Einnahmenplan bei Neueröffnung

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" silaje, 06.06.2013 14:26.

silaje

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Hallo neu hier und schon eine Frage, ich bin gerade am erstellen meines Konzeptes und mein Steuerberater ist natürlich jetzt in Urlaub :evil:

nun hänge ich gerade bei einen Plan wie viel ich am anfang einnehmen könnte, mit wie vielen Kunden ich ca. Anfange und wie die Steigerung sein könnte.

Es soll ja nicht zu wenig sein aber auch nicht zu hoch angesezt sein. Im Moment habe ich 5-10 Anfragen bekommen, allerdings weis ich ja nicht 100% ob die auch alle kommen (bei 5 bin ich mir recht sicher) sind 5 Kunden nicht sehr wenig, aber woher sollen denn die anderen kommen wenn man ganz neu anfängtß

um Umkreis von 10 Km gibt es 2 weiter Studios und es sind ca. 50 000 Einwohner. und im weiteren umkreis sind meherer größere städte allerdings gibt es da auch schon meherere Negelstudios daher habe ich die mal ausgelassen. (in 20km sind es gut 300 000 einwohner mindestens aber auch 25 studios)

hoffe ist einer da der mir etwas helfen kann.Ich will ungerne jetzt 2 wochen warten bis mein steuerberater wieder aus seinem urlaub da ist :cry:

06.06.2013 14:26 • #1


Xanthara

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Wie viel du einnimmst ist eigentlich nebensächlich, wichtig ist der Part mit dem "Gewinn" den solltest du nicht zu hoch ansetzten.
Gewinn im ersten Jahr mit 0 angeben. (Gewinn muss versteuert werden)
Würde ich grundsätzlich jeden empfehlen, der mit einem Gewerbe anfängt.
Dann musst du schauen und dich selber einschätzen, wie sind deine Leistungen/Können.
Hier mal einen Link zu einer Seite und einem pdf Doc. was dir ein bisschen weiterhelfen sollte.

http://www.klicktipps.de/gewerbe_steuern.pdf
http://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php

06.06.2013 20:22 • #2



Hallo silaje,

Einnahmenplan bei Neueröffnung

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silaje


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Also erst einmal wollte ich es als kleinstunternehmen angeben da muss ich ja bis zu einen Jahresgewinn von 8000 euro keine steuern zahlen

ich denke nicht dass ich im ersten jahr mit allen fixkosten so viel einnehme dass ich einen gewinn von über 8000 euro im jahr habe da ich bestimmt anfangs ja miesen mache ... ab dem 2. jahr wird es dann erst mehr ....

meinst du wenn ich 5-10 kunden im ersten monat 10-15 im 2. und 15-20 im dritten usw. angebe ist realistich?

06.06.2013 21:24 • #3


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Das kann dir von uns keiner sagen. Wir wissen nicht wie du arbeitest, wie die Studiolage ist, die Kaufkraft, Preise, Werbung, wie gesättigt der Markt ist usw.

Wo hast du denn das mit den 8000€ her? Is mir neu :nixweiss:

07.06.2013 11:39 • #4


jeanny33

jeanny33

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bis 17.500 € pro jahr gilt die kleinunternehmerregelung :wink: möcht ich sagen

07.06.2013 11:45 • #5


kathie.m.

kathie.m.

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genau, bis 17.500 euro im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung

07.06.2013 12:14 • #6


KaDDaRina

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Interessantes Thema, leider kann ich dir dazu auch nichts genaueres sagen.

Aber das mit den 17.500 hab ich auch gehört.

07.06.2013 12:40 • #7


Peggy-Maus

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17.500 € bezieht sich beim Kleinunternehmer immer auf den Umsatz !
Das heißt, der Umsatz darf nicht höher liegen als 17.500€ im Jahr !

Umsatz ist nicht Gewinn !

Das wird gerne verwechselt!


Und das mit den 8.000€ ist ne Zahl die eigentlich Quatsch ist.

Als Einzelunternehmer (sprich keine GmbH, OHG, AG usw.), also Quasi daß was alle hier mit einem angemeldeten Gewerbe sehr wahrscheinlich sein werden, darunter zählen auch die Kleingewerbe, hat man Grundsätzlich einen Freibetrag von 24.500€ im Jahr.

Das heißt erst über diesen Jährlichen Gewinn (nicht Umsatz) muß man Gewerbesteuer bezahlen.

Alles andere wäre mir jetzt neu.

07.06.2013 13:28 • #8


Orchidee1712

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Sie meint mit den 8000€ sicher die Grenze für die Einkommensteuer, aber wenn du noch einen nichtselbständigen Job (zb angestellte Bürokauffrau) hast dann zählt dieses Einkommen auch dazu.

07.06.2013 13:50 • #9


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Ich dachte schon, an mir wäre was vorbeigezogen :mrgreen:

07.06.2013 13:58 • #10



Hallo silaje,

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