinträchtigung" hervorgerufen hast? Grad weil sie ja selber dran herumgedoktert hat. Da würde ich mir ehrlich gesagt vorbehalten, selbst rechtliche Schritte einzuleiten. Beispielsweise Anzeige wegen Beleidigung/ übler Nachrede, wenn sie es rumerzählen sollte DU wärest schuld. (Dran denken, ggf. Strafantrag zu stelllen, ist ein sog. Antragsdelikt). DAMIT solltest du ihr falls nötig gut kontern können.
Ach so, von zivilrechtlicher Seite: Von MIR bekäme sie keinen Cent zurück! Wenn, dann ist das nur eine Kulanz von deiner Seite aus (aus betriebswirtschaftlichen "König Kunde"-Gründen, aber nicht aus rechtlicher Verpflichtung heraus!). Sie hätte dir die 2malige Gelegenheit zur Nachbesserung können, statt selbst in die Substanz von deinem "Werk" einzugreifen. Ist ja ein absolutes No-Go!
Wäre immer noch die Frage, ob überhaupt ein Werkvertrag vorgelegen hat. Ich würde die 20€ nämlich (ganz subjektiv gesprochen natürlich) nicht einmal als Werklohn zur Erstellung einer Nagelmodellage sehen, sondern als Beitrag zur Unkostendeckung, sprich einer Art Aufwandsentschädigung für Material etc.
Glaube kaum, dass sie ne realistische Chance hätte, damit durchzukommen. Dennoch rate ich zu einer Betriebshaftpflicht und wer es sich leisten kann, auch zu einer Rechtsschutzversicherung.
Wie andere schon schrieben, verzichte notfalls auf so ein Modell. Solche Leute, die nur wenig oder am besten gar nichts zahlen wollen, machen oft nur Ärger.
Kläre sie vernünftig auf und dann weise ihr die Tür, falls sie so uneinsichtig bleibt. Kann sein, dass sie doch noch auf dich hören wird. Vielleicht bietest du ihr an, sich noch mal vernünftig zu einigen - mach ihr klar, dass du ihr nix Böses willst solange sie dich nicht schlecht macht. Aber sag ihr auch, dass du dich nicht von ihr unter Druck setzen lässt. Sie ist Laie und DU hast dir die Kenntnisse mühevoll angeeignet, das machst du schließlich nicht um Kunden zu verletzen, sondern um dir eine Existenz aufzubauen.
Ach so, wegen solchen Verträgen. Ich hab echt auch schon dran gedacht, demnächst Modelle zu machen und mich mit einem Modellvertrag abzusichern. Man kann natürlich sowas machen.
Auch AGBs empfehle ich echt jedem, der ein Gewerbe betreibt. Die werden bloß unwirksam, wenn sie gegen ein Gesetz verstoßen. Man kann z. B. die Verbraucherschutzvorschriften nicht außer Kraft setzen, aber sonst herrscht Vertragsfreiheit. Es gelten aber andere Bestimmungen zwischen Gewerbetreibenden (Unternehmer) und Privatleuten (Verbraucher/ Kundin).
Ihr seid auch in der Vertragsform frei. Warum sollte man sich vom Modell nicht schriftlich geben lassen, was man auch mündlich vereinbart?
Bekommst bestimmt zu der Modellage noch ein paar Meinungen hier von den Profis! Würde mich freuen, wenn ich dir mit meinen Ausführungen ein wenig das ungute Gefühl nehmen konnte.
So, ich entschuldige mich mal für den ellenlangen Roman hier. Kurzfassen ist leider nicht meine Stärke.
Aber es hat mir auf der Seele gebrannt, meinen Senf dazu zu geben. Kann es nicht leiden, wenn Leute aus Engstirnigkeit anderen einen Schaden zufügen wollen.
Liebe Grüße,
Toffi-Fee