Einnahmen- und Ausgabenaufstellung für Finanzamt

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Steffi0608, 02.12.2010 09:29.

Steffi0608

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Guten Morgen zusammen,

ich hoffe, euch geht es allen gut und ihr habt kein Schneechaos. Ich habe eine Frage bezüglich der Aufstellung für das Finanzamt, vielleicht hat jemand hier Erfahrung.
Ich werde ab dem 01.01.2011 mein Gewerbe anmelden und unter die Kleinunternehmerreglung fallen. Hier mach ich ja zu meiner Steuererklärung eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Kann ich hier auch die Ausgaben eintragen, die VOR dem 01.01.2011 angefallen sind? Schulungen, Arbeitsmaterialien, etc... Ich mein, ich habe mal gelesen, dass man die Kosten der letzten 3 Monate angeben kann, aber korrigiert mich hier bitte, falls ich hier total falsch liege...

Vielen Dank vorab für eine Info! :-)

Liebe Grüße, Steffi

02.12.2010 09:29 • #1


Heaven

Heaven

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Da bist Du richtig informiert. Bis zu drei Monate vorher geht das.
Denn zu so einem Vorhaben gehören ja auch Vorbereitungen die schliesslich auch was kosten. ;)

Ich wünsch Dir viel Glück mit Deinem Studio!

02.12.2010 13:17 • #2



Hallo Steffi0608,

Einnahmen- und Ausgabenaufstellung für Finanzamt

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Steffi0608


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Hi Heaven,

vielen Dank für deine Antwort!

Ja, das ist wochenlange Recherche im Forum. :-)

Viele Grüße
Steffi

02.12.2010 14:06 • #3


Sabsi

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Die besten Auskünfte aber gibt dir dein Steuerberater, denn nicht alles fällt unter die 3-Monate Grenze (Verbrauchsmaterial) , einiges kann man auch dann noch mit übernehmen wenn die Rechnung bis zu 6 Monate alt ist.

03.12.2010 16:47 • #4